Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Fortführung einer § 7g-Rücklage nach Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Fortführung einer nach § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) gebildeten Rücklage nach Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft; Hinreichende Konkretisierung einer geplanten Investition als Voraussetzung einer "voraussichtlichen" Anschaffung oder ...
- Judicialis
EStG § 7g
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 7g; UmwStG § 22; UmwStG § 24
Fortführung einer § 7g-Rücklage nach Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft - Rücklage; Einbringung; Einzelunternehmen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fortführung einer § 7g-Rücklage nach Einbringung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2009, 1478
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (14)
- BFH, 20.12.2006 - X R 42/04
Ansparrücklage; Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Abzustellen ist hierbei auf die Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim Finanzamt (vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006, X R 42/04 BFH/NV 2007, 883 …und vom 28. November 2007, X R 43/06 BFH/NV 2008, 554).Zwar kann eine Ansparabschreibung nicht mehr gebildet werden, wenn die Vornahme der am Bilanzstichtag (vorgeblich) geplanten Investition im Zeitpunkt der Erstellung des entsprechenden Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim Finanzamt wegen zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebes nicht mehr realisiert werden konnte (vgl. BFH-Urteil vom 20. Dezember 2006, X R 42/04 BFH/NV 2007, 883).
- BFH, 29.11.2007 - IV R 83/05
Bildung einer Ansparrücklage im Rahmen einer Bilanzänderung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Vielmehr trifft er seine verbindliche Wahl insoweit erst durch den Ausweis eines entsprechenden Passivpostens in seiner (Handels- und Steuer-)Bilanz, weil erst der Ausweis der Rücklage in der vom Steuerpflichtigen für das Jahr der Rücklagenbildung aufgestellten Bilanz mit der für die Ausübung des Bilanzierungswahlrechts notwendigen Klarheit erkennen lässt, dass der Steuerpflichtige sein Wahlrecht zugunsten der Bildung einer Rücklage ausgeübt hat (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 2007, IV R 83/05 BFH/NV 2008, 1130).Am erforderlichen Finanzierungszusammenhang fehlt es daher, wenn die Bildung der Rücklage erst nach Ablauf des zweijährigen Investitionszeitraums geltend gemacht wird, ohne dass tatsächlich Investitionen durchgeführt worden sind sowie ebenfalls, wenn der Investitionszeitraum zwar noch nicht abgelaufen ist, sein Ende jedoch so kurz bevorsteht, dass auch der Steuerpflichtige selbst nicht mehr damit rechnet, die fraglichen Wirtschaftsgüter noch rechtzeitig anschaffen oder herstellen zu können (vgl. BFH-Urteil vom 29. November 2007, IV R 83/05 BFH/NV 2008, 1130).
- BFH, 19.09.2002 - X R 51/00
Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Allerdings setzt die nach § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG erforderliche "voraussichtliche" Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts eine hinreichende Konkretisierung der geplanten Investition voraus (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002, X R 51/00 BFH/NV 2003, 250).
- BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00
Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Zwar setzt die Bildung einer Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nicht voraus, dass der Steuerpflichtige glaubhaft macht, die Investition sei wirklich beabsichtigt (vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2001, XI R 13/00 BStBl II 2002, 385). - BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01
Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Die Konkretisierung muss daher zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Investitionszeitraum noch nicht abgelaufen war und die Investition noch objektiv möglich und durchführbar war (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2003, IV R 23/01 BStBl II 2004, 187) und ist regelmäßig im Zusammenhang mit der Rücklagenbildung vorzunehmen (…BFH-Beschluss vom 5. April 2007, XI B 173/06 BFH/NV 2007, 1308). - BFH, 10.11.2004 - XI R 56/03
Auflösung einer Ansparrücklage wegen Betriebsveräußerung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Der Investitionszeitraum für die zum 30. Juni 2002 gebildete Rücklage lief nämlich für Schlepper und Futtermischwagen bereits zum 30. Juni 2003 ab, weil die folgenden Rumpfwirtschaftsjahre (01.07.2002 -31.12.2002 sowie 01.01.2003 bis 30.06.2003 bei der GbR) vollwertig bei der Berechnung des Investitionszeitraums zu zählen sind (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 2004, XI R 56/03 BFH/NV 2005, 845;… Kratzsch in Frotscher EStG § 7g Rz. 44; Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach EStG § 7g Anm. 94). - BFH, 28.11.2007 - X R 43/06
Auflösung einer Ansparrücklage zugunsten des Betriebsveräußerungsgewinns - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Abzustellen ist hierbei auf die Erstellung des Jahresabschlusses und dessen Einreichung beim Finanzamt (…vgl. BFH-Urteile vom 20. Dezember 2006, X R 42/04 BFH/NV 2007, 883 und vom 28. November 2007, X R 43/06 BFH/NV 2008, 554). - BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02
Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Denn die "voraussichtliche" Investition muss bereits bei der Bildung der Rücklage so konkret und genau bezeichnet werden, dass im Jahr der Investition festgestellt werden kann, ob die vorgenommene Investition tatsächlich der "voraussichtlichen" Investition entspricht, für deren Finanzierung der Steuerpflichtige die Ansparrücklage gebildet hatte (BFH-Beschluss vom 25. September 2002, IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159). - BFH, 05.04.2007 - XI B 173/06
Existenzgründerrücklage; Aufzeichnungspflicht
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Die Konkretisierung muss daher zu einem Zeitpunkt erfolgen, in dem der Investitionszeitraum noch nicht abgelaufen war und die Investition noch objektiv möglich und durchführbar war (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 2003, IV R 23/01 BStBl II 2004, 187) und ist regelmäßig im Zusammenhang mit der Rücklagenbildung vorzunehmen (BFH-Beschluss vom 5. April 2007, XI B 173/06 BFH/NV 2007, 1308). - BFH, 06.12.1990 - IV R 129/89
Bei Betriebsvermögensvergleich von Land- und Forstwirten keine Bindung an den …
Auszug aus FG Niedersachsen, 25.03.2009 - 2 K 273/06
Indes sind die Besteuerungsgrundlagen für jeden Veranlagungszeitraum gesondert zu ermitteln (vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1990, IV R 129/89 BStBl II 1991, 356). - FG Düsseldorf, 30.04.2003 - 16 K 2934/01
Einzelunternehmen; Einbringung; Sonderbetriebsvermögen; Kommanditanteilserwerb; …
- BFH, 25.08.2000 - IV B 150/99
Bilanzberichtigung; abweichendes Wirtschaftsjahr
- FG Köln, 28.08.2002 - 14 K 387/01
Ansparrücklage für ein Einzelunternehmen trotz Einbringung des Einzelunternehmens …
- FG Münster, 15.05.2003 - 14 K 7166/01
Fortbestand einer Ansparrücklage bei Einbringung des Betriebes nach § 24 UmwStG; …
- BFH, 14.04.2015 - GrS 2/12
Ansparabschreibung nach Buchwerteinbringung
Das Niedersächsische FG (Urteil vom 25. März 2009 2 K 273/06, EFG 2009, 1478, unter I.3.b, rkr.) hat demgegenüber die Ansparabschreibung unter Hinweis auf den in § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 2002 angeordneten Eintritt in die Position des Einbringenden zugelassen. - BFH, 22.08.2012 - X R 21/09
Vornahme von Ansparabschreibungen in Kenntnis einer beabsichtigten Einbringung …
Demgegenüber hat das FG Niedersachsen (Urteil vom 25. März 2009 2 K 273/06, EFG 2009, 1478, unter I.3.b, rkr.) die Ansparabschreibung zugelassen und zur Begründung auf den in § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG 2002 angeordneten Eintritt in die Position des Einbringenden verwiesen. - FG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - 1 K 1370/07
Keine Auflösung einer Ansparrücklage durch Eintritt eines weiteren …
Vielmehr sprechen § 24 Abs. 4 i.V.m. § 22 Abs. 1, § 12 Abs. 3 Satz 1 UmwStG für diesen Fall dafür, dass die übernehmende Gesellschaft auch hinsichtlich der steuerlichen Rücklagen in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Gesellschaft eintritt (vgl. BFH, Urteil vom 10. November 2004 XI R 69/03, BStBl. II 2005, 596;… Widmann/Mayer, Umwandlungsrecht, Stand: 10/2006, § 4 UmwStG Rn. 909; FG Niedersachsen, Urteil vom 25. März 2009 2 K 273/06, EFG 2009, 1478 m.w.N).Nur am Rande merkt der Senat an, dass auch die genannte Entscheidung die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GbR betrifft, was die Kläger gegen die Überzeugungskraft der Entscheidung des Niedersächsischen Finanzgerichts (Urteil vom 25. März 2009 2 K 273/06, EFG 2009, 1478) einwenden.
- FG Münster, 26.05.2011 - 3 K 1416/08
Auflösung einer Ansparrücklage eines Einzelunternehmers gem. § 7g EStG bei …
Rechtsprechung
VG Saarlouis, 04.12.2007 - 2 K 273/06 |
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.12.2007 - 2 K 273/06
- OVG Saarland, 01.04.2009 - 1 A 121/08
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 01.04.2009 - 1 A 121/08
Konkurrenz von Beförderungs- und Versetzungsbewerbern bei der Dienstpostenvergabe
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund mündlicher Verhandlung vom 4. Dezember 2007 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 2 K 273/06 - wird zurückgewiesen. - VG Saarlouis, 24.11.2010 - 2 L 717/10
Einstweilige Anordnung bei der Konkurrenz eines Versetzungsbewerbers mit einem …
dazu OVG Münster, Beschluss vom 30.09.2009 -6 B 1046/09- NVwZ-RR 2010, 28; zur Konkurrenz von Beförderungs- und Versetzungs- bzw. Umsetzungsbewerbern bei der Dienstpostenvergabe auch Beschlüsse der Kammer vom 28.08.2006 -2 F 58/06- und 17.03.2010 - 2 L 2161/09-, Urteil der Kammer vom 04.12.2007 -2 K 273/06- und Beschluss des OVG Saarlouis vom 01.04.2009 -1 A 121/08- juris.