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   LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18   

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LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18 (https://dejure.org/2019,23063)
LG Krefeld, Entscheidung vom 23.01.2019 - 2 O 200/18 (https://dejure.org/2019,23063)
LG Krefeld, Entscheidung vom 23. Januar 2019 - 2 O 200/18 (https://dejure.org/2019,23063)
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  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 256/02

    Voraussetzungen der Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen "existenzvernichtenden

    Auszug aus LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18
    Dies kann Nachteile einschließen, die bilanziell nicht dargestellt werden können und über das reine Vermögen hinausgehen wie z.B. die Übernahme eines Kundenstamms oder des Vertriebssystems der Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 206/02 Rdn. 20; BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 256/02 Rdn. 14).

    Ein existenzvernichtender Eingriff liegt auch vor, wenn der Gesellschafter der Gesellschaft Geschäftschancen und Ressourcen mit dem Ziel entzieht, sie auf eine andere von ihm beherrschte Gesellschaft zu verlagern; hierdurch wird der Gesellschaft die Fähigkeit zur Bedienung ihrer Verbindlichkeiten genommen (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 256/02 Rdn. 15).Randnummer33.

  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 206/02

    Persönliche Haftung des GmbH-Gesellschafters wegen existenzvernichtenden

    Auszug aus LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18
    Dies kann Nachteile einschließen, die bilanziell nicht dargestellt werden können und über das reine Vermögen hinausgehen wie z.B. die Übernahme eines Kundenstamms oder des Vertriebssystems der Gesellschaft (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 206/02 Rdn. 20; BGH, Urteil vom 13.12.2004 - II ZR 256/02 Rdn. 14).

    Liquidieren darf eine Gesellschafter die Gesellschaft ebenfalls nur, wenn er der Gesellschaft hierbei nicht die zur Tilgung der Verbindlichkeiten erforderlichen Vermögenswerte entzieht (BGH, Urteil vom 13.04.2004 - II ZR 206/02).

  • LG Bochum, 08.05.2014 - 1 O 271/13

    Widerruf der Erklärung zum Abschluss eines Finanzierungsvertrages wegen

    Auszug aus LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18
    Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehungen erhob die Firma A im Jahr 2013 vor dem Landgericht Kleve Klage (1 O 271/13) auf Zahlung von 599.701,97 EUR zzgl.

    Die Klägerin möchte feststellen lassen, dass die Beklagte sie im Falle ihres Unterliegens im prozess vor dem Landgericht Kleve (1 O 271/13) von dem dort ausgeurteilten Betrag freizustellen hat.

  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    Auszug aus LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18
    Der Sittenverstoß bei einem existenzvernichtenden Eingriff liegt in der planmäßigen und missbräuchlichen Entziehung von zweckgebundenem, der vorrangigen Gläubigerbefriedigung dienendem Vermögen, die zur Insolvenz der GmbH führt oder diese vertieft (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2007 - II ZR 3/04).
  • BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16

    Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten

    Auszug aus LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18
    Bei Verletzung einer Norm zum Schutz des Vermögens reicht es zur Bejahung des Feststellungsinteresses aus, dass die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dargelegt wird (BGH, Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 274/16).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 292/07

    Sanitary

    Auszug aus LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18
    Ausreichend ist nämlich eine bloße Vertiefung der Insolvenz (vgl. BGH, Urteil vom 09.02.2009 - II ZR 292/07), die vorliegend dadurch zustande gekommen ist, dass der N C GmbH durch Entzug ihrer Geschäftschancen die Fähigkeit genommen wurde, die geschuldeten Beträge jedenfalls teilweise zu verdienen - etwa durch Ausweitung ihrer Geschäftsfelder, wie sie die Klägerin dann unternommen hat..Randnummer41.
  • BGH, 21.02.2013 - IX ZR 52/10

    Insolvente GmbH: Anfechtungs- und gesellschaftsrechtliche Ansprüche des

    Auszug aus LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18
    Die Eintragung eines solchen Haftungsausschlusses in das Handelsregister hätte jedoch nicht vor einer Inanspruchnahme seitens der A geschützt, da der Teilbetriebsübergang der N C GmbH auf die Klägerin einen existenzvernichtenden Eingriff gem. § 826 BGB darstellt, für den die Klägerin als Gehilfin (wenn nicht gar Mittäterin) genauso haftet wie die Gesellschafter der N GmbH, die Eheleute N (vgl. zur Gehilfenhaftung bei einem existenzvernichtenden Eingriff (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2013 - IX ZR 52/10 Rdn. 20).
  • LG Köln, 11.07.2013 - 22 O 77/13

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines existenzvernichtenden Eingriffs in einen

    Auszug aus LG Krefeld, 23.01.2019 - 2 O 200/18
    Eine Existenzvernichtung liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Gesellschafter auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine angemessene Rücksicht nimmt, indem er der Gesellschaft durch offene oder verdeckte Entnahmen ohne angemessenen Ausgleich Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 11.07.2013 - 22 O 77/13).
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