Rechtsprechung
   FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3499
FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06 (https://dejure.org/2007,3499)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.10.2007 - 2 K 1917/06 (https://dejure.org/2007,3499)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 2 K 1917/06 (https://dejure.org/2007,3499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,3499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung als außergewöhnliche Belastung nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG); Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung bei bloßer Umschichtung von Vermögenswerten; Erfordernis des ...

  • Judicialis

    EStG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Rollstuhlrampen, Türvergrößerungen und Duschtrennwände

  • IWW (Kurzinformation)

    Außergewöhnliche Belastung - Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Zur Berücksichtigungsfähigkeit von baulichen Veränderungen an Gebäuden als außergewöhnliche Belastungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rollstuhlrampen, Türvergrößerungen und Duschtrennwände

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Behindertengerechter Umbau von Eigenheim

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für behindertengerechte Umbaumaßnahmen können außergewöhnliche Belastungen darstellen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Aufwendungen für Rollstuhlrampen sind außergewöhnliche Belastungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Behinderungsbedingte Umbauarbeiten können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Der Beklagte führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass Mehraufwendungen eines Steuerpflichtigen für die behindertengerechte Ausgestaltung seines neu errichteten Wohnhauses nach BFH BStBl. II 1997, 491 nicht nach § 33 Abs. 2 EStG abziehbar seien, weil der Steuerpflichtige hierfür einen Gegenwert erhalte.

    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).

    Eine im Streitfall allein in Betracht kommende tatsächliche Zwangslage kann nur durch ein unausweichliches Ereignis tatsächlicher Art begründet werden, nicht jedoch durch eine maßgeblich vom menschlichen Willen beeinflusste Situation (Senatsurteil in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491 , m.w.N.).

    Mehraufwendungen eines Steuerpflichtigen für die behindertengerechte Ausgestaltung seines neu errichteten Wohnhauses (z.B. durch Einbau eines Fahrstuhls, einer Bodendusche und Vergrößerung des Bades) sind nach dem Senatsurteil in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491 nicht nach § 33 Abs. 2 EStG abziehbar, weil der Steuerpflichtige hierfür einen Gegenwert erhält.

    Dann kann nicht nur ein Gegenwert fehlen, weil der Steuerpflichtige nichts erhält, was er nicht schon vorher besessen hatte; es kann vielmehr auch der Entschluss zu diesen Aufwendungen ausschließlich durch die Krankheit bedingt und damit zwangsläufig sein (BFH vom 29. November 1991 III R 74/87, BFHE 166, 266, BStBl II 1992, 290, und in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).

    Der Senat weist in diesem Zusammenhang ergänzend darauf hin, dass der BFH zwar in ständiger Rechtsprechung Aufwendungen für Türverbreiterungen - als Teil weiterer Baumaßnahmen zur behindertengerechten Nutzung selbst genutzten Wohneigentums - grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG anerkennt, wenn es sich um einen Neubau handelt (BFH vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BStBl II 1997, 491).

  • BFH, 15.04.2004 - III B 84/03

    Außergewöhnliche Belastungen: nachträglicher Einbau eines Fahrstuhls und eines

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Nur soweit Werte aus seinem Vermögen oder seinem laufenden Einkommen endgültig abfließen, liegt bei ihm - anders als bei einer reinen Vermögensumschichtung - eine Belastung vor (BFH vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491, und vom 15. April 2004 III B 84/03, BFH/NV 2004, 1252).

    Dieselben Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des BFH auch für den Fall nachträglicher baulicher Veränderungen eines bestehenden, vom Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Einfamilienhauses (vgl. für den Fall des nachträglichen Einbaus eines Fahrstuhls z.B. BFH vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607 , und BFH in BFH/NV 2004, 1252).

  • BFH, 26.04.2006 - III B 113/05

    NZB: Einbau Aufzug in EFH keine agB

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Der Senat sieht sich damit in Übereinstimmung mit der Beurteilung eines Sachverhalts, über den der BFH zu entscheiden hatte (BFH vom 26. April 2006 III B 113/05, BFH/NV 2006, 1469).
  • BFH, 06.02.1997 - III R 72/96

    Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Dieselben Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des BFH auch für den Fall nachträglicher baulicher Veränderungen eines bestehenden, vom Steuerpflichtigen schon vor der Erkrankung genutzten Einfamilienhauses (vgl. für den Fall des nachträglichen Einbaus eines Fahrstuhls z.B. BFH vom 6. Februar 1997 III R 72/96, BFHE 182, 551, BStBl II 1997, 607 , und BFH in BFH/NV 2004, 1252).
  • BFH, 02.06.2005 - III R 7/04

    Außergewöhnliche Belastung: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Denn nur dann ist davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige keinen Gegenwert erhält und dass die Aufwendungen ausschließlich durch die Krankheit und nicht auch durch die Renovierungsbedürftigkeit - z.B. eines Badezimmers - veranlasst waren (BFH vom 2. Juni 2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36 zum Umbau eines 19 Jahre alten Badezimmers; zuletzt bestätigt durch BFH vom 25. Januar 2007 III B 103/06, BFH/NV 2007, 891).
  • BFH, 29.11.1991 - III R 74/87

    1. Aufwendungen, die ihrer Art nach Werbungskosten sind, fallen auch dann nicht

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Dann kann nicht nur ein Gegenwert fehlen, weil der Steuerpflichtige nichts erhält, was er nicht schon vorher besessen hatte; es kann vielmehr auch der Entschluss zu diesen Aufwendungen ausschließlich durch die Krankheit bedingt und damit zwangsläufig sein (BFH vom 29. November 1991 III R 74/87, BFHE 166, 266, BStBl II 1992, 290, und in BFHE 182, 333, BStBl II 1997, 491).
  • BFH, 25.01.2007 - III B 103/06

    AgB: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Denn nur dann ist davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige keinen Gegenwert erhält und dass die Aufwendungen ausschließlich durch die Krankheit und nicht auch durch die Renovierungsbedürftigkeit - z.B. eines Badezimmers - veranlasst waren (BFH vom 2. Juni 2005 III R 7/04, BFH/NV 2006, 36 zum Umbau eines 19 Jahre alten Badezimmers; zuletzt bestätigt durch BFH vom 25. Januar 2007 III B 103/06, BFH/NV 2007, 891).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.03.2003 - 6 K 2614/01

    Behindertengerechte Umgestaltung eines Hauses als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Nur der Vollständigkeit halber weist der Senat darauf hin, dass das Finanzgericht Rheinland-Pfalz bereits mit Urteil vom 13. März 2003 (6 K 2614/01, JurisDok) entschieden hat, dass Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, wenn eine Terrassen-Schiebetür durch eine Flügeltür ersetzt, um dem auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesenen Sohn der Steuerpflichtigen den schwellenfreien Zugang zur Terrasse zu ermöglichen, sind; ein Gegenwert wird durch den Ersatz einer Schiebetür durch eine Flügeltür nicht geschaffen.
  • FG Düsseldorf, 20.07.1994 - 14 K 6074/91

    Einkommensteuer; zeitweise vermietete und zeitweise selbstgenutzte Ferienwohnung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Das Hessische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 23. Juni 1994 (3 K 2008/93, EFG 1994, 1092) dazu zutreffend ausgeführt: "Ein Blick in die Altersstruktur unserer Gesellschaft zeigt, dass die Zahl alter und gleichzeitig auch gebrechlicher Menschen relativ und absolut gegenüber früheren Zeiträumen gestiegen ist.
  • FG Hessen, 23.06.1994 - 3 K 2008/93
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2007 - 2 K 1917/06
    Das Hessische Finanzgericht hat in seinem Urteil vom 23. Juni 1994 (3 K 2008/93, EFG 1994, 1092) dazu zutreffend ausgeführt: "Ein Blick in die Altersstruktur unserer Gesellschaft zeigt, dass die Zahl alter und gleichzeitig auch gebrechlicher Menschen relativ und absolut gegenüber früheren Zeiträumen gestiegen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht