Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 16.10.1989

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   BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89   

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BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89 (https://dejure.org/1989,8408)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1989 - 2 B 110.89 (https://dejure.org/1989,8408)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1989 - 2 B 110.89 (https://dejure.org/1989,8408)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von der Ausübung der Tätigkeit des Richteramtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 23.12.1980 - 4 B 203.80
    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Der Umstand, daß sie bereits an dem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes des Klägers gemäß § 80 Abs. 5 VwGO beteiligt waren, vermag für sich genommen die Besorgnis der Befangenheit der abgelehnten Richter nicht zu begründen (Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).

    Um in Fällen wie dem vorliegenden die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, müssen deshalb besondere Umstände hinzutreten, da anderenfalls ein gesetzlich nicht vorgesehener Ausschließungsgrund geschaffen würde (vgl. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - und Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn ein Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67] ; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Der Verwaltungsgerichtshof durfte vielmehr, ohne dadurch gegen verfahrensrechtliche Vorschriften zu verstoßen, über das Ablehnungsgesuch des Klägers unter Mitwirkung der von ihm abgelehnten Richter Dr. B. und Dr. A. entscheiden, da individuelle, auf die Person dieser Richter bezogene Ablehnungsgründe nicht geltend gemacht wurden (vgl. Beschluß vom 24. Januar 1973 - BVerwG 3 CB 123.71 - m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Die weitere Rüge, daß durch die Teilnahme von Rechtsreferendar an der Beratung das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzt worden sei, könnte, sofern sie sich überhaupt auf das Berufung verfahren und nicht, wie der Kläger in seiner Berufungsbegründung vorträgt, auf das erstinstanzliche Verfahren bezieht, nur im Wege der zulassungsfreien Verfahrensrevision gemäß § 133 Nr. 1 VwGO, nicht aber mit der Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO geltend gemacht werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschluß vom 1. Juni 1971 - BVerwG 6 CB 117.67 - ).
  • BVerwG, 02.07.1976 - 6 C 109.75

    Richterablehnung - Besorgnis der Befangenheit - Erstantragsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Um in Fällen wie dem vorliegenden die Besorgnis der Befangenheit zu begründen, müssen deshalb besondere Umstände hinzutreten, da anderenfalls ein gesetzlich nicht vorgesehener Ausschließungsgrund geschaffen würde (vgl. Urteil vom 2. Juli 1976 - BVerwG 6 C 109.75 - und Beschluß vom 23. Dezember 1980 - BVerwG 4 B 203.80 - ).
  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 105.67

    Unterhaltsbeihilfe nach dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz aufgrund von

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn ein Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67] ; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 5 B 13.88

    Berücksichtigung eines Sachverständigengutachtens durch das

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe über das Ablehnungsgesuch des Klägers nicht in der Besetzung mit den abgelehnten Richtern entscheiden dürfen, greift ungeachtet der Vorschrift des § 548 ZPO, der gemäß § 173 VwGO im verwaltungsgerichtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist (vgl. dazu Beschluß vom 16. Februar 1988 - BVerwG 5 B 13.88 - m.w.N.), nicht durch.
  • BVerwG, 14.12.1961 - III B 148.60

    Überzahlungen bei einer Unterhaltshilfe - Auswirkungen eines dienstfreien

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn ein Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67] ; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 15.02.1982 - 2 B 37.81

    Grenzen einer zulässigen bildungspolitischen Betätigung durch einen verbeamteten

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn ein Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67] ; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 16.11.1981 - 2 B 55.80

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff des Verfahrensmangels

    Auszug aus BVerwG, 07.09.1989 - 2 B 110.89
    Ein Mangel des gerichtlichen Verfahrens ist zwar stets dann gegeben, wenn ein Gericht infolge unrichtiger Anwendung von Verfahrensvorschriften durch Prozeß- statt durch Sachurteil entschieden hat (ständige Rechtsprechung; vgl. BVerwGE 13, 239 ; 30, 111 [BVerwG 03.07.1968 - V C 105/67] ; Beschlüsse vom 16. November 1981 - BVerwG 2 B 55.80 - und vom 15. Februar 1982 - BVerwG 2 B 37.81 -).
  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Ausnahmen hiervon hat der Gesetzgeber normiert und in § 41 Nr. 6 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO eine abschließende Regelung darüber getroffen, in welchen Fällen Richter aufgrund ihrer früheren Tätigkeit von der Ausübung ihres Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (Beschluss vom 7. September 1989 - BVerwG 2 B 110.89 - juris).

    Vielmehr müssen besondere zusätzliche Umstände hinzutreten, um in Fällen der "Vorbefassung" die Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Abs. 2 ZPO) zu begründen (Beschlüsse vom 7. September 1989 a.a.O. und vom 2. Oktober 1997 - 11 B 30/97 - Buchholz 303 § 42 ZPO Nr. 2 m.w.N.).

  • BVerwG, 29.11.2017 - 10 B 5.17

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch; erfolglose Anhörungsrüge; erfolgloser

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können sein, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 7. September 1989 - 2 B 109.89 und 2 B 110.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41), dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 3), oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden (vgl. Meissner, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Rn. 61 ff.).
  • VGH Bayern, 29.07.2021 - 22 ZB 21.496

    Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes

    Dieser Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zufolge hat der Gesetzgeber in § 41 Nr. 6 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO eine abschließende Regelung darüber getroffen, in welchen Fällen Richter ausnahmsweise aufgrund ihrer früheren Tätigkeit von der Ausübung ihres Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG, B.v. 7.9.1989 - 2 B 110.89 - juris Rn. 2).

