Rechtsprechung
BAG, 16.05.1991 - 2 AZR 93/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung aufgrund mangelnder Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte nach § 1 Abs. 3 S. 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) - Vorrangige Berücksichtigung der Betriebszugehörigkeit gegenüber dem Lebensalter bei der sozialen Auswahl
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Ordentliche Kündigung - Soziale Auswahl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89
Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas
Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 AZR 93/91
Die Parteien streiten, nachdem durch Urteil des Senats vom 18. Januar 1990 (- 2 AZR 357/89 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) über die Betriebsbedingtheit der von der Beklagten ausgesprochenen Kündigung und die grundsätzliche Zulässigkeit einer Vorauswahl anhand eines Punkteschemas entschieden worden ist, noch darum, ob bei der Auswahl des Klägers unter vergleichbaren Arbeitnehmern soziale Auswahlgesichtspunkte ausreichend berücksichtigt worden sind.Soweit es das Berufungsgericht grundsätzlich für verfehlt erachtet, im Hinblick auf § 10 KSchG der Betriebszugehörigkeit Priorität vor dem Lebensalter einzuräumen, beanstandet es die vom Senat in dem Urteil vom 18. Januar 1990 (a.a.O.) gebilligte, auf der Grundlage des Punkteschemas des Sozialplans vorgenommene Vorauswahl und verbleibt damit bei seiner in dem ersten, vom Senat aufgehobenen Urteil vertretenen Ansicht.
- BAG, 18.10.1984 - 2 AZR 543/83
Betriebsbedingte Änderungskündigung - soziale Auswahl
Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 AZR 93/91
Der Senat hat schon im Urteil vom 24. März 1983 (BAGE 47, 80 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl) hervorgehoben, es gebe keinen allgemein verbindlichen Bewertungsmaßstab dafür, wie die einzelnen Sozialdaten zueinander ins Verhältnis zu setzen seien. - BAG, 08.11.1956 - 2 AZR 302/54
Arbeitsverhältnis: Kündigung wegen Arbeitsmangels
Auszug aus BAG, 16.05.1991 - 2 AZR 93/91
Die Parteien streiten, nachdem durch Urteil des Senats vom 18. Januar 1990 (- 2 AZR 357/89 - AP Nr. 19 zu § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) über die Betriebsbedingtheit der von der Beklagten ausgesprochenen Kündigung und die grundsätzliche Zulässigkeit einer Vorauswahl anhand eines Punkteschemas entschieden worden ist, noch darum, ob bei der Auswahl des Klägers unter vergleichbaren Arbeitnehmern soziale Auswahlgesichtspunkte ausreichend berücksichtigt worden sind.
- LAG Köln, 18.02.2011 - 4 Sa 1122/10
Alter vor Kinderzahl
Wenn der Arbeitgeber die vier zwingenden Rahmendaten ausreichend berücksichtigt hat, liegt es in seinem Wertungsspielraum, in einem Fall die Betriebszugehörigkeit in einem anderen das Alter bei einer nicht eindeutigen Auswahlentscheidung entscheiden zu lassen (vgl. BAG 16.05.1991 - 2 AZR 93/91). - LAG Sachsen-Anhalt, 13.05.1998 - 3 Sa 694/97
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Anforderungen an die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 23.04.1998 - 12 Sa 64/98
Funktion und Rechtmäßigkeit der Sozialauswahl; Betriebseinschränkung durch …
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