Rechtsprechung
   BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2545
BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89 (https://dejure.org/1992,2545)
BVerfG, Entscheidung vom 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89 (https://dejure.org/1992,2545)
BVerfG, Entscheidung vom 14. September 1992 - 2 BvR 1941/89 (https://dejure.org/1992,2545)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2545) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafgerichtliche Kostenentscheidung bei Verfahrenshindernis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfolgungsverjährung - Verjährung - Staatskasse - Notwendige Auslagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 997
  • NVwZ 1993, 467 (Ls.)
  • NStZ 1993, 195
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Befugnis dazu stets anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 269 [287 f.]; 49, 304 [318]; 65, 182 [190 f.]; 71, 354 [362]).

    Die Grenzen dieser Befugnis werden aber überschritten, wenn der an Gesetz und Recht gebundene Richter eine Vergünstigung, die der Gesetzgeber nach dem Wortlaut des von ihm erlassenen Gesetzes für mehrere Personengruppen in grundsätzlich gleicher Weise vorgesehen hat, einer bestimmten Gruppe allgemein vorenthält, und zwar aus Gründen, die ihn nach dem gleichen Gesetz nur im Einzelfall beim Vorliegen besonderer Umstände zur Verweigerung berechtigen (vgl. BVerfGE 71, 354 [362 f.]).

    Die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung werden insbesondere dann überschritten, wenn das Gesetz die Berücksichtigung der vom Gericht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkte nur im Einzelfall und beim Vorliegen zusätzlicher Umstände erlaubt, der Richter diese Gesichtspunkte aber dazu verwendet, um den Anwendungsbereich eines begünstigenden Gesetzes generell einzuschränken, und dadurch Rechtspositionen verkürzt, die der Gesetzgeber unter Konkretisierung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien gewährt hat (vgl. BVerfGE 69, 315 [372]; 71, 354 [363]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89
    Die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung werden insbesondere dann überschritten, wenn das Gesetz die Berücksichtigung der vom Gericht als entscheidungserheblich angesehenen Gesichtspunkte nur im Einzelfall und beim Vorliegen zusätzlicher Umstände erlaubt, der Richter diese Gesichtspunkte aber dazu verwendet, um den Anwendungsbereich eines begünstigenden Gesetzes generell einzuschränken, und dadurch Rechtspositionen verkürzt, die der Gesetzgeber unter Konkretisierung allgemeiner verfassungsrechtlicher Prinzipien gewährt hat (vgl. BVerfGE 69, 315 [372]; 71, 354 [363]).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Befugnis dazu stets anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 269 [287 f.]; 49, 304 [318]; 65, 182 [190 f.]; 71, 354 [362]).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Befugnis dazu stets anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 269 [287 f.]; 49, 304 [318]; 65, 182 [190 f.]; 71, 354 [362]).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89
    Es ist den Gerichten verwehrt, bestehendes Recht zugunsten oder zu Lasten einzelner Personen oder Personengruppen nicht anzuwenden (vgl. BVerfGE 66, 331 [335 f.]).
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89
    Verfassungsrechtlich sind die Strafgerichte nicht gehindert, diese Vorschrift so auszulegen, daß ihre Anwendung bei einer Verfahrenseinstellung außerhalb der Hauptverhandlung nicht von vornherein an der Unschuldsvermutung scheitern muß (vgl. BVerfG [2. Kammer des Zweiten Senats], NJW 1992, 1612 f.).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerfG, 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89
    Das Bundesverfassungsgericht hat ihre Befugnis dazu stets anerkannt (vgl. BVerfGE 34, 269 [287 f.]; 49, 304 [318]; 65, 182 [190 f.]; 71, 354 [362]).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 388/13

    Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung wegen dauerhafter

    Zum Verfahrenshindernis als alleinigem der Verurteilung entgegenstehenden Umstand müssen demnach weitere besondere Umstände hinzutreten, die es billig erscheinen lassen, dem Angeschuldigten die Auslagenerstattung zu versagen (BVerfGK 3, 229 m.w.N.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. September 1992 - 2 BvR 1941/89 -, juris, Rn. 26).
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Dabei wurde insbesondere an Fälle gedacht, in denen bei der Verfolgung von NS-Gewaltverbrechen der Mordvorwurf in der Hauptverhandlung nicht zu beweisen, der erwiesene Totschlag jedoch verjährt war (vgl. zur Entstehungsgeschichte BT-Drucks. V/2600; V/2601, Seite 19, 21; Zusammenfassung bei Hilger in Löwe/Rosenberg aaO § 467 Rdn. 50 f. und BVerfG NStZ 1993, 195).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 331/94

    Mord verjährt ... 50 Jahre nach dem Ende nationalsozialistischer Gewaltherrschaft

    In solchen Fällen hielt man es für unangebracht, die Regel gelten zu lassen, daß die Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten übernehmen müsse (vgl. BVerfG NStZ 1993, 195, 196 [BVerfG 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89] ; Hilger aaO. § 467, Entstehungsgeschichte und Rdn. 57; Schätzler NStZ 1981, 229; BT-Drucks. V/2889; BT 5.Wp. 173. Sitzung StenBer. S. 9249 f.).
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 15 ZB 13.105

