Rechtsprechung
BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Wahlinitiatoren - Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 KSchG
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung von Wahlinitiatoren - Zulässigkeit einer Kündigung gegenüber dem Einladenden der Betriebsratswahl bei Betriebsstilllegung - Gesetzliche Ausgestaltung des Kündigungsschutzes der Betriebsratmitglieder und des Wahlvorstands
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 § 15 Abs. 3a, Abs. 4, 5
Sonderkündigungsschutz nach § 15 KSchG - Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Nach § 15 Abs. 3a KSchG geschützter Einladender zur Wahlversammlung; Wahlinitiator; Frage der Anwendbarkeit von § 15 Abs. 4 und § 15 Abs. 5 KSchG auf Wahlinitiatoren; Abgrenzung ... - datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Betriebsratswahl: Anwendbarkeit der Einschränkungen des Sonderkündigungsschutzes bei Betriebsstilllegung auch auf Initiatoren einer Betriebsratswahl ? Redaktionsversehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 09.07.2003 - 5 Ca 1143/02
- LAG Nürnberg, 29.01.2004 - 5 Sa 607/03
- BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
Papierfundstellen
- ZIP 2005, 1615
- NZA 2005, 656 (Ls.)
- DB 2005, 1227
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 13.08.1992 - 2 AZR 22/92
Kündigung einer Betriebsobfrau wegen Betriebsstillegung
Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
Ein freier Arbeitsplatz war, wie das Landesarbeitsgericht für den Senat bindend festgestellt hat, nicht vorhanden (vgl. zur Weiterbeschäftigungspflicht auf einem freien Arbeitsplatz auch in einem anderen Betrieb: Senat 13. August 1992 - 2 AZR 22/92 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 32 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 39;… KR-Etzel 7. Aufl. § 15 KSchG Rn. 126). - BAG, 14.10.1982 - 2 AZR 568/80
Bei Betriebsstilllegung können wenige Arbeitnehmer kurzfristig weiterbeschäftigt …
- LAG Nürnberg, 29.01.2004 - 5 Sa 607/03
Besonderer Kündigungsschutz der Initiatoren einer Betriebsratswahl - Stilllegung …
Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 29. Januar 2004 - 5 Sa 607/03 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. - BAG, 03.06.2004 - 2 AZR 577/03
Anhörung des Betriebsrats des Hauptbetriebs zur Kündigung eines Arbeitnehmers der …
Auszug aus BAG, 04.11.2004 - 2 AZR 96/04
a) Fraglich erscheint bereits, ob der Kläger, der selbst zum Betriebsrat in B gewählt worden ist, im Rahmen des § 15 Abs. 5 KSchG geltend machen kann, der Betriebsbegriff sei bei der - nicht angefochtenen - Betriebsratswahl verkannt worden (vgl. Senat 3. Juni 2004 - 2 AZR 577/03 -).
- BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 38/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.
- BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 85/19
Betrieb nach § 3 BetrVG - Stilllegung - Betriebsratsmitglied
a) Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nach § 15 Abs. 1 bis Abs. 3a KSchG geschützten Person (die Nichterwähnung von § 15 Abs. 3a KSchG beruht auf einem Redaktionsversehen, BAG 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - zu B I 2 der Gründe) ist gemäß § 15 Abs. 4 KSchG ohne besondere Voraussetzungen zulässig, wenn "der Betrieb" stillgelegt wird.cc) Entgegen Mückl (DB 2010, 2615, 2618) lässt sich aus einem Senatsurteil vom 4. November 2004 (- 2 AZR 96/04 - zu B II 2 b der Gründe) nicht folgern, der zweite Zweck von § 15 KSchG verlange, stets auf die Einheit abzustellen, für die ein Betriebsrat gewählt wurde.
- BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 47/08
Sonderkündigungsschutz für Wahlbewerber - Änderungskündigung
Auch die in § 15 Abs. 3a KSchG aufgeführten Personen sind einbezogen (Senat 4. November 2004 - 2 AZR 96/04 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 57 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 58). - ArbG Frankfurt/Main, 17.03.2010 - 7 Ca 8989/09 Der in § 15 Abs. 1 bis Abs. 3 KSchG vorgesehene Schutz sollte durch § 15 Abs. 3a Satz 1 KSchG in zeitlicher und persönlicher Hinsicht ergänzt werden, weil er für die Zeit vor Bildung eines Wahlvorstands als lückenhaft angesehen wurde (BAG vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04, AP Nr. 57 zu § 15 KSchG 1969).
Zwar geltend diese Vorschriften nach der Rechtsprechung des BAG auch entgegen des Wortlauts im Rahmen von § 15 Abs. 3a KSchG, da die Nichterwähnung von Abs. 3a insofern ein Redaktionsversehen ist (BAG vom 04.11.2004 - 2 AZR 96/04, AP Nr. 57 zu § 15 KSchG 1969).
- LAG Köln, 04.05.2023 - 6 Sa 684/22
Betriebsratsmitglied; Kündigung; Betriebsabteilung; Outsourcing; freie Mitarbeit
Sind Betriebsabteilungen ihrerseits Betriebsteile im Sinne des § 4 S. 1 BetrVG, die als selbständige Betriebe gelten und deshalb auch einen eigenen Betriebsrat gewählt haben, ist bei Stilllegung einer solchen Abteilung § 15 Abs. 4 KSchG anwendbar und nicht § 15 Abs. 5 KSchG (BAG 04.11.2004 - 2 AZR 96/04 - KR/Kreft KSchG § 15 Rn. 148).