Betriebsverfassungsgesetz
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 6) |
(1) 1Betriebsteile gelten als selbständige Betriebe, wenn sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und
1. | räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernt oder | |
2. | durch Aufgabenbereich und Organisation eigenständig sind. |
2Die Arbeitnehmer eines Betriebsteils, in dem kein eigener Betriebsrat besteht, können mit Stimmenmehrheit formlos beschließen, an der Wahl des Betriebsrats im Hauptbetrieb teilzunehmen; § 3 Abs. 3 Satz 2 gilt entsprechend. 3Die Abstimmung kann auch vom Betriebsrat des Hauptbetriebs veranlasst werden. 4Der Beschluss ist dem Betriebsrat des Hauptbetriebs spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit mitzuteilen. 5Für den Widerruf des Beschlusses gelten die Sätze 2 bis 4 entsprechend.
(2) Betriebe, die die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 nicht erfüllen, sind dem Hauptbetrieb zuzuordnen.
Rechtsprechung zu § 4 BetrVG
866 Entscheidungen zu § 4 BetrVG in unserer Datenbank:
- LAG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 4 TaBVGa 1301/22
Betriebsratswahl - Untersagung - Hauptbetrieb außerhalb des territorialen ...
- ArbG Stuttgart, 06.04.2023 - 21 BV 54/22
Anfechtung Betriebsratswahl - Räumlich weit entfernter Betrieb - Tarifvertrag ...
- VGH Baden-Württemberg, 12.01.2023 - 6 S 3786/21
Betriebsbegriff des ASiG § 11; Unbeachtlichkeit einer unterbliebenen Anhörung des ...
- LAG Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 17 TaBV 3/19
Anfechtung Betriebsratswahl - Anfechtungsbefugnis - Betriebsbegriff - räumlich ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18
Verkennung des Betriebsbegriffs - kausaler Anfechtungsgrund einer ...
- ArbG Stuttgart, 25.04.2019 - 21 BV 62/18
- BAG, 04.05.2022 - 7 ABR 14/21
Betriebsratswahl - Anfechtung - leitender Angestellter
Zum selben Verfahren:
- LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20
Rechtsschutzbedürfnis für das Anfechtungsverfahren der Betriebsratswahl; ...
- LAG Sachsen, 11.05.2021 - 3 TaBV 16/20
- LAG Nürnberg, 02.09.2022 - 8 TaBV 15/22
Hauptbetrieb - Betriebsteil - unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.02.2022 - 3 BV 9/21
Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Gesamtbetriebsvereinbarung, ...
- ArbG Weiden/Oberpfalz, 03.02.2022 - 3 BV 9/21
- BAG, 16.03.2022 - 7 ABR 29/20
Betriebsratswahl - schriftliche Stimmabgabe
Querverweise
Auf § 4 BetrVG verweisen folgende Vorschriften:
- Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG)
- Geltungsbereich
- § 3 (Arbeitnehmer, Betrieb)