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   BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89   

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https://dejure.org/1989,6885
BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89 (https://dejure.org/1989,6885)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1989 - 2 B 109.89 (https://dejure.org/1989,6885)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1989 - 2 B 109.89 (https://dejure.org/1989,6885)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch einer Partei in der Besetzung mit dem abgelehnten Richter - Möglichkeit der Befangenheit eines am Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes beteiligten Richters - Möglichkeit einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Partei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 203.80
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89
    Der umstand, daß sie bereits an dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Klägers gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beteiligt waren, vermag für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter nicht zu begründen (Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).

    Um in Fällen wie dem vorliegenden die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, müssen deshalb besondere Umstände hinzutreten, da anderenfalls ein gesetzlich nicht vorgesehener Ausschließungsgrund geschaffen würde (vgl. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - und Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).

  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89
    Der Verwaltungsgerichtshof durfte vielmehr, ohne dadurch gegen verfahrensrechtliche Vorschriften zu verstoßen, über das Ablehnungsgesuch des Klägers unter Mitwirkung der von ihm abgelehnten Richter Dr. B. und Dr. A. entscheiden, da individuelle, auf die Person dieser Richter bezogene Ablehnungsgründe nicht geltend gemacht wurden (vgl. Beschluß vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89
    Die weitere Rüge, daß durch die Teilnahme von Rechtsreferendaren an der Beratung das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt worden sei, könnte, sofern sie sich überhaupt auf das Berufungsverfahren und nicht, wie der Kläger in seiner Berufungsbegründung vorträgt, auf das erstinstanzliche Verfahren bezieht, nur im Wege der zulassungsfreien Verfahrensrevision gemäß § 133 Nr. 1 VwGO, nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - ).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89
    Um in Fällen wie dem vorliegenden die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, müssen deshalb besondere Umstände hinzutreten, da anderenfalls ein gesetzlich nicht vorgesehener Ausschließungsgrund geschaffen würde (vgl. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - und Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 5 B 13.88

    Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 109.89
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe über das Ablehnungsgesuch des Klägers nicht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden dürfen, greift ungeachtet der Vorschrift des § 548 ZPO, der gemäß § 173 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl. dazu Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - m.w.N.), nicht durch.
  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 7. September 1989 - 2 B 109.89 und 2 B 110.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41), dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 3), oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden (vgl. Meissner, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Rn. 61 ff.).
  • BVerwG, 24.06.2019 - 6 AV 10.19

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts i.R.e. Wahlprüfungsbeschwerde

    Indizien für einen solchen Missbrauch können darin liegen, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf die abgelehnten Richter bezogen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 7. September 1989 - 2 B 109.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41), dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 3 und BVerfG, Beschluss vom 22. März 2018 - 1 BvR 501/18 - DVBl 2018, 885), oder dass verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen.
  • BVerwG, 02.05.2018 - 6 B 118.18

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit als

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können darin liegen, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 7. September 1989 - 2 B 109.89 und 2 B 110.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41), dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 3), oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden.
  • BVerwG, 15.11.1996 - 6 B 61.96

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zum Zweck der unentgeltlichen

    Um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, hätte der Kläger deshalb besondere individuelle, auf die Personen der beiden abgelehnten Richter bezogene Ablehnungsgründe darlegen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 109.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41).
  • BVerwG, 07.01.2004 - 4 PKH 5.03

    Anforderungen an die Darlegung der Besorgnis der Befangenheit

    Dass die Kläger die vom Gericht geäußerte Rechtsauffassung nicht teilten, vermochte für sich genommen noch keine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 109.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41, vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 - a.a.O. und vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 8 B 112.94 - a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 23.02.1993 - 2 A 48/88

    Altersruhegeld; Anrechnung; Rentenversicherung; Militärdienst; Wehrmacht;

    Daß ein derartiges Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen oder überhaupt unberücksichtigt bleiben kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. Beschl v. 13.6. 1991 - 5 ER 614.90 -, Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 VwGO Nr. 28; Beschl. v. 7.9.1989 - 2 B 109.89 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41; Urt. v. 5.12.1975 - VI C 129.74 -, BVerwGE 50, 36; Beschl. v. 20.11.1969 - VIII CB 63/68 -, MDR 1970, 442).
  • BVerwG, 03.08.1990 - 3 B 63.90

    Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung

    Die Mitwirkung eines Richters an einem vorangegangenen Verfahren, das zu Ungunsten einer der Beteiligten ausgegangen ist, vermag die Besorgnis der Befangenheit nicht zu begründen (BVerwG, Beschluß vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 109.89 - Buchholz 310 § 54 Nr. 41).
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