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   BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91   

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https://dejure.org/1991,1354
BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
BVerfG, Entscheidung vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 (https://dejure.org/1991,1354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage des Verfahrens an den EuGH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter - vorläufiger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweiliger Rechtsschutz - EuGH - Vorlagepflicht - Gesetzlicher Richter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 360
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Bei gerichtlichen Entscheidungen liegt unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG ein Verfassungsverstoß nicht schon dann vor, wenn die Rechtsanwendung Fehler enthält (vgl. BVerfGE 4, 1 [7]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; zuletzt BVerfGE 81, 132 [137]).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 [366 ff.]; 82, 159 [192]).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer nicht in seinem verfassungsrechtlichen Anspruch auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 73, 339 [366 ff.]; 82, 159 [192]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die Rechtsanwendung des Gerichts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; zuletzt BVerfGE 81, 132 [137]).
  • EuGH, 27.10.1982 - 35/82

    Morson und Jhanjan / Niederlande State

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 (Morson und Jhanjan/Niederländischer Staat, Rs. 35 und 36/82, Slg. 1982, S. 3723 [3734 f.]) entschieden hat, ist Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidung selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, nicht zur Vorlage an den Gerichtshof verpflichtet ist, wenn sich die Frage in einem summarischen und eilbedürftigen Verfahren stellt und die zu erlassende Entscheidung das Gericht, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptverfahren vorgelegt wird, nicht bindet (vgl. auch Urteil vom 24. Mai 1977, Hoffman-La Roche/Centrafarm, Rs. 107/76, Slg. 1977, S. 957 [972 ff.]).
  • EuGH, 24.05.1977 - 107/76

    Hoffmann-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Wie der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 27. Oktober 1982 (Morson und Jhanjan/Niederländischer Staat, Rs. 35 und 36/82, Slg. 1982, S. 3723 [3734 f.]) entschieden hat, ist Art. 177 Abs. 3 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß ein einzelstaatliches Gericht, dessen Entscheidung selbst nicht mehr mit Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts angefochten werden kann, nicht zur Vorlage an den Gerichtshof verpflichtet ist, wenn sich die Frage in einem summarischen und eilbedürftigen Verfahren stellt und die zu erlassende Entscheidung das Gericht, dem der Rechtsstreit danach in einem Hauptverfahren vorgelegt wird, nicht bindet (vgl. auch Urteil vom 24. Mai 1977, Hoffman-La Roche/Centrafarm, Rs. 107/76, Slg. 1977, S. 957 [972 ff.]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 29.11.1991 - 2 BvR 1642/91
    Selbst eine zweifelsfrei fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts begründet allein noch keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (vgl. BVerfGE 67, 90 [94 ff.]).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

    Es entspricht der bisher ganz herrschenden Auffassung, dass eine Nichtvorlage an den EuGH im Eilverfahren keinen Verstoß gegen den gesetzlichen Richter begründen kann (vgl. BVerfGK 5, 196 ; BVerfGK 9, 330 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, S. 360; offen gelassen in BVerfGK 10, 48 ; aus der Literatur statt vieler Degenhart, in Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 101 Rn. 19).
  • BVerfG, 10.05.2001 - 1 BvR 481/01

    Kein Baustopp im Mühlenberger Loch

    Dabei kann vorliegend offen bleiben, ob im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine Verpflichtung der nationalen Gerichte zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs überhaupt besteht (ausdrücklich verneinend BVerfG, NVwZ 1992, S. 360; indirekt auch BVerfGE 82, 159 ).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

    In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes besteht grundsätzlich keine Vorlagepflicht nach Art. 234 Abs. 3 EG (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. November 1991 - 2 BvR 1642/91 -, NVwZ 1992, S. 360).
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