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   LG Münster, 23.04.2014 - 02 O 462/11   

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LG Münster, 23.04.2014 - 02 O 462/11 (https://dejure.org/2014,33719)
LG Münster, Entscheidung vom 23.04.2014 - 02 O 462/11 (https://dejure.org/2014,33719)
LG Münster, Entscheidung vom 23. April 2014 - 02 O 462/11 (https://dejure.org/2014,33719)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wann liegt ein provozierter Verkehrsunfall vor?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Vorliegen eines provozierten Verkehrsunfalls bei unabwendbarem Ereignis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Vorliegen eines provozierten Verkehrsunfalls bei unabwendbarem Ereignis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Kein Schadenersatz für Unfallopfer bei Verschweigen von Vorschäden am Unfallfahrzeug - Unabwendbarkeit eines Unfalls schließt Verdacht eines provozierten Unfalls aus

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadenersatz bei Verschweigen von Vorschäden am Unfallfahrzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 180
  • NJW-RR 2014, 1498
  • NZV 2015, 340
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Münster, 08.08.2014 - 11 O 279/11

    Verhalten, Kraftfahrzeugführer, Kreuzung

    Auszug aus LG Münster, 23.04.2014 - 2 O 462/11
    Dieser Unfall ist Gegenstand des Rechtsstreits 11 O 279/11 Landgericht Münster.

    Die Akten 11 O 279/11 Landgericht Münster, 91 Js 2774/11, 91 Js 2568/11 und 91 Js 2773/11, jeweils Staatsanwaltschaft Münster und eine Kopie von 91 Js 2567/11, ebenfalls Staatsanwaltschaft Münster, waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • KG, 12.12.2011 - 22 U 151/11

    Verkehrsunfall - Darlegungs- und Beweislast bei unstreitigen Vorschäden

    Auszug aus LG Münster, 23.04.2014 - 2 O 462/11
    Für eine schlüssige Darlegung eines durch das streitgegenständliche Unfallereignis verursachten Schadens hätte der Kläger daher zunächst im Einzelnen und unter Beweisantritt zu Umfang und Art der Vorschäden und sodann zu deren behaupteter Reparatur vortragen müssen, wozu nicht nur eine Schilderung der einzelnen Reparaturmaßnahmen einschließlich der verwendeten Ersatzteile gehört, sondern auch die Schilderung von Umständen, aus denen sich mit einem für eine richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Grad an Gewissheit ergibt, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt ist (KG Berlin, Beschluss v. 12.12.2011, Az. 22 U 151/11, Tz. 4/5; OLG Frankfurt/M, Urteil v. 10.07.2001, Az. 9 U 87/00 - zitiert nach Juris -).
  • OLG Hamm, 22.03.2000 - 13 U 144/99

    Nachweis der Manipulation eines geltend gemachten Kfz-Unfallschadens

    Auszug aus LG Münster, 23.04.2014 - 2 O 462/11
    Dabei obliegt dem Schädiger bzw. der Versicherung die Beweislast dafür, dass der Geschädigte in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat (OLG Hamm, VersR 2001, 1127).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 63/91

    Annahme eines unabwendbaren Ereignisses bei Überschreitung der

    Auszug aus LG Münster, 23.04.2014 - 2 O 462/11
    Der Fahrer, der mit Erfolg die Unabwendbarkeit des Unfalls geltend machen will, muss sich wie ein "Idealfahrer" verhalten haben (std. Rechtsprechung BGH, Urt. v. 17.03.1992, Az: VI ZR 63/91).
  • OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 9 U 87/00

    Kein Schadensersatz bei inkompatiblen Schäden trotz bewiesener Kollision

    Auszug aus LG Münster, 23.04.2014 - 2 O 462/11
    Für eine schlüssige Darlegung eines durch das streitgegenständliche Unfallereignis verursachten Schadens hätte der Kläger daher zunächst im Einzelnen und unter Beweisantritt zu Umfang und Art der Vorschäden und sodann zu deren behaupteter Reparatur vortragen müssen, wozu nicht nur eine Schilderung der einzelnen Reparaturmaßnahmen einschließlich der verwendeten Ersatzteile gehört, sondern auch die Schilderung von Umständen, aus denen sich mit einem für eine richterliche Überzeugungsbildung ausreichenden Grad an Gewissheit ergibt, dass die Reparatur fachgerecht erfolgt ist (KG Berlin, Beschluss v. 12.12.2011, Az. 22 U 151/