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   BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86   

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BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86 (https://dejure.org/1988,3737)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1988 - 2 C 3.86 (https://dejure.org/1988,3737)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - 2 C 3.86 (https://dejure.org/1988,3737)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Urlaubsberechnung bei Schichtdienst - Verfall des Erholungsurlaubs - Ablauf des Urlaubsjahres - Übertragungszeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Dienstlicher Grund - Vertretungsmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Urlaubsansprüche von Beamten nach dem zeitgebundenen Sinn und Zweck der jährlichen Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis zu dem dieser äußerstenfalls übertragen werden kann, ausnahmslos verfallen, ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der Urlaub nicht rechtzeitig angetreten werden konnte (vgl. Urteile vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - , vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - ; Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 95.81 -).
  • BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81

    Vorliegen eines besonderen Einzelfalls i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 3 der Verordnung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Urlaubsansprüche von Beamten nach dem zeitgebundenen Sinn und Zweck der jährlichen Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis zu dem dieser äußerstenfalls übertragen werden kann, ausnahmslos verfallen, ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der Urlaub nicht rechtzeitig angetreten werden konnte (vgl. Urteile vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - , vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - ; Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 95.81 -).
  • BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Urlaubsansprüche von Beamten nach dem zeitgebundenen Sinn und Zweck der jährlichen Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis zu dem dieser äußerstenfalls übertragen werden kann, ausnahmslos verfallen, ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der Urlaub nicht rechtzeitig angetreten werden konnte (vgl. Urteile vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - , vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - ; Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 95.81 -).
  • BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64

    Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß Urlaubsansprüche von Beamten nach dem zeitgebundenen Sinn und Zweck der jährlichen Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis zu dem dieser äußerstenfalls übertragen werden kann, ausnahmslos verfallen, ohne Rücksicht auf die Gründe, aus denen der Urlaub nicht rechtzeitig angetreten werden konnte (vgl. Urteile vom 25. März 1968 - BVerwG 6 C 49.64 - , vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - und vom 30. Januar 1986 - BVerwG 2 C 24.84 - ; Beschluß des Senats vom 27. Oktober 1982 - BVerwG 2 B 95.81 -).
  • BAG, 17.11.1983 - 6 AZR 346/80

    Tarifvertrag - Dienstplan

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86
    Zu einem vergleichbaren Ergebnis ist das Bundesarbeitsgericht in dem vom Berufungsgericht angeführten Urteil vom 17. November 1983 - 6 AZR 346/80 - (AP Nr. 13 zu § 13 BUrlG) in Anwendung des § 13 des Bundesurlaubsgesetzes und einer die hier streitige Anrechnungsregelung vorsehenden Tarifnorm gekommen.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 32.95

    Beamtenrecht: Berechnungs ds Erholungsurlaubs bei im Wechseldienst in der

    Sein ursprüngliches Begehren hat sich erledigt, nachdem die ersten sechs Monate des folgenden Urlaubsjahres - hier 1994 - abgelaufen sind und damit der Urlaubsanspruch insoweit gemäß § 7 der Erholungsurlaubsverordnung in der hier anzuwendenden Fassung vom 23. Oktober 1992 (BGBl I S. 1803) - EUrlV - verfallen ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 3.86 - [Buchholz 232.3 Nr. 1] m.w.N.).

    Die abweichende Berechnungsweise muß jedoch - gegebenenfalls unter Vereinfachung und unter Inkaufnahme von daraus sich ergebenden geringen Abweichungen der Ergebnisse im Einzelfall - grundsätzlich zur gleichen Dauer des Erholungsurlaubs insgesamt führen wie die sonst vorgesehene Berechnung nach Arbeitstagen (vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 3.86 - [a.a.O.]).

    Eine derart pauschalierende und typisierende Regelung ist durch den Vereinfachungszweck des § 5 Abs. 5 Satz 3 EUrlV gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 3.86 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 31.95

    Voraussetzungen für die Gewährung von Erholungsurlaub - Anrechnung eines

    Ihr ursprüngliches Begehren hat sich erledigt, nachdem die ersten sechs Monate des folgenden Urlaubsjahres - hier 1994 - abgelaufen sind und damit der Urlaubsanspruch insoweit gemäß § 7 der Erholungsurlaubsverordnung in der hier anzuwendenden Fassung vom 23. Oktober 1992 (BGBl I S. 1803) - EUrlV - verfallen ist (vgl. u.a. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 3.86 - m.w.N.).

    Die abweichende Berechnungsweise muß jedoch - gegebenenfalls unter Vereinfachung und unter Inkaufnahme von daraus sich ergebenden geringen Abweichungen der Ergebnisse im Einzelfall - grundsätzlich zur gleichen Dauer des Erholungsurlaubs insgesamt führen wie die sonst vorgesehene Berechnung nach Arbeitstagen (vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 3.86 - ).

    Eine derart pauschalierende und typisierende Regelung ist durch den Vereinfachungszweck des § 5 Abs. 5 Satz 3 EUrlV gerechtfertigt (vgl. Urteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 3.86 - ).

  • OVG Niedersachsen, 08.03.2017 - 5 LB 215/15

    Erholungsurlaub; Mindesturlaub; Prozesszinsen; Rechtsmissbrauch;

    Die vorstehend dargestellte rechtliche Würdigung lässt sich - wie es das Verwaltungsgericht getan hat - auch auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1988 (- BVerwG 2 C 3.86 -, juris) stützen.
  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 12 K 5204/10

    Feuerwehrbeamter, Schichtdienst, Erholungsurlaub, Dienstbefreiung

    Dabei kann dahinstehen, ob der Kläger den Erholungsurlaubsanspruchs aus den Jahren 2009 und 2010 wegen der Regelung in § 8 Abs. 2 EUV NRW überhaupt noch realisieren kann und damit eine Gefährdung der Rechtsposition von vornherein ausgeschlossen sein könnte; vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1982 - 2 B 95/81 - und vom 25. Februar 1988 - 2 C 3/86 -, juris (Urlaubsansprüche von Beamten verfallen nach dem zeitgebundenen Sinn und Zweck der jährlichen Gewährung von Erholungsurlaub mit dem Ablauf des Zeitraums, bis dem dieser äußerstenfalls übertragen werden kann, ohne dass es auf den Grund für den Verfall ankommt).
  • OVG Hamburg, 31.07.2013 - 1 Bs 187/13

    Anspruch auf Erholungsurlaub nach Aufhebung der Versetzung in den Ruhestand

    Die vorherige Beantragung und auch die Geltendmachung eines hierauf bezogenen einstweiligen Rechtsschutzes reichen demnach nicht aus, den Verfall zu verhindern (vgl. so auch im nationalen Recht: BVerwG, Urt. v. 25.2.1988, 2 C 3/86, juris; VGH Kassel, Urt. v. 6.9.1989, DÖD 1990, 191).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2009 - 5 LA 100/07

    Voraussetzungen für den Verfall von Resturlaub gem. § 8 Abs. 1 S. 2

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht § 8 Abs. 1 Satz 2 NEUrlVO als eine Ausschlussregelung interpretiert, nach der - abgesehen von den in der Erholungsurlaubsverordnung ausdrücklich geregelten, hier aber nicht einschlägigen Ausnahmen - Resturlaub (und d. h. ggf. auch der gesamte noch nicht genommene Urlaub) ausnahmslos verfällt, ohne dass es auf die Gründe ankommt, aus denen er nicht angetreten wurde (siehe zu vergleichbaren Vorschriften: BVerwG, Beschl. v. 25.2. 1988 - BVerwG 2 C 3.86 -, juris, Langtext Rn. 17 und Beschl. v. 27.10.1982 - BVerwG 2 B 95.81 -, juris, Langtext Rn. 3; VGH BW, Beschl. v. 27.10.2008 - 4 S 3099/07 -, juris, Langtext Rn. 4; Hbg OVG, Beschl. v. 30.11.2001 - 1 Bf 135/01 - juris, Langtext Rn. 4; Hess. VGH, Urt. v. 6.9. 1989 - 1 UE 3303/86 -, juris, Langtext Rn. 28).
  • VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 16.606

    Kein Urlaubs(abgeltungs)anspruch für Zeitraum einer rechtswidrigen

    Auch die vorherige Beantragung oder Geltendmachung eines hierauf bezogenen einstweiligen Rechtsschutzes reichen demnach nicht aus, den Verfall des Urlaubsanspruch zu verhindern (BVerwG, U.v. 25.2.1988 - 2 C 3/86 - juris; HessVGH, U.v. 6.9.1989 - 1 UE 3303/86 - juris Rn. 29).
  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 1 UE 3303/86

    Verfall des Urlaubsanspruchs - Ablehnung der Gewährung von Dienstbefreiung wegen

    Diese Zwecksetzung macht deutlich, daß der Erholungsurlaub nicht allein den Belangen des Beamten dient, vielmehr soll mit der Erhaltung der Arbeitskraft auch dienstlichen Belangen Rechnung getragen werden (BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1988 -- 2 C 3.86 --; Urteil vom 30. Januar 1986, a.a.O.; Urteil vom 10. Februar 1977 -- II C 43.77 --, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9 = DÖD 1977, 224 und Urteil vom 25. März 1968 -- VI C 49.64 --, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2 = DÖD 1968, 114, jeweils m.w.N.).
  • VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 10 K 2043/07

    Umrechnung des Urlaubsanspruch bei einem Beamten im Schichtdienst

    Derartige pauschalierende und typisierende Regelungen sind aber in § 5 Abs. 5 EUrlV angelegt (vgl. zu § 5 Abs. 5 S. 3 EUrlV: BVerwG, Urteil vom 25.02.1988 - 2 C 3/86 -, Buchholz 232.3 § 5 EUrlV Nr. 1).
  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 2.86
    Zulässige Urlaubsberechnung nach Werktagen unter Anrechnung anschließender arbeitsfreier Werktage bei häufig wechselnder Verteilung der Wochenarbeitszeit (wieUrteil vom 25. Februar 1988 - BVerwG 2 C 3.86 -).
  • VG Oldenburg, 28.05.2014 - 6 A 5393/12

    Erholungsurlaub; Resturlaub; Ruhestand; Verfall

  • VG Magdeburg, 11.07.2017 - 5 A 689/15

    Anspruch eines Feuerwehrbeamten auf Zusatzurlaub gemäß § 4 Abs. 1 und 2 UrlVO LSA

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.06.1995 - 2 A 10535/95
  • VG Berlin, 26.09.1994 - 28 A 304.94

    Anrechnung eines dienstfreien Tages auf den Erholungsurlaub

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