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   OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11   

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OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11 (https://dejure.org/2012,28050)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.08.2012 - 2 EO 868/11 (https://dejure.org/2012,28050)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 (https://dejure.org/2012,28050)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der Auswahlentscheidung eines Dienstherrn

  • Justiz Thüringen

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Konkurrentenstreitigkeit - Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Einbeziehung früherer Beurteilungen bei der Auswahlentscheidung eines Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Konkurrentenklagen unter Richtern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 230
  • DÖV 2013, 120
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 18.10.2007 - 1 WB 6.07

    Auswahlentscheidung; Beurteilungen; Laufbahnbeurteilung; Sonderbeurteilung.

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber in erster Linie auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung aktuellsten Beurteilungen abzustellen; deshalb kommt der letzten dienstlichen Beurteilung regelmäßig eine ausschlaggebende Bedeutung zu (st.Rspr., vgl. etwa Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 6/07 - Juris, Rn. 23; Urteil vom 4. November 2010, a. a. O.).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der früheren Beurteilungen betont, dass es sich hierbei um Erkenntnisse handelt, die bei einem Bewerbervergleich bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung ermöglichen; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 [199, 201]; Beschluss vom 18. Oktober 2007, a. a. O.).

    Die Besonderheiten der jeweiligen Beurteilungsart sind bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - 1 WB 6/07 - Juris, Rn. 24).

    Nach dieser Rechtsprechung wird die höchstmögliche Vergleichbarkeit bei planmäßigen Beurteilungen grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001, a. a. O., Juris, Rn. 16; Beschluss vom 18. Oktober 2007, a. a. O.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der früheren Beurteilungen betont, dass es sich hierbei um Erkenntnisse handelt, die bei einem Bewerbervergleich bedeutsame Rückschlüsse und Prognosen über die künftige Bewährung ermöglichen; das kommt namentlich dann in Betracht, wenn frühere Beurteilungen positive oder negative Aussagen über Charaktereigenschaften, Kenntnisse, Fähigkeiten, Verwendungen und Leistungen sowie deren voraussichtliche weitere Entwicklung enthalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 [199, 201]; Beschluss vom 18. Oktober 2007, a. a. O.).

    Er hat sich aber nicht darauf beschränkt, die frühere Beurteilung in die Auswahlentscheidung lediglich einzubeziehen, indem er sie in Bezug auf das durch die letzte Beurteilung dokumentierte aktuelle Leistungsbild berücksichtigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09 - BVerwGE 136, 198 [201]), sondern ihr eigenständiges Gewicht beigemessen.

    Der Antragsgegner konnte jedoch den aktuellen Leistungsstand der Antragstellerin zum maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht dadurch ermitteln, dass er mathematisch genaue Durchschnittswerte aus der letzten, d. h. aktuellen, und der vorletzten Beurteilung der Antragstellerin gebildet hat (vgl. zu einer ebenfalls rechnerischen Ermittlung des Leistungsverhältnisses BVerwG, Beschluss vom 25. März 2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Nach dieser Rechtsprechung wird die höchstmögliche Vergleichbarkeit bei planmäßigen Beurteilungen grundsätzlich durch den gemeinsamen Stichtag und den gleichen Beurteilungszeitraum erreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001, a. a. O., Juris, Rn. 16; Beschluss vom 18. Oktober 2007, a. a. O.).

    Allerdings verliert eine dienstliche Beurteilung durch jede nachfolgende an Bedeutung, denn für eine konkrete Verwendungsentscheidung ist - wie oben ausgeführt - auf den aktuellen Stand der Beurteilung abzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41/00 - Juris, Rn. 17).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2006 - 1 B 195/06
    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Eine Anlassbeurteilung ist vielmehr oftmals erforderlich, um bei fehlender aktueller oder vergleichbarer Regelbeurteilung eine Vergleichbarkeit der Bewerber herzustellen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - Juris, Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 - Juris, Rn. 5).

    Im Hinblick darauf dürfen Abstriche gemacht werden, was die Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume angeht (vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. Juni 2006, a. a. O. Rn. 9 ff.; VGH BW, Beschluss vom 15. März 2007, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2007 - 4 S 339/07

    Vergleichbarkeit von Anlassbeurteilung und Regelbeurteilung verschiedener

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Eine Anlassbeurteilung ist vielmehr oftmals erforderlich, um bei fehlender aktueller oder vergleichbarer Regelbeurteilung eine Vergleichbarkeit der Bewerber herzustellen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 1 B 195/06 - Juris, Rn. 6; VGH BW, Beschluss vom 15. März 2007 - 4 S 339/07 - Juris, Rn. 5).

    Im Hinblick darauf dürfen Abstriche gemacht werden, was die Übereinstimmung der Beurteilungszeiträume angeht (vgl. OVG NW, Beschluss vom 8. Juni 2006, a. a. O. Rn. 9 ff.; VGH BW, Beschluss vom 15. März 2007, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 17.06.2009 - 2 EO 222/08

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren: Unzulässige Öffnung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Ein Anordnungsanspruch ist gegeben, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch keine hinreichende Beachtung gefunden hat (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2009 - 2 EO 222/08 - Juris; BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524; BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16/09 - NJW 2011, 695).

    Der Dienstherr ist insoweit verpflichtet, alle entscheidungserheblichen Tatsachen festzustellen, zu gewichten und seiner Entscheidung zu Grunde zu legen (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - n. v.; Beschluss vom 17. Juni 2009 - 2 EO 222/08 - Juris; BVerwG, Urteil vom 22. September 1988 - 2 C 35/86 - Juris).

  • OVG Hamburg, 25.04.2008 - 1 Bs 52/08

    Einstweilige Anordnung in beamtenrechtliches Konkurrentenverfahren wegen falscher

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Die Beurteilungszeiträume müssen dazu so lang bemessen sein, dass über jeden Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können und deshalb für alle Bewerber im Wesentlichen gleichermaßen aussagekräftige Beurteilungen der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 u. a. - Juris, Rn. 4; OVG NW, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 - Juris, Rn. 20; OVG MV, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 M 41/12 - Rn. 16).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2012 - 2 M 41/12

    Recht der Richter

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Die Beurteilungszeiträume müssen dazu so lang bemessen sein, dass über jeden Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können und deshalb für alle Bewerber im Wesentlichen gleichermaßen aussagekräftige Beurteilungen der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 u. a. - Juris, Rn. 4; OVG NW, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 - Juris, Rn. 20; OVG MV, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 M 41/12 - Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2011 - 6 A 1284/11

    Ausschluss der Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen durch unterschiedlich

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Die Beurteilungszeiträume müssen dazu so lang bemessen sein, dass über jeden Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können und deshalb für alle Bewerber im Wesentlichen gleichermaßen aussagekräftige Beurteilungen der Auswahlentscheidung zugrunde gelegt werden (vgl. Hamb. OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 u. a. - Juris, Rn. 4; OVG NW, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 - Juris, Rn. 20; OVG MV, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 M 41/12 - Rn. 16).
  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2012 - 2 EO 868/11
    Der Senat hat daher in der Vergangenheit gefordert, dass es geboten sein kann, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - n. v.; Beschluss vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - Juris, Rn. 37; Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - Juris, Rn. 81 ff.).
  • OVG Thüringen, 24.09.2007 - 2 EO 581/06

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Ministerialrates

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

    Darin hat er unter Bezugnahme auf einen zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Senats vom 16. August 2012 (2 EO 868/11 - Juris) "vorsorglich eine ergänzende Klarstellung" des Auswahlvermerks vom 30. August 2011 vorgenommen.

    Daher kann es geboten sein, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36; Beschluss vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - n. v.; Beschluss vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - Juris, Rn. 37; Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - Juris, Rn. 81 ff.).

    Umgekehrt wird neben den Fällen eines annähernden Gleichstands bei den aktuellen Beurteilungen und erheblich unterschiedlicher Beurteilungszeiträume einer vorangegangenen Beurteilung um so mehr Bedeutung beizumessen sein, je kürzer der Beurteilungszeitraum der aktuellen Beurteilung ist, wenn zwischen der vorangegangenen und der aktuellen Beurteilung eine Leistungsverbesserung oder ein Leistungsabfall liegt oder wenn es andere Umstände des Einzelfalls angezeigt erscheinen lassen, Wertigkeit und Aussagekraft der aktuellen Beurteilung durch Heranziehung der früheren Beurteilung(en) ergänzend zu würdigen und abzusichern (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 37 f.).

    Die Beurteilungszeiträume müssen dazu so lang bemessen sein, dass über jeden Bewerber verlässliche, auch langfristige Aussagen getroffen werden können und deshalb für alle Bewerber im Wesentlichen gleichermaßen aussagekräftige Beurteilungen der Auswahlentscheidung zugrundegelegt werden (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 39; Hamb. OVG, Beschluss vom 25. April 2008 - 1 Bs 52/08 u. a. - Juris, Rn. 4; OVG NW, Beschluss vom 22. September 2011 - 6 A 1284/11 - Juris, Rn. 20; OVG MV, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 M 41/12 - Rn. 16; vgl. auch BVerwG vom 22. November 2012 - 2 VR 5/12 - Juris, Rn. 29).

    Damit hat er allerdings der jeweils vorangegangenen, weniger aktuellen Vorbeurteilung exakt das gleiche Gewicht beigemessen wie der aktuellen Beurteilung und nicht, wie es geboten ist, in erster Linie auf die aktuellsten Beurteilungen abgestellt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 40 ff.).

  • OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18

    Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle

    Daher kann es geboten sein, im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (vgl. zu Einzelheiten Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36 ff.; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27 ff.; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 9 ff.; jew. m. w. Nw.).

    Allein aus der Art der Beurteilung als Regel- oder Anlassbeurteilung ergeben sich keine Einschränkungen der Vergleichbarkeit (vgl. Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 39 m. w. Nw.).

    Dem Entwicklungsgebot liegen ähnliche Erwägungen wie der Rechtsprechung des Senats zur ergänzenden Würdigung aktueller Beurteilungen durch Heranziehung früherer Beurteilungen im Falle deutlich feststellbarer Leistungsänderungen zugrunde (vgl. Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 38, und Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 28).

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    Ein solches Beurteilungssystem, das Regelbeurteilungen zu festgelegten, aber individuell verschiedenen Zeitpunkten (vgl. Beschluss des Senats vom 10. März 2014 - 2 EO 511/13 - ThürVGRspr 2014, 149) und in bestimmten Fallgestaltungen ergänzend dazu Anlassbeurteilungen vorsieht, führt zwangsläufig zu unterschiedlichen Beurteilungszeiträumen und nimmt dies in Kauf (vgl. im Einzelnen: Beschlüsse des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - ThürVBl.

    Sind die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber nach diesen Maßgaben nicht hinreichend vergleichbar, ist der Dienstherr nach Art. 33 Abs. 2 GG gehalten, die Beurteilungszeiträume anzugleichen und zur Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes der Bewerber frühere Beurteilungen einzubeziehen (stRspr des Senats, vgl. Beschluss vom 13. April 2006 - 2 EO 1065/05 - Beschluss vom 24. September 2007 - 2 EO 581/06 - jeweils juris; Beschluss vom 25. August 2010 - 2 EO 735/09 - n. v.; Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - ThürVBl.

    Dabei wird einer vorangegangenen Beurteilung umso mehr Bedeutung beizumessen sein, je kürzer der Beurteilungszeitraum der aktuellen Beurteilung ist, wenn zwischen der vorangegangenen und der aktuellen Beurteilung eine Leistungsverbesserung oder ein Leistungsabfall liegt oder wenn es andere Umstände des Einzelfalls angezeigt erscheinen lassen, Wertigkeit und Aussagekraft der aktuellen Beurteilung durch Heranziehung der früheren Beurteilung(en) ergänzend zu würdigen und abzusichern (vgl. Beschlüsse des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - und vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - a. a. O.).

  • VG München, 25.03.2014 - M 21 E 13.5890

    Bundesbeamtenrecht; Konkurrentenstreit; konstitutives und deskriptives

    OVG v. 16.08.2012, Az. 2 EO 868/11; OVG Bremen v. 19.12.2008, Az. 2 B 359/08; VG Berlin v. 03.03.2004, Az. 7 A 45.03).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seinem Urteil vom 27. Februar 2003 (Az. 2 C 16.02 = NVwZ 2003, 1397) den Vorrang dienstlicher Beurteilungen, insbesondere den Vorrang der jeweils aktuellsten dienstlichen Beurteilung, zur Ermittlung des Leistungsstandes konkurrierender Bewerber betont (ebenso: BVerwG v. 18.10.2007, Az. 1 WB 6/07; OVG Nordrhein-Westfalen v. 05.10.2012, Az. 1 B 681/12, Rn. 10 bei juris; Thür. OVG v. 16.08.2012, Az. 2 EO 868/11, Rn. 35 bei juris; VG Gießen v. 21.10.2013, Az. 5L 1729/13.GI, Rn. 12, 16 bei juris).

    Auch weitere Erkenntnisquellen - auch u.U. ältere Beurteilungen früherer Beurteilungszeiträume (vgl. Thür. OVG v. 16.08.2012 a.a.O.; VG Gießen v. 21.10.2013, Az. 5 L 1729/13.GI, Rn. 18 bei juris - jeweils m.w.N.; vgl. auch § 33 Abs. 1 Satz 2 BLV) oder das sog. deskriptive Anforderungsprofil [s.o. sowie unten 3. d)] - können in "Pattsituationen" ergänzend herangezogen werden.

  • OVG Thüringen, 03.02.2021 - 2 EO 200/20

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und einem Tarifbeschäftigten;

    Daher kann es geboten sein, die Beurteilungszeiträume anzugleichen und im Interesse einer gleichgewichtigen Beurteilungslage auch ältere dienstliche Beurteilungen jedenfalls des Bewerbers heranzuziehen, für den nur eine aktuelle Beurteilung mit einem gegenüber seinem Konkurrenten kürzeren Beurteilungszeitraum vorliegt (zum Beurteilungsvergleich bei Richtern: Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 36; Beschluss vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - Juris, Rn. 27; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 13; Beschluss vom 15. August 2019 - 2 EO 339/18 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.).

    Dagegen wird - neben den Fällen eines annähernden Gleichstands bei den aktuellen Beurteilungen (§ 34 Abs. 1 Satz 4 ThürLaufbG) - einer vorangegangenen Beurteilung umso mehr Bedeutung beizumessen sein, je kürzer der Beurteilungszeitraum der aktuellen Beurteilung ist, wenn zwischen der vorangegangenen und der aktuellen Beurteilung eine Leistungsverbesserung oder ein Leistungsabfall liegt oder wenn andere Umstände des Einzelfalls es angezeigt erscheinen lassen, Wertigkeit und Aussagekraft der aktuellen Beurteilung durch Heranziehung der früheren Beurteilung(en) ergänzend zu würdigen und abzusichern (vgl. Beschluss des Senats vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 - Juris, Rn. 37 f.; Beschluss vom 28. November 2017 - 2 EO 524/17 - Juris, Rn. 9 ff.).

  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2024 - 12 K 4250/21

    Dienstliche Beurteilung, Zweckbestimmung, Rechtsschutzinteresse für eine Klage

    OVG, Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 -, Rn. 35; a. A. Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2023 - 1 B 890/22 -, Rn. 30 m. w. N.; jeweils juris, und in der Rechtsprechung des 1. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 14. Dezember 2018- 1 WB 45/17 -, Rn. 37, vom 25. März 2010 - 1 WB 27.09-, Rn. 25, vom 16. Dezember 2008 - 1 WB 39/07 -, Rn. 52, und vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 -, Rn. 53; jeweils juris, wird hiervon ausgehend grundsätzlich eine Heranziehung der letzten beiden Regelbeurteilungen vor der aktuellen Beurteilung als erforderlich erachtet, bevor auf leistungsfremde Hilfskriterien zurückgegriffen werden darf.
  • VG Gelsenkirchen, 29.02.2024 - 12 L 1793/23

    Konkurrentenstreit, (Vor)vorbeurteilungen, Auswahlentscheidung, leistungsfremde

    OVG, Beschluss vom 16. August 2012 - 2 EO 868/11 -, Rn. 35;a. A. Hess. VGH, Beschluss vom 31. Januar 2023- 1 B 890/22 -, Rn. 30 m. w. N.; jeweils juris.
  • VGH Bayern, 28.05.2015 - 3 CE 15.727

    Konkurrenten mit unterschiedlichen Statusämtern, aus unterschiedlichen

    Damit ist der höchstmöglichen Vergleichbarkeit im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, B.v. 3.2.2015 - 1 WDS-VR 2/14 - juris Rn. 38; BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 A 2/10 - NVwZ-RR 2013, 54 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG Weimar, B.v. 16.8.2012 - 2 EO 868/11 - NVwZ-RR 2013, 230 - juris Rn. 39) Rechnung getragen.
  • VG München, 04.08.2015 - M 21 E 15.2666

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch des Stellenbesetzungsverfahrens; sachlicher

    OVG v. 16.08.2012, Az. 2 EO 868/11, Rn. 35 bei juris; VG München v. 17.12.2014, Az. M 21 K 12.4365; VG München v. 03.03.2015, Az. M 21 E 14.5814).
  • VG München, 22.07.2015 - M 21 K 14.3868

    Dienstliche Beurteilung

    Der Zweitbeurteiler, der als entfernterer Dienstvorgesetzter insbesondere - worauf Nr. X. Beurteilungsrichtlinie BVBS ausdrücklich hinweist - mit Blick auf Nr. IX. Beurteilungsrichtlinie BVBS (Richtwerte, Vergleichsgruppen) i.V. mit § 50 Abs. 1 und Abs. 2 BLV für die Anwendung eines einheitlichen Beurteilungsmaßstabs verantwortlich ist, gewährleistet in dieser übergeordneten Stellung, dass die Beurteilungen innerhalb des behördlichen Bereichs der Beklagten und dort innerhalb der jeweiligen (besoldungsgruppenbezogenen) Vergleichsgruppen untereinander vergleichbar bleiben, was dem Zweck einer dienstlichen Beurteilung (s.o.) entspricht, als ausschlaggebender oder jedenfalls primärer Maßstab einer am Prinzip der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG, §§ 22, 9 BBG, § 3 BLV) orientierten Auswahlentscheidung bei Beförderungen zu dienen (vgl. BVerwG v. 27.02.2003, Az. 2 C 16.02 = NVwZ 2003, 1397; BVerwG v. 18.10.2007, Az. 1 WB 6.07; OVG Nordrhein-Westfalen v. 05.10.2012, Az. 1 B 681/12, Rn. 10 bei juris; Thür. OVG v. 16.08.2012, Az. 2 EO 868/11, Rn. 35 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2023 - 1 B 335/23

    Auswahlentscheidung; Dienstliche Beurteilung; Vorbeurteilung; Vorvorbeurteilung;

  • OVG Bremen, 20.10.2022 - 2 B 129/22

    Beförderungsrichtlinien Deutsche Telekom; Berücksichtigung früherer Beurteilungen

  • VG München, 17.12.2014 - M 21 K 12.4365

    Bewerberauswahl für den Laufbahnaufstieg nach § 20 ELV

  • VG München, 16.01.2015 - M 21 E 14.5455

    Inhaltliche Reichweite und Geltung Leistungsgrundsatz bei bloßer Umsetzungs- bzw.

  • VG Frankfurt/Main, 30.04.2013 - 9 L 4925/12

    Leistungsvergleich im beamtenrechtlichen Auswahlverfahren: Zur Frage der

  • VG Gera, 31.07.2013 - 1 E 331/13

    Auswahlentscheidung bei divergieren von Leistungsbewertung und Eignungsprognose

  • VG München, 14.05.2014 - M 21 K 13.467

    Zugehörigkeit zu einem Geburtsjahrgang als Maßstab für die Umwandlung des

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