Betriebsverfassungsgesetz
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6) |
(1) 1Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
1. | räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder | |
2. | durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. |
2Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. 3Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. 4Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. 5Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend.
(2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.
Rechtsprechung zu § 4 BetrVG
839 Entscheidungen zu § 4 BetrVG in unserer Datenbank:
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19
Anfechtung Betriebsratswahl, Anfechtungsbefugnis, Fortbestehen des ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18
Verkennung des Betriebsbegriffs - kausaler Anfechtungsgrund einer ...
- ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18
- BAG, 26.05.2021 - 7 ABR 17/20
Zuständigkeit des Betriebsrats - Betriebszugehörigkeit
Zum selben Verfahren:
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10
Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2010 - 3 Sa 151/10
Betriebsbedingte Kündigung durch den Insolvenzverwalter wegen Betriebsstilllegung ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.09.2010 - 3 Sa 151/10
- BAG, 17.09.2013 - 1 ABR 21/12
Betriebsteil - Zuordnung - Feststellungsantrag
Zum selben Verfahren:
- ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
Interessenausgleich/Sozialplan im Betriebsteil nach § 4 BetrVG
- ArbG München, 06.03.2012 - 16 BV 283/11
- LAG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 TaBV 67/14
Anforderungen an die Abstimmung hinsichtlich der Teilnahme eines selbständigen ...
- LAG Hessen, 02.08.2021 - 16 TaBV 7/21
Relevanz der räumlichen Nähe bei der Zuordnung eines nicht betriebsratsfähigen ...
Querverweise
Auf § 4 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Geltungsbereich
- § 3 (Arbeitnehmer, Betrieb)