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   OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13   

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OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13 (https://dejure.org/2013,16619)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.07.2013 - 2 ME 228/13 (https://dejure.org/2013,16619)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 2 ME 228/13 (https://dejure.org/2013,16619)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Zugang zum Masterstudiengang "Lehramt am Gymnasium" bei Vorhandensein eines Bachelorabschlusses "Combined Studies"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1
    Anspruch auf Zugang zum Masterstudiengang "Lehramt am Gymnasium" bei Vorhandensein eines Bachelorabschlusses "Combined Studies"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Zugang zum Masterstudiengang "Lehramt am Gymnasium" bei Vorhandensein eines Bachelorabschlusses "Combined Studies"

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.12.2009 - 6 B 30.09

    Auslegung eines Klageantrages i.R.d. Informationserhebung durch das Bundesamt für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    "Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden; es hat vielmehr das tatsächliche Rechtschutzbegehren zu ermitteln (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 S. 4 f.; Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).

    Neben dem Klageantrag und der Klagebegründung ist auch die Interessenlage des Klägers zu berücksichtigen, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 1 C 62.81 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 11 S. 5 f.; Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 a.a.O. und vom 19. Juni 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 19.06.2010 - 6 B 12.10

    Sendegenehmigung; extra radio; Auslegung des Klageantrags; Revisibilität

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    Wesentlich ist der geäußerte Parteiwille, wie er sich aus der prozessualen Erklärung und sonstigen Umständen ergibt; der Wortlaut der Erklärung tritt hinter deren Sinn und Zweck zurück (Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 5; Beschluss vom 19. Juni 2010 - BVerwG 6 B 12.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 55 Rn. 4).

    Neben dem Klageantrag und der Klagebegründung ist auch die Interessenlage des Klägers zu berücksichtigen, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 1 C 62.81 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 11 S. 5 f.; Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 a.a.O. und vom 19. Juni 2010 a.a.O.).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 72.90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    "Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden; es hat vielmehr das tatsächliche Rechtschutzbegehren zu ermitteln (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 S. 4 f.; Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).

    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr; Urteil vom 3. Juli 1992 a.a.O.; Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2).

  • VG Osnabrück, 07.05.2013 - 1 C 8/13

    Besondere Eignung; Lehramt; lehramtsbezogen; Master; Masterstudiengang;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    Bestätigung der Interessenabwägung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Osnabrück vom 7. Mai 2013 - 1 C 8/13 -.

    Das Verwaltungsgericht hat die Antragsgegnerin infolge von Zweifeln am berufsqualifizierenden Charakter des Bachelorabschlusses mit dem angegriffenen Beschluss, auf den wegen der Einzelheiten verwiesen wird, im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Antragstellerin vorläufig in diesem Masterstudiengang mit den Kernfächern "Deutsch" und "Biologie" im ersten Fachsemester zum Sommersemester 2013 einzuschreiben (Beschl. v. 7.5.2013 - 1 C 8/13 -, juris).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    Wesentlich ist der geäußerte Parteiwille, wie er sich aus der prozessualen Erklärung und sonstigen Umständen ergibt; der Wortlaut der Erklärung tritt hinter deren Sinn und Zweck zurück (Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 70.88 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 9 S. 5; Beschluss vom 19. Juni 2010 - BVerwG 6 B 12.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 55 Rn. 4).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 9 B 20.09

    Ermittlung des tatsächlichen Rechtsschutzbegehrens gem. § 88

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    Maßgebend für den Umfang des Klagebegehrens ist das aus dem gesamten Parteivorbringen, insbesondere der Klagebegründung, zu entnehmende wirkliche Rechtsschutzziel (stRspr; Urteil vom 3. Juli 1992 a.a.O.; Beschluss vom 25. Juni 2009 - BVerwG 9 B 20.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 37 Rn. 2).
  • BVerwG, 12.03.2012 - 9 B 7.12

    Verfahrensfehler; unzureichende Auslegung des Klagezieles

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    Die maßgeblichen Grundsätze für die Auslegung eines Klagebegehrens hat das Bundesverwaltungsgericht wie folgt zusammengefasst (Beschl. v. 12.3.2012 - 9 B 7.12 -, DÖD 2012, 190):.
  • BVerwG, 18.11.1982 - 1 C 62.81

    Beklagter - Auslegung einer Klageschrift - Auslegungshilfe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    Neben dem Klageantrag und der Klagebegründung ist auch die Interessenlage des Klägers zu berücksichtigen, soweit sie sich aus dem Parteivortrag und sonstigen für das Gericht und den Beklagten als Empfänger der Prozesserklärung erkennbaren Umständen ergibt (vgl. Urteil vom 18. November 1982 - BVerwG 1 C 62.81 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 11 S. 5 f.; Beschlüsse vom 17. Dezember 2009 a.a.O. und vom 19. Juni 2010 a.a.O.).
  • BVerwG, 05.02.1998 - 2 B 56.97

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    "Nach § 88 VwGO darf das Gericht über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden; es hat vielmehr das tatsächliche Rechtschutzbegehren zu ermitteln (Urteil vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 72.90 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 19 S. 4 f.; Beschlüsse vom 5. Februar 1998 - BVerwG 2 B 56.97 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 25 und vom 17. Dezember 2009 - BVerwG 6 B 30.09 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 38 Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 2 NB 375/09

    Eignung für die Zulassung zu einem Masterstudiengang im Falle des fehlenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.07.2013 - 2 ME 228/13
    Zwar bestehen gegen die im Zusammenhang mit dem Bologna-Prozess geschaffenen Regelungen nach der Senatsrechtsprechung (Beschl. v. 7.6.2010 - 2 NB 375/09 -, NdsVBl. 2010, 296; Beschl. v. 19.2.2013 - 2 NB 5/13 - juris; vgl. zu dieser Thematik auch Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschl. v. 19.6.2013 - 150/12, 150 A/12 -, juris) keine grundsätzlichen Bedenken.
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2013 - 2 NB 5/13

    Zulässigkeit notenspezifischer Zulassungsbeschränkungen

  • VG Osnabrück, 10.12.2013 - 1 A 77/13

    Verstoß einer notenabhängigen Zugangsvoraussetzung zu lehramtsbezogenen

    Die Kammer hat die Beklagte durch Beschluss vom 07.05.2013 (1 C 8/13) im Wege der einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Einschreibung der Klägerin verpflichtet; die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 03.07.2013 (2 ME 228/13) zurückgewiesen.

    Durch Verfügung vom 08.10.2013 hat die Kammer die Beteiligten darauf hingewiesen, dass sie dazu tendiere, sich der vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht im Beschluss vom 03.07.2013 (2 ME 228/13) geäußerten Rechtsauffassung anzuschließen, dass das anvisierte Berufsziel der Klägerin der Beruf der Gymnasiallehrerin sein dürfte, und sie vor diesem Hintergrund davon absehe, zu der Frage Beweis zu erheben, ob der Klägerin auf Grund ihres Bachelorabschlusses andere ausbildungsadäquate Berufsmöglichkeiten als Lehrer in sonstigen Bildungseinrichtungen in nennenswertem Umfang offen stünden.

    26 Vor diesem Hintergrund schließt sich die Kammer der Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 03.07.2013 (2 ME 228/13, juris Rn. 9) an, dass bei der Bewertung, ob ein Bachelorabschluss berufsqualifizierend ist, maßgeblich auf das anvisierte Berufsziel - hier: Lehrerin an einer allgemeinbildenden Schule, konkret: Gymnasiallehrerin - abzustellen ist und nimmt davon Abstand, Beweis zu der Frage zu erheben, ob der Klägerin auf Grund ihres Bachelorabschlusses andere ausbildungsadäquate Berufsmöglichkeiten als Lehrerin in sonstigen Bildungseinrichtungen in nennenswertem Umfang offen stehen (vgl. B. v. 07.05.2013, 1 C 8/13, juris Rn. 17, 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2015 - 13 B 1296/14

    Fehlen des Anspruchs auf einen Studienplatz bei Aufgabe eines bereits inne

    Sie hat lediglich unter Verweis auf einen hier nicht einschlägigen Beschluss des Niedersächsischen OVG vom 3. Juli 2013 - 2 ME 228/13 - (betreffend einen Masterstudiengang) ausgeführt, ihrer Ansicht nach komme es entscheidend (nur) darauf an, dass die Antragstellerin das Berufsziel "Lehramt an Grundschulen" auch in Passau verfolgen könne.
  • VG Hannover, 19.11.2014 - 6 B 12051/14

    Lehramt; Master; Mindestnote; Education; Zugangsnote; Masterstudiengang; Eignung;

    Das Gericht teilt dabei die Rechtsauffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, das in seinem Beschluss vom 3. Juli 2013 - 2 ME 228/13 - (juris) unter Hinweis auf das subjektiv-rechtliche Wesen des Grundrechts auf freie Wahl des Berufes darauf abstellt, welches Berufsziel von den Studierenden vorrangig mit der Wahl des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengang mit Lehramtsoption verfolgt wird.
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