    Vielmehr müssen besondere zusätzliche Umstände hinzutreten, um in Fällen der "Vorbefassung" die Besorgnis der Befangenheit (§ 42 Abs. 2 ZPO) zu begründen (BVerwG, B.v. 7.9.1989 - 2 B 110.89 - juris Rn. 2).

  • VG München, 01.08.2012 - M 7 K 11.3806
    Auch für den Verwaltungsprozess ist anerkannt, dass der abgelehnte Richter ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen kann, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn pauschal alle Richter eines Gerichts abgelehnt werden, das Gesuch nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können oder wenn gegen den Richter unqualifizierbare Angriffe wegen seiner angeblich rechtsstaatswidrigen Rechtsfindung erhoben werden oder (vgl. BVerfG, B. v. 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rz 19; BVerwG, B. v. 7. September 1989 - 2 B 110/89 - Rz 2; Meissner in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO: 1/2012, § 54 Rz 61 f.).

    Der Gesetzgeber hat in § 41 Nr. 6 ZPO i.V.m. § 54 Abs. 1 VwGO eine abschließende Regelung darüber getroffen, in welchen Fällen Richter aufgrund ihrer früheren Tätigkeit von der Ausübung ihres Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (BVerwG, B. v. 7. September 1989 - 2 B 110/89 - Rz 2).

  • VGH Bayern, 03.08.2011 - 8 A 09.40079

    Richterablehnung

    Ausnahmen hiervon hat der Gesetzgeber normiert und in § 41 Nr. 6 ZPO i.V. mit § 54 Abs. 1 VwGO eine abschließende Regelung darüber getroffen, in welchen Fällen Richter aufgrund ihrer früheren Tätigkeit von der Ausübung ihres Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen sind (vgl. BVerwG vom 7.9.1989 BVerwG 2 B 110.89 [juris]).

    Vielmehr müssen besondere zusätzliche Umstände hinzutreten, um in Fällen der "Vorbefassung" die Besorgnis der Befangenheit i.S. des § 42 Abs. 2 ZPO zu begründen (vgl. BVerwG vom 7.9.1989 BVerwG 2 B 110.89 [juris]).

  • BVerwG, 02.05.2018 - 6 B 118.18

    Ablehnungsgesuch gegen die Richter wegen Besorgnis der Befangenheit als

    Indizien für einen solchen Missbrauch des Ablehnungsrechts können darin liegen, dass die Begründung des Gesuchs nicht hinreichend konkret auf den bzw. die abgelehnten Richter bezogen ist (BVerwG, Beschlüsse vom 24. Januar 1973 - 3 CB 123.71 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13 und vom 7. September 1989 - 2 B 109.89 und 2 B 110.89 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 41), dass der Inhalt der Begründung von vornherein ersichtlich ungeeignet ist, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (BVerwG, Beschluss vom 22. März 2011 - 4 B 34.10 - juris Rn. 3), oder dass verfahrensfremde Zwecke, wie etwa das Ziel, den Prozess zu verschleppen, verfolgt werden.
  • VG München, 07.11.2012 - M 7 K 11.5583
    Auch für den Verwaltungsprozess ist anerkannt, dass der abgelehnte Richter ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen kann, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn pauschal alle Richter eines Gerichts abgelehnt werden, das Gesuch nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können oder wenn gegen den Richter unqualifizierbare Angriffe wegen seiner angeblich rechtsstaatswidrigen Rechtsfindung erhoben werden (vgl. BVerfG, B. v. 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rz 19; BVerwG, B. v. 7. September 1989 - 2 B 110/89 - Rz 2; Meissner in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO: 1/2012, § 54 Rz 61 f.).
  • VG München, 07.11.2012 - M 7 K 11.5443
    Auch für den Verwaltungsprozess ist anerkannt, dass der abgelehnte Richter ein Ablehnungsgesuch selbst ablehnen kann, ohne dass es der Durchführung des Verfahrens nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. §§ 44 ff. ZPO bedarf, wenn das Gesuch als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist, etwa wenn pauschal alle Richter eines Gerichts abgelehnt werden, das Gesuch nur mit solchen Umständen begründet wird, die eine Befangenheit unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen können oder wenn gegen den Richter unqualifizierbare Angriffe wegen seiner angeblich rechtsstaatswidrigen Rechtsfindung erhoben werden (vgl. BVerfG, B. v. 18. Dezember 2007 - 1 BvR 1273/07 - Rz 19; BVerwG, B. v. 7. September 1989 - 2 B 110/89 - Rz 2; Meissner in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO: 1/2012, § 54 Rz 61 f.).
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OVG Bremen, 16.10.1989 - 2 B 110/89 (https://dejure.org/1989,24747)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16.10.1989 - 2 B 110/89 (https://dejure.org/1989,24747)
OVG Bremen, Entscheidung vom 16. Oktober 1989 - 2 B 110/89 (https://dejure.org/1989,24747)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,24747) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

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Wird zitiert von ...

  • LSG Hessen, 01.06.2022 - L 4 SO 124/21

    Sozialhilfe

    Außer bei Missbrauchsfällen greift in den letzteren Konstellationen die Besitzstandsregel des § 35 Abs. 2 Satz 2 SGB XII (LPK-SGB XII/Uwe-Dietmar Berlit, 12. Aufl. 2020, SGB XII § 35 Rn. 77; vgl. auch BSG, Urteil vom 22. September 2009 - B 4 AS 8/09 R -, BSGE 104, 179, § 22 Nr. 24, Rn. 23; SG Hildesheim, Urteil vom 12. Februar 2016 - S 42 AY 23/14 -, Rn. 17, juris; OVG der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 16. Oktober 1989 - 2 B 110/89 -, juris).
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