    Verweigerung des baurechtlichen Einvernehmens durch unzuständige Stelle

    Soweit die Aspekte Rechtssicherheit und Vertrauensschutz rechtspolitischen Überlegungen im Sinn einer Optimierung der Rechtssicherheit geschuldet sein können, berechtigen solche Erwägungen die Gerichte nicht dazu, sich über abweichende Wertentscheidungen des Gesetzgebers hinwegzusetzen, die sich aus Wortlaut, systematischem Zusammenhang sowie Sinn und Zweck der einschlägigen Vorschriften unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte erschließen lassen (BVerfG, B.v. 14.2.1992 - 2 BvR 1941/89 - NJW 1993, 997 = juris Rn. 23 m.w.N).
  • BGH, 08.09.2020 - 4 StR 167/20

    Kosten und notwendige Auslagen bei Freispruch, Nichteröffnung und Einstellung

    Sinn und Zweck der Regelung besteht darin, dass es grob unbillig sein kann, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zu überbürden, wenn eine Verurteilung nur daran scheitert, dass nachträglich ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (zum Beispiel im Falle der Verjährung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. September 1992 - 2 BvR 1941/89, NStZ 1993, 195).
  • BGH, 05.04.2016 - 5 StR 525/15

    Auslagenerstattung im Sicherungsverfahren gegenüber dem verstorbenen

    Das Kriterium der groben Unbilligkeit bzw. Ungerechtigkeit einer Auslagenerstattung entspricht der Intention des Gesetzgebers bei Einfügung der Vorschrift, der insbesondere NS-Verbrechen im Blick hatte, die mit einer Einstellung wegen Verjährung endeten, weil die den Angeklagten zur Last gelegten Taten wegen veränderter rechtlicher Würdigung aufgrund des Ergebnisses der Hauptverhandlung als verjährt anzusehen waren, und in denen es nicht vermittelbar erschien, die Staatskasse auch noch mit den Auslagen der Angeklagten zu belasten (vgl. Deutscher Bundestag - 5. Wp. - StenBer. über die 173. Sitzung vom 10. Mai 1968, S. 9250; BVerfG vom 14. September 1992 - 2 BvR 1941/89, NStZ 1993, 195, 196).
  • KG, 07.11.2018 - 1 Ws 77/18

    Kostenentscheidung in Strafsachen: Kostenlast des Verurteilten bei Nachlässigkeit

    Die Säumnis muss einen Termin oder eine Frist des anhängigen Verfahrens betreffen (vgl. BVerfG NStZ 1993, 195, 196; Hilger, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 467 Rn. 24).

    Über den normierten Wortlaut hinaus ist der Regelungsgehalt des § 467 Abs. 2 StPO folglich nicht im Wege der Analogie zum Nachteil eines (vormaligen) Angeklagten erweiterbar (vgl. BVerfG NStZ 1993, 195, 196; OLG Bamberg NStZ-RR 2011, 95).

  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

    Aus verfassungsrechtlicher Sicht scheitert die Anwendung des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO nicht von vornherein daran, dass es sich um eine Verfahrenseinstellung außerhalb der Hauptverhandlung handelt (BVerfG, Beschluss vom 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89, Rn. 27, zitiert nach juris).

    Jedenfalls kann eine solche vorliegen, wenn der Betroffene durch Flucht ins Ausland eine gerichtliche Klärung der gegen ihn erhobenen Vorwürfe verhindert (so BVerfG, Beschluss vom 14.09.1992 - 2 BvR 1941/89, Rn. 26, zitiert nach juris, das derartige Billigkeitserwägungen nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2, nicht jedoch im Rahmen des § 467 Abs. 2 StPO für zulässig erachtet).

  • OLG Brandenburg, 24.10.1996 - 1 Ss OWi 24 Z/96
    Daß dies andernfalls geschehen wäre, muß sicher sein (KK-Schimanski, StPO , 3. Aufl., § 467 Rdn. 10a; vgl. BVerfG, NJW 1993, 997 ; KG, NJW 1994, 600 m. zahlr. Nachw.; ferner OLG Frankfurt, GA 1976, 81; anders - hohe Wahrscheinlichkeit genügt - OLG Karlsruhe, JR 1981, 38).
  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ws 496/96

    Entschädigung, StrEG, Einstellung des Verfahrens, Verfahrenshindernis,

    Dabei wurde insbesondere an Fälle gedacht, in denen bei der Verfolgung von Gewaltverbrechen der Mordvorwurf in der Hauptverhandlung nicht zu beweisen, der erwiesene Totschlag jedoch verjährt war (vgl. zur Entstehungsgeschichte BT-Dr V/2600; V/2601, Seite 19, 21; KG NStE Nr. 11 und NJW 94/600 zu § 467 StPO; OLG Hamm, a.a.O.; BVerfG NStZ 1993, 195, 196).
  • KG, 14.01.1998 - 5 Ws 11/98

    Voraussetzungen und Verdachtsgrad bei Anwendung von § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht