Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25945
FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12 (https://dejure.org/2012,25945)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27.06.2012 - 2 K 1224/12 (https://dejure.org/2012,25945)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - 2 K 1224/12 (https://dejure.org/2012,25945)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,25945) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 62 Abs 1 EStG 2009, § 64 Abs 2 S 1 EStG 2009, Art 11 Abs 3 EGV 883/2004, Art 67 EGV 883/2004, § 62 Abs 2 EStG 2009
    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des gemeinsam mit dem Kind im EU-Ausland wohnhaften Elternteils

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorrangiger Anspruch eines im EU-Ausland in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebenden Elternteils auf Kindergeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland mit dem Kind wohnhaften Elternteils bei geschiedener Ehe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein vorrangiger Kindergeldanspruch des im EU-Ausland mit dem Kind wohnhaften Elternteils bei geschiedener Ehe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • FG Bremen, 10.11.2011 - 3 K 26/11

    Vorrangige Kindergeldanspruchsberechtigung der im EU-Ausland wohnenden Großmutter

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    c 5) Soweit z.T. die Rechtsansicht vertreten wird, nach der sog. Familienbetrachtung in Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der DVO (EG) Nr. 987/2009 sei zu fingieren, dass alle Familienangehörigen unter die deutschen Rechtsvorschriften fielen und demnach auch einen - den Anspruch des den deutschen Rechtsvorschriften unterliegenden Elternteils gegebenenfalls verdrängenden - Kindergeldanspruch erlangten (vgl. FG Bremen, Urteil vom 10. November 2011, 3 K 26/11, in juris) , folgt der Senat dem nicht ( a.A. wohl auch Reuß, EFG 2011, 1326; vgl. darüber hinaus Siegers, EFG 2012, 720) .

    Entgegen der Ansicht des FG Bremen (vgl. Urteil vom 10. November 2011, aaO) steht die sog. Familienbetrachtung des Art. 60 Abs. 1 Satz 2 DVO (EG) Nr. 987/2009 der hier vertretenen Sichtweise nicht entgegen.

  • EuGH, 10.10.1996 - C-245/94

    Hoever und Zachow / Land Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    Sie stützt ihre Ansicht auf die im Januar 2010 geänderte Durchführungsanweisung zum über- und zwischenstaatlichen Recht der Bundesagentur für Arbeit - Familienkasse Direktion (nachfolgend kurz: DA-üzV), wonach sich aus der ständigen Rechtsprechung des EuGH (in diesem Zusammenhang zitiert wird insbesondere: Urteil vom 10. Oktober 1996, C-245/94, Hoever/Zachow, Slg. 1996, I-04895) zu Art. 73 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (nachfolgend kurz: VO (EWG) Nr. 1408/71) ergebe, dass das Kindergeld auch dann an den gemäß §§ 64 EStG, 3 BKGG kindergeldberechtigten Elternteil zu zahlen sei, wenn dieser selbst nicht den deutschen Rechtsvorschriften unterliege (vgl. DA-üzV 214.7, 214.2 Abs. 3).

    Der Zweck des Art. 67 der VO (EG) Nr. 883/2004, die Gewährung der nach den anwendbaren Rechtsvorschriften vorgesehenen Familienleistungen sicherzustellen (vgl. EuGH, Hoever/Zachow, C-245/94, Rn. 32, aaO), erfordert eine derart extensive Auslegung gerade nicht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.03.2011 - 2 K 2248/10

    Zur Kindergeldberechtigung i.S. von §§ 64 Abs. 2 Satz 1 EStG, 3 Abs. 2 Satz 1

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    Mit dem hiernach durch die kindergeldrechtlichen Bestimmungen vorrangig verfolgten Zweck der steuerlichen Entlastung wäre es nicht vereinbar, Personen Kindergeld zu gewähren, die - wie die Kindesmutter im Streitfall - mit ihren Einkünften nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (so bereits FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. März 2011, 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323; ebenso FG München, Urteil vom 27. Oktober 2011, 5 K 3245/10, in juris; vgl. auch BFH, Beschluss vom 14. November 2008, III B 17/08, BFH/NV 2009, 380; vom 22. Dezember 2008, III B 156/07, BFH/NV 2009, 580, wonach die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht gegen Europarecht verstößt).
  • BFH, 14.11.2008 - III B 17/08

    Kein Kindergeld nach Wegzug in das EU-Ausland

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    Mit dem hiernach durch die kindergeldrechtlichen Bestimmungen vorrangig verfolgten Zweck der steuerlichen Entlastung wäre es nicht vereinbar, Personen Kindergeld zu gewähren, die - wie die Kindesmutter im Streitfall - mit ihren Einkünften nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (so bereits FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. März 2011, 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323; ebenso FG München, Urteil vom 27. Oktober 2011, 5 K 3245/10, in juris; vgl. auch BFH, Beschluss vom 14. November 2008, III B 17/08, BFH/NV 2009, 380; vom 22. Dezember 2008, III B 156/07, BFH/NV 2009, 580, wonach die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht gegen Europarecht verstößt).
  • BFH, 22.12.2008 - III B 156/07

    Kein Anspruch auf Kindergeld nach Wegzug in das EU-Ausland - Darlegung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    Mit dem hiernach durch die kindergeldrechtlichen Bestimmungen vorrangig verfolgten Zweck der steuerlichen Entlastung wäre es nicht vereinbar, Personen Kindergeld zu gewähren, die - wie die Kindesmutter im Streitfall - mit ihren Einkünften nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (so bereits FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. März 2011, 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323; ebenso FG München, Urteil vom 27. Oktober 2011, 5 K 3245/10, in juris; vgl. auch BFH, Beschluss vom 14. November 2008, III B 17/08, BFH/NV 2009, 380; vom 22. Dezember 2008, III B 156/07, BFH/NV 2009, 580, wonach die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht gegen Europarecht verstößt).
  • FG München, 27.10.2011 - 5 K 3245/10

    Kindergeldberechtigung eines in Polen lebenden Vaters, der sein Kind in seinen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    Mit dem hiernach durch die kindergeldrechtlichen Bestimmungen vorrangig verfolgten Zweck der steuerlichen Entlastung wäre es nicht vereinbar, Personen Kindergeld zu gewähren, die - wie die Kindesmutter im Streitfall - mit ihren Einkünften nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (so bereits FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. März 2011, 2 K 2248/10, EFG 2011, 1323; ebenso FG München, Urteil vom 27. Oktober 2011, 5 K 3245/10, in juris; vgl. auch BFH, Beschluss vom 14. November 2008, III B 17/08, BFH/NV 2009, 380; vom 22. Dezember 2008, III B 156/07, BFH/NV 2009, 580, wonach die Anknüpfung der Kindergeldberechtigung an die Voraussetzungen des § 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG nicht gegen Europarecht verstößt).
  • EuGH, 26.11.2009 - C-363/08

    Slanina - Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Familienbeihilfe -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    Der EuGH hat in der Rechtssache "Slanina" - unter Bezugnahme auf seine Ausführungen in der Rechtssache "Hoever/Zachow" - zum Fall einer geschiedenen, nicht erwerbstätigen Klägerin, die mit ihrem Kind von Österreich nach Griechenland gezogen war, während der Kindesvater weiterhin in Österreich wohnte und dort eine Beschäftigung ausübte, entschieden, die Klägerin behalte gemäß Art. 73 der VO (EWG) Nr. 1408/71 ihren Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auch nach dem Wegzug nach Griechenland, obwohl der Kindesvater die Familienbeihilfe in seinem Wohnmitgliedstaat beziehen könnte (vgl. EuGH, Urteil vom 26. November 2009, C-363/08, Slanina, Slg. 2009, I-11111).
  • EuGH, 04.05.1999 - C-262/96

    Sürül

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    a) Auf den Kläger, die Kindesmutter und die beiden Kinder A und B finden als deutsche bzw. zyprische Staatsangehörige in Bezug auf den streitigen Kindergeldanspruch die VO (EG) Nr. 883/2004 und die hierzu ergangene Durchführungs-Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (nachfolgend kurz: DVO (EG) Nr. 987/2009) sowohl persönlich (Art. 2 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 883/2004) als auch sachlich (vgl. EuGH, Urteil vom 04. Mai 1999, C-262/96 "Sürül"; BFH, Urteil vom 13. August 2002, VIII R 54/00, BStBl II 2002, 869) Anwendung.
  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 54/00

    Kindergeld; Auslegung von Gemeinschaftsrecht durch ausländische Behörde,

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    a) Auf den Kläger, die Kindesmutter und die beiden Kinder A und B finden als deutsche bzw. zyprische Staatsangehörige in Bezug auf den streitigen Kindergeldanspruch die VO (EG) Nr. 883/2004 und die hierzu ergangene Durchführungs-Verordnung (EG) Nr. 987/2009 (nachfolgend kurz: DVO (EG) Nr. 987/2009) sowohl persönlich (Art. 2 Abs. 1 der VO (EWG) Nr. 883/2004) als auch sachlich (vgl. EuGH, Urteil vom 04. Mai 1999, C-262/96 "Sürül"; BFH, Urteil vom 13. August 2002, VIII R 54/00, BStBl II 2002, 869) Anwendung.
  • FG Niedersachsen, 08.12.2011 - 16 K 291/11

    Kindergeld eines in Deutschland wohnenden und als Arbeitnehmer beschäftigten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2012 - 2 K 1224/12
    Der Senat schließt sich der entsprechenden Rechtsauffassung des Niedersächsischen FG an (vgl. Urteil vom 08. Dezember 2011, 16 K 291/11, in juris).
  • FG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - 3 V 2447/11

    Ernstliche Zweifel an der Versagung eines Anspruchs auf Differenzkindergeld für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht