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   BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73   

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https://dejure.org/1974,394
BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73 (https://dejure.org/1974,394)
BAG, Entscheidung vom 28.03.1974 - 2 AZR 92/73 (https://dejure.org/1974,394)
BAG, Entscheidung vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 (https://dejure.org/1974,394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung - Außerordentliche Kündigung - Anfechtung des Arbeitsverhältnisses - Verkehrswesentliche Eigenschaft - Krankheit - Zumutbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1974, 933
  • DB 1974, 1531
  • DB 1974, 729
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 05.12.1957 - 1 AZR 594/56

    Unzulässige Frage nach Vorstrafen bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73
    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 2, 32 = AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG ; BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB ; BAG 11, 270 und 22, 278 = AF Nr. 15 und 17 zu § 123 BGB ) und an die im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I S. 187 - 188; Staudinger-Nipperdey-Mohnen, Der Dienstvertrag, § 611 BGB Anm. 92; Herschel, BB 1953, 1069 und Ramm, ArbuR 1963, 161) davon ausgegangen, daß ein Arbeitsvertrag nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch eine Anfechtung nach den §§ 119, 123 BGB beendet werden kann.

    Wenn der Anfechtungsgrund allerdings so stark nachwirkt, daß dem Anfechtungsberechtigten die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, dann kann ein und derselbe Grund sowohl zur Anfechtung als auch zur außerordentlichen Kündigung berechtigen (vgl. BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB und Staudinger-Nipperdey-Mohnen, aaO.).

  • BAG, 08.06.1955 - 2 AZR 14/54

    Arbeitsverhältnis: Lohnfortzahlung bei Kündigung einer Schwangeren durch

    Auszug aus BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73
    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 2, 32 = AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG ; BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB ; BAG 11, 270 und 22, 278 = AF Nr. 15 und 17 zu § 123 BGB ) und an die im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I S. 187 - 188; Staudinger-Nipperdey-Mohnen, Der Dienstvertrag, § 611 BGB Anm. 92; Herschel, BB 1953, 1069 und Ramm, ArbuR 1963, 161) davon ausgegangen, daß ein Arbeitsvertrag nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch eine Anfechtung nach den §§ 119, 123 BGB beendet werden kann.

    Der Grad der Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers oder eine vorübergehende Leistungsminderung sind zwar regelmäßig noch keine verkehrswesentlichen Eigenschaften (vgl. A. Hueck, AR-Blattei, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis V, Mängel des Arbeitsvertrages, Abschn. C I 1 a; Schaub, Arbeitsrechtshandbuch, 1972 S. 108 und BAG 2, 32 = AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG ).

  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

    Auszug aus BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73
    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 2, 32 = AP Nr. 2 zu § 9 MuSchG ; BAG 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB ; BAG 11, 270 und 22, 278 = AF Nr. 15 und 17 zu § 123 BGB ) und an die im Schrifttum überwiegend vertretene Auffassung (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I S. 187 - 188; Staudinger-Nipperdey-Mohnen, Der Dienstvertrag, § 611 BGB Anm. 92; Herschel, BB 1953, 1069 und Ramm, ArbuR 1963, 161) davon ausgegangen, daß ein Arbeitsvertrag nicht nur durch eine Kündigung, sondern auch durch eine Anfechtung nach den §§ 119, 123 BGB beendet werden kann.
  • BAG, 12.02.1970 - 2 AZR 184/69

    Anfechtung des Arbeitsverhältnisses nach langjähriger Tätigkeit - Verstoß gegen

    Auszug aus BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73
    Diese sachlichen Unterschiede zwischen dem Anfechtungs- und dem Kündigungsrecht sind nicht deshalb gegenstandslos, weil auch die Anfechtung nach der Entscheidung des Senates vom 12. Februar 1970 (BAG 22, 278 [281] = AP Nr. 17 zu § 123 BGB ) nur dann zulässig ist, wenn sich der Anfechtungsgrund noch weiterhin auf die Durchführung des Arbeitsverhältnisses auswirkt.
  • BAG, 14.07.1960 - 2 AZR 152/60

    Dissense - Irrtum - Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs - Wirklicher Sachverhalt -

    Auszug aus BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73
    Wie das Landesarbeitsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist der Beklagte auch dann zur Anfechtung berechtigt gewesen, wenn er schon bei den Einstellungsverhandlungen aufgrund der schwerfälligen Ausdrucksweise des Klägers hätte erkennen können oder müssen, daß der Kläger an einer Krankheit litt In einem rechtserheblichen Irrtum hat der Beklagte sowohl dann gehandelt, wenn er sich bewußt falsche Vorstellungen über den Gesundheitszustand des Klägers gemacht hat, als auch dann, wenn er sich in einer unbewußten Unkenntnis über die verkehrswesentlichen Eigenschaften des Klägers befunden hat (vgl. BAG 9, 319 [323] = AP Nr. 8 zu § 794 ZPO ).
  • RG, 29.04.1935 - IV 6/35

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Annehmende den Vertrag über Annahme an

    Auszug aus BAG, 28.03.1974 - 2 AZR 92/73
    Dabei ist es unerheblich, ob der Irrtum für den Beklagten unverschuldet oder vermeidbar gewesen ist (vgl. RGRK zum BGB , 11. Aufl., § 119 Anm. 5; Staudinger, BGB , 11. Aufl., § 119 Anm. 51 und RGZ 147, 310).
  • BAG, 07.07.2011 - 2 AZR 396/10

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Kündigung - Entschädigungsanspruch

    Beide Gestaltungsrechte bestehen nebeneinander (BAG 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - zu 1 der Gründe, AP BGB § 119 Nr. 3 = EzA BGB § 119 Nr. 5) .

    Die Anfechtung setzt zwar einen Grund voraus, der schon bei Abschluss des Arbeitsvertrags vorgelegen hat, während die Kündigung dazu dient, ein durch nachträgliche Umstände belastetes oder sinnlos gewordenes Arbeitsverhältnis zu beenden (BAG 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - aaO) .

    Denkbar ist aber, dass ein Anfechtungsgrund im zustande gekommenen Arbeitsverhältnis so stark nachwirkt, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist (BAG 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - aaO; KR/Fischermeier 9. Aufl. § 626 BGB Rn. 45; APS/Preis 3. Aufl. Grundlagen K Rn. 23; MünchArbR/Wank 2. Aufl. § 120 Rn. 12) .

  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Irrtum über Eigenschaften der Person anerkannt, so daß bei einer begründeten Anfechtung das Arbeitsverhältnis entfällt (BAGE 20, 298 = AP Nr. 2 zu § 119 BGB; BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123 BGB; BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, m. Anm. von Küchenhoff und aus neuerer Zeit Senatsurteil vom 20. Februar 1986 - 2 AZR 244/85 - BAGE 51, 167 = AP Nr. 31 zu § 123 BGB, zu II der Gründe).

    Zwar wird das Anfechtungsrecht nicht durch das Recht zur außerordentlichen Kündigung verdrängt, sondern dem Arbeitgeber steht ein Wahlrecht zu (siehe oben II 1, vgl. ferner BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, zu 1 der Gründe und Senatsurteil vom 29. August 1974 - 2 AZR 417/73 - n. v., zu 2 a der Gründe; KR-Hillebrecht, 3. Aufl., § 626 BGB Rz 31; Stahlhacke/Preis, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 5. Aufl., Rz 51).

    In der Rechtsprechung werden Umstände als Irrtum über wesentliche Eigenschaften der Person anerkannt, die entweder die Person selbst kennzeichen, wie Schwangerschaft bei einer Tänzerin (vgl. BAGE 11, 270, 271 f. = AP Nr. 15 zu § 123 BGB, zu VI 2 der Gründe, mit Anm. von Larenz), Vorstrafen (vgl. BAGE 5, 159 = AP Nr. 2 zu § 123), eine epileptische Erkrankung (BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB; RAG ARS 6, 305, 308) oder ihre wirtschaftliche Lage, wie z. B. ihre derzeitige Vertrauenswürdigkeit, ihre Zahlungsfähigkeit oder ihre Kreditwürdigkeit (BGHZ 70, 47; RGZ 143, 429, 431; 105, 206, 208; 66, 385, 387).

    Auch diese Frage nach der Ursächlichkeit des Irrtums ist eine Tatsachenfrage, deren Beurteilung dem Tatsachenrichter vorbehalten ist (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, zu 5 der Gründe).

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 270/11

    Anfechtung - Frage nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren - Offenbarungspflicht

    Die Anfechtung setzt zwar einen Grund voraus, der schon bei Abschluss des Arbeitsvertrags vorgelegen hat, während die Kündigung dazu dient, ein durch nachträgliche Umstände belastetes oder sinnlos gewordenes Arbeitsverhältnis zu beenden (BAG 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - zu 1 der Gründe, AP BGB § 119 Nr. 3 = EzA BGB § 119 Nr. 5) .

