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   BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06   

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BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06 (https://dejure.org/2008,637)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2008 - 2 AZR 754/06 (https://dejure.org/2008,637)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 (https://dejure.org/2008,637)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsgerichtliche Aufklärungspflichten bei der Kündigung eines Arbeitsvertrags mit einem ehemaligen Geschäftsführer nach Widerruf der Geschäftsführerbestellung; Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach Widerruf einer Geschäftsführerbestellung; Umwandlung des zugrunde ...

  • bag-urteil.com

    Außerordentliche Kündigung - Geschäftsführer

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 626 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Kündigung - Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschäftsführerkündigung und zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Aufleben des Arbeitsverhältnisses nach Geschäftsführerkündigung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses bei Abberufung als Geschäftsführer

  • anwaltskanzlei-online.de (Zusammenfassung)

    Außerordentliche Kündigung wegen privater Internetnutzung

  • kanzlei-potthast.de (Kurzinformation)

    Abberufung als Geschäftsführer: Arbeitsverhältnis lebt nicht automatisch wieder auf

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Einmal Geschäftsführer - immer Geschäftsführer?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einmal Geschäftsführer - immer Geschäftsführer?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kein Kündigungsschutz nach "Beförderung" zum Geschäftsführer

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Umwandlung des Geschäftsführervertrags in Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3514
  • NZA 2008, 1002
  • BB 2009, 612
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06

    Ordentliche Kündigung - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis neben

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
    Insbesondere hätte es klären müssen, ob der bisherige Geschäftsführerdienstvertrag von den Parteien beendet und durch ein anderes Vertragsverhältnis ausdrücklich oder konkludent ersetzt worden ist (zur sog. Trennungstheorie und zum Unterschied von Geschäftsführerbestellung (Bestellungsakt) als Organ der Gesellschaft und des schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses, das dieser Bestellung zugrunde liegt: vgl. zuletzt BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 1045/06 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 11 = EzA KSchG § 14 Nr. 8; zur sog. Trennungstheorie allgemein: BGH 28. Oktober 2002 - II ZR 146/02 - EzA BGB 2002 § 628 Nr. 2; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck GmbHG 18. Aufl. § 35 Rn. 16; Rohwedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner GmbHG 4. Aufl. § 35 Rn. 69; Scholz/Uwe H. Schneider GmbHG 9. Aufl. § 35 Rn. 150).

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass mit dem Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages vom 3. Juli 1995 das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis der Parteien einvernehmlich beendet worden ist (jetzt st. Rspr. des BAG: vgl. zuletzt bspw. 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - BAGE 116, 254; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - NJW 2007, 3228; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 1045/06 - NZA 2008, 168).

  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
    Ein wirksam aufgehobenes früheres Arbeitsverhältnis lebt durch die Abberufung als Geschäftsführer nicht - jedenfalls nicht ohne Weiteres - wieder auf, ebenso wenig entsteht ein neues Arbeitsverhältnis (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 6 Rn. 111).

    Es müssen vielmehr weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass entweder neben dem Geschäftsführerdienstvertrag noch ein Arbeitsvertrag - ruhend - fortbestanden hat und nach der Abberufung wieder aufleben soll oder dass nach der Abberufung ein Arbeitsverhältnis neu begründet worden ist (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - aaO).

  • BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 614/04

    Kündigungsschutz - Wartezeit

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass mit dem Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages vom 3. Juli 1995 das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis der Parteien einvernehmlich beendet worden ist (jetzt st. Rspr. des BAG: vgl. zuletzt bspw. 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - BAGE 116, 254; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - NJW 2007, 3228; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 1045/06 - NZA 2008, 168).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 774/06

    Auflösungsvertrag - Geschäftsführerdienstvertrag

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass mit dem Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrages vom 3. Juli 1995 das zuvor bestehende Arbeitsverhältnis der Parteien einvernehmlich beendet worden ist (jetzt st. Rspr. des BAG: vgl. zuletzt bspw. 24. November 2005 - 2 AZR 614/04 - BAGE 116, 254; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - NJW 2007, 3228; 25. Oktober 2007 - 6 AZR 1045/06 - NZA 2008, 168).
  • BGH, 28.10.2002 - II ZR 146/02

    Haftung der GmbH wegen Widerrufs der Bestellung des Geschäftsführers

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
    Insbesondere hätte es klären müssen, ob der bisherige Geschäftsführerdienstvertrag von den Parteien beendet und durch ein anderes Vertragsverhältnis ausdrücklich oder konkludent ersetzt worden ist (zur sog. Trennungstheorie und zum Unterschied von Geschäftsführerbestellung (Bestellungsakt) als Organ der Gesellschaft und des schuldrechtlichen Vertragsverhältnisses, das dieser Bestellung zugrunde liegt: vgl. zuletzt BAG 25. Oktober 2007 - 6 AZR 1045/06 - AP KSchG 1969 § 14 Nr. 11 = EzA KSchG § 14 Nr. 8; zur sog. Trennungstheorie allgemein: BGH 28. Oktober 2002 - II ZR 146/02 - EzA BGB 2002 § 628 Nr. 2; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck GmbHG 18. Aufl. § 35 Rn. 16; Rohwedder/Schmidt-Leithoff/Koppensteiner GmbHG 4. Aufl. § 35 Rn. 69; Scholz/Uwe H. Schneider GmbHG 9. Aufl. § 35 Rn. 150).
  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
    Dagegen steht nicht nur die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts (siehe auch BGH 10. Januar 2000 - II ZR 251/98 - AP BGB § 611 Organvertreter Nr. 15).
  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
    Ein wirksam aufgehobenes früheres Arbeitsverhältnis lebt durch die Abberufung als Geschäftsführer nicht - jedenfalls nicht ohne Weiteres - wieder auf, ebenso wenig entsteht ein neues Arbeitsverhältnis (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 6 Rn. 111).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 6 Sa 787/05

    Arbeitsverhältnis im Anschluss an GmbH-Geschäftsführertätigkeit

    Auszug aus BAG, 05.06.2008 - 2 AZR 754/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2005 - 6 Sa 787/05 - aufgehoben.
  • BAG, 15.03.2011 - 10 AZB 32/10

    Rechtsweg für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers einer

    Mit dem Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrags wird vielmehr das bisherige Arbeitsverhältnis des angestellten Mitarbeiters im Zweifel aufgehoben (BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, aaO) .

    Es müssen insoweit weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass die Parteien neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag noch einen Arbeitsvertrag ruhend fortbestehen lassen und nach der Abberufung wieder realisieren wollten (vgl. BAG 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 14, aaO; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, aaO; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, aaO) .

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Zweiten, Fünften und Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts wird das Schriftformerfordernis in diesen Fällen aber schon regelmäßig durch den Abschluss eines schriftlichen Geschäftsführer-Dienstvertrags gewahrt (BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, aaO; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 22, AP BGB § 626 Nr. 211; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, aaO) .

  • BAG, 15.11.2013 - 10 AZB 28/13

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für nachgeschobene fristlose Kündigung nach

    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführer-Dienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. zB BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .
  • BAG, 03.02.2009 - 5 AZB 100/08

    Rechtsweg - Geschäftsführer-Anstellungsverhältnis

    Ein Wiederaufleben des Arbeitsverhältnisses kommt dann nicht in Betracht (BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, NZA 2008, 1002).
  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 60/12

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH - Kündigungsschutzklage

    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführer-Dienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. bspw. BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .
  • BAG, 23.08.2011 - 10 AZB 51/10

    Rechtsweg - Geschäftsführer einer GmbH

    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführer-Dienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. bspw. BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294 ).
  • BAG, 26.10.2012 - 10 AZB 55/12

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Bestellung eines Arbeitnehmers zum

    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführerdienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. bspw. BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .

    cc) Mit dem Abschluss des Geschäftsführerdienstvertrags wird zwar, worauf das Landesarbeitsgericht im Ansatz zutreffend hinweist, regelmäßig das bisherige Arbeitsverhältnis des angestellten Mitarbeiters aufgehoben (BAG 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43) .

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 51/08

    Wählbarkeit eines Leiharbeitnehmers

    Auch wenn im Jahr 1993 wegen Überschreitung der damals zulässigen Höchstüberlassungsdauer ein Arbeitsverhältnis der Frau K mit der Sozialstation-gGmbH als Entleiherin entstanden sein sollte, so stellten jedenfalls der DRK-Kreisverband, die Sozialstation-gGmbH und Frau K ihre Rechte und Pflichten durch die Vereinbarung vom 11. März 2003 mit Wirkung vom 1. April 2003 auf eine neue Grundlage (vgl. zur konkludenten Ablösung vorheriger Vereinbarungen BAG 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 23, BAGE 123, 294; 14. Juni 2006 - 5 AZR 592/05 - Rn. 18, BAGE 118, 278).
  • LAG Hamburg, 19.11.2008 - 4 Ta 20/08

    Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - Beendigung

    aa) Nach der vom Arbeitsgericht zutreffend zur Anwendung gebrachten nunmehr ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 05.06.2008 - 2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002; BAG 19.07.2007 - 6 AZR 774/06 - AP Nr. 18 zu § 35 GmbHG; 24.11.2005 - 2 AZR 46/04 - BAGE 116, 254) wird dann, wenn ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Geschäftsführerdienstvertrag schließt, vermutet, dass hierdurch zugleich das bisherige Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Beginns des Geschäftsführerdienstverhältnisses aufgelöst wird, soweit nicht klar und eindeutig etwas anderes vertraglich vereinbart worden ist.

    Wörtlich heißt es in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juni 2008 (2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002, Rz 22): "Schließt ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber einen schriftlichen Dienstvertrag, der Grundlage für eine Bestellung zum Geschäftsführer ist, besteht eine tatsächliche Vermutung, dass damit zugleich das zuvor begründete Arbeitsverhältnis aufgelöst worden ist.

    Ein wirksam aufgehobenes früheres Arbeitsverhältnis lebt durch die Abberufung als Geschäftsführer nicht - jedenfalls nicht ohne weiteres - wieder auf, ebenso wenig entsteht ein neues Arbeitsverhältnis (BAG 05.06.2008 - 2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002 m.w.N. der Rspr.).

    Für ein anderes Auslegungsergebnis müssen weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass entweder neben dem Geschäftsführerdienstvertrag noch ein Arbeitsvertrag - ruhend - fortbestanden hat und nach der Abberufung wieder aufleben soll oder dass nach der Abberufung ein Arbeitsverhältnis neu begründet worden ist (BAG 05.06.2008 - 2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002).

    Im Übrigen lag auch der jüngsten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur vorliegenden Problematik (BAG 05.06.2008 - 2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002) ein Sachverhalt zugrunde, demzufolge das Arbeitsverhältnis zuvor mehr als vier Jahre und nicht bloß wenige Wochen oder Monate bestanden hatte.

  • BAG, 04.02.2013 - 10 AZB 78/12

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit - GmbH-Geschäftsführer - Insolvenz

    Zwar liegt der Berufung eines Arbeitnehmers zum Geschäftsführer einer GmbH eine vertragliche Abrede zugrunde, die regelmäßig als ein Geschäftsführerdienstvertrag zu qualifizieren ist und mit der das Arbeitsverhältnis grundsätzlich aufgehoben wird (vgl. bspw. BAG 3. Februar 2009 - 5 AZB 100/08 - Rn. 8, AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 43; 5. Juni 2008 - 2 AZR 754/06 - Rn. 23, AP BGB § 626 Nr. 211; 19. Juli 2007 - 6 AZR 774/06 - Rn. 10, BAGE 123, 294) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.10.2008 - 10 Sa 787/05

    Außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführerdienstverhältnisses -

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 05.06.2008 (2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002) auf die Revision der Beklagten zu 1) das Teilurteil vom 18.05.2005 (richtig: 2006) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

    Nachdem das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 05.06.2008 (2 AZR 754/06) das (Teil-) Urteil der 6. Kammer des Landesarbeitsgerichts vom 18.05.2006 vollständig aufgehoben hat, ist auch über die Berufung der Beklagten zu 2) zu befinden, deren Nichtzulassungsbeschwerde mit Beschluss vom 13.11.2006 (9 AZN 770/06) verworfen worden war.

    Das ist zwischen den Parteien im Anschluss an die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.06.2008 (2 AZR 754/06 - NZA 2008, 1002) auch nicht (mehr) streitig.

  • LAG Hessen, 14.03.2011 - 17 Sa 1673/10

    Annexkompetenz - Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis - Zuständigkeit der

  • LAG Düsseldorf, 19.07.2022 - 3 Ta 90/22

    Rechtsweg für Zahlungsklage eines abberufenen Geschäftsführers; formwirksame

  • LAG Hamm, 01.02.2012 - 2 Ta 394/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Anspruch auf Auszahlung des Rückkaufwertes

  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2016 - 6 Sa 337/15

    Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Begründung eines

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

  • LAG Hamm, 28.12.2012 - 2 Ta 163/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigungsschutzklage des abberufenen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.04.2010 - 12 Sa 2744/09

    Arbeitnehmerstatus eines Directors einer Limited

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.09.2011 - 2 Sa 142/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Auslegung einer Rückkehrklausel in einem

  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 77/08 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - vorzeitige

  • LAG Hamm, 27.07.2011 - 2 Ta 145/11

    Rechtsweg nach Abberufung als Geschäftsführer einer GmbH; keine Änderung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2011 - 11 Ta 230/11

    Geschäftsführer einer GmbH - Abberufung - Wiederaufleben des vorgeschalteten

  • LAG Schleswig-Holstein, 25.09.2012 - 3 Ta 100/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH -

  • OLG Schleswig, 15.02.2010 - 16 W 8/10

    Rechtsweg für Streitigkeiten nach Organstellungsverlust eines

  • LAG Hamm, 02.10.2015 - 2 Ta 249/15

    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Ansprüche des Geschäftsführers einer GmbH

  • LAG Köln, 12.01.2012 - 12 Ta 274/11

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Kündigung des Anstellungsvertrags eines

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.02.2012 - 5 Sa 607/11

    Zum Arbeitnehmerstatus eines GmbH-Geschäftsführers - unionsrechtlicher

  • LAG Hessen, 27.12.2012 - 19 Ta 379/12

    Director einer Limited Company - Arbeitnehmerstatus - Rechtsweg - Bonus; Director

  • LAG Hessen, 27.12.2012 - 19 Ta 380/12

    Director einer Limited Company nach englischem Recht - Arbeitsverhältnis;

  • LAG Hessen, 27.12.2012 - 19 Ta 377/12

    Director einer Limited Company - Arbeitnehmerstatus - Rechtsweg; Director einer

  • LAG Köln, 03.03.2011 - 10 Ta 301/10

    Arbeitsrechtsweg bei Streit um Abfindungsanspruch und Pensionsleistungen aus

  • LAG Hessen, 27.12.2012 - 19 Ta 378/12

    Director einer Limited Company - Arbeitnehmerstatus - Rechtsweg; Director einer

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