Rechtsprechung
BVerfG, 24.10.2019 - 2 BvQ 87/19 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Unzulässigkeit des Eilantrags bei fehlender Benennung eines konkreten Hoheitsakts als Angriffsgegenstand der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei fehlender Benennung eines konkreten Hoheitsakts als Angriffsgegenstand der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
- rewis.io
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei fehlender Benennung eines konkreten Hoheitsakts als Angriffsgegenstand der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
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Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Unzulässigkeit des eA-Antrags bei fehlender Benennung eines konkreten Hoheitsakts als Angriffsgegenstand der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Einstweilige Anordnung, Verfassungsbeschwerde - und die fehlende Benennung des angegriffenen Hoheitsakts
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvQ 28/15
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ist …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 2 BvQ 87/19
Wird isoliert der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, muss die Antragsschrift diejenigen Angaben enthalten, die zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, Rn. 4). - BVerfG, 27.12.2016 - 1 BvQ 49/16
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mangels hinreichender …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 2 BvQ 87/19
Ist zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein Verfahren in der Hauptsache noch nicht anhängig, hat der Antragsteller darzulegen, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2). - BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvQ 49/17
Keine Auslagenerstattung im einstweiligen Anordnungsverfahren mangels Begründung …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 2 BvQ 87/19
Wird isoliert der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, muss die Antragsschrift diejenigen Angaben enthalten, die zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Januar 2018 - 2 BvQ 49/17 -, Rn. 4). - BVerfG, 19.01.2018 - 2 BvQ 4/18
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich einer …
Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 2 BvQ 87/19
Ist zum Zeitpunkt der Stellung des Antrags nach § 32 Abs. 1 BVerfGG ein Verfahren in der Hauptsache noch nicht anhängig, hat der Antragsteller darzulegen, dass die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2016 - 1 BvQ 49/16 -, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Januar 2018 - 2 BvQ 4/18 -, Rn. 2).