    Denkbar ist aber, dass ein Anfechtungsgrund im zustande gekommenen Arbeitsverhältnis so stark nachwirkt, dass dem Arbeitgeber nach seinem Bekanntwerden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist (BAG 28.   März 1974 - 2 AZR 92/73 - aaO; KR/Fischermeier 10. Aufl. § 626 BGB Rn. 45; APS/Preis 4. Aufl. Grundlagen K. Rn. 23) .

  • BAG, 19.05.1983 - 2 AZR 171/81

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Darin liegt gerade ein wesentlicher Unterschied zur Kündigung (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, zu 1 der Gründe).

    Für die Anfechtung nach § 123 Abs. 1 BGB ist somit weiterhin an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts festzuhalten, daß sich eine Beschränkung dieses Anfechtungsrechts lediglich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergeben kann (BAG 22, 278, 281 = AP Nr. 17 zu § 123 BGB; Urteil vom 28. März 1974, aaO).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Ein und derselbe Sachverhalt kann sowohl zur Anfechtung als auch zur außerordentlichen und zur ordentlichen Kündigung berechtigen (BAG 14. Dezember 1979 - 7 AZR 38/78 - BAGE 32, 237; 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP BGB § 119 Nr. 3 = EzA BGB § 119 Nr. 5; 5. Dezember 1957 - 1 AZR 594/56 - BAGE 5, 159; KR-Fischermeier 7. Aufl. § 626 BGB Rn. 44; APS-Preis 2. Aufl. GrundlagenK Rn. 22; ErfK-Müller-Glöge 5. Aufl. § 626 BGB Rn. 28 ff.).
  • BAG, 26.07.1989 - 5 AZR 491/88

    Muß der Arbeiter bei Vertragsschluß oder bei Beschäftigungsbeginn arbeitsfähig

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß der Arbeitgeber zur Anfechtung berechtigt ist, wenn der Arbeitnehmer wegen gesundheitlicher Mängel nicht nur kurzfristig gehindert ist, die übernommene Arbeit auszuführen (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB, zu 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

    Die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung kann gegen Treu und Glauben verstoßen, wenn der Anfechtungsgrund im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung seine Bedeutung für die weitere Durchführung des Arbeitsverhältnisses bereits verloren hat (BAGE 22, 278 = AP Nr. 17 zu § 128 BGB; Senatsurteil vom 28. März 1974 - 2 AZR 92/73 - AP Nr. 3 zu § 119 BGB; Senatsurteil vom 19. Mai 1983 = AP, a.a.O.; Senatsurteil vom 27. Oktober 1983 - 2 AZR 209/82 - nicht veröffentlicht; Urteil vom 18. September 1987 - 7 AZR 507/86 - AP Nr. 32 zu § 123 BGB; vgl. auch KR-Wolf, 3. Aufl., Grunds.
  • LAG Hamm, 09.11.2006 - 17 Sa 172/06

    Erfolglose Anfechtung des Arbeitsvertrages durch Arbeitgeber - keine Arglist des

    Der Gesundheitszustand ist dann eine verkehrswesentliche Eigenschaft, wenn dem Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend die Fähigkeit fehlt, die vertraglich übernommene Leistung zu erbringen (vgl. dazu BAG, Urteil vom 28.03.1974 - 2 AZR 92/73 -, AP Nr. 3 zu § 119 BGB).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2020 - 4a O 30/19

    Anfechtung eines Lizenzvertrages

    Zwar hat die Rechtsprechung hiervon in Bezug auf einzelne Dauerschuldverhältnisse in engem Rahmen Ausnahmen entwickelt (vgl. BAG, Urteil v. 28.03.1974, Az. | 2 AZR 92/73 zu Arbeitsverträgen).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2020 - 4a O 1/19

    Lizenzgebühren

    Zwar hat die Rechtsprechung hiervon in Bezug auf einzelne Dauerschuldverhältnisse in engem Rahmen Ausnahmen entwickelt (vgl. BAG, Urteil v. 28.03.1974, Az. | 2 AZR 92/73 zu Arbeitsverträgen).
  • BAG, 27.10.1983 - 2 AZR 209/82
  • ArbG Suhl, 04.07.2023 - 2 Ca 471/22

    Anfechtung - Immunisierungsstatus - Entgeltfortzahlung - Tätigkeitsverbot

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