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   VG Meiningen, 24.05.2012 - 2 E 235/12 Me   

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https://dejure.org/2012,11520
VG Meiningen, 24.05.2012 - 2 E 235/12 Me (https://dejure.org/2012,11520)
VG Meiningen, Entscheidung vom 24.05.2012 - 2 E 235/12 Me (https://dejure.org/2012,11520)
VG Meiningen, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 2 E 235/12 Me (https://dejure.org/2012,11520)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80; VersammlG § 15
    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Verbot; Gefahrenprognose; Veranstalter; Teilnehmerzahl; verantwortlich; Demonstration; Gegendemonstration; Parkplatz; Lautsprecher; Fluchtweg; versammlungsfreundlich; Kooperation; mangelnde; unzureichende; ...

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Versammlungsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gefahrenprognose bzgl. eines Versammlungsverbotes bei Vorenthaltung von Informationen durch den Veranstalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Versammlung "Volkstod stoppen" bleibt verboten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Auszug aus VG Meiningen, 24.05.2012 - 2 E 235/12
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (BVerfG, B. v. 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08, juris, Rdnr. 17, m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Meiningen, 24.05.2012 - 2 E 235/12
    Grundrecht der Versammlungsfreiheit hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B. v. 14.05.1985, BVerfGE 69, 315 [- "Brokdorf" -]) auch einen wesentlichen verfahrens- und organisationsrechtlichen Gehalt.
  • OVG Thüringen, 12.04.2002 - 3 EO 261/02

    Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration;

    Auszug aus VG Meiningen, 24.05.2012 - 2 E 235/12
    Nach der im Hinblick auf die Besonderheiten des versammlungsrechtlichen Eilverfahrens gebotenen intensiven Prüfung der Sach- und Rechtslage (ThürOVG, B. v. 12.04.2002, ThürVBl. 2003, S. 53, juris, Rdnr. 12) kommt die Kammer zu dem Ergebnis, dass das Rechtsmittel des Antragstellers gegen den streitgegenständlichen Bescheid keinen Erfolg verspricht und das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsaktes das private Interesse des Antragstellers an der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels überwiegt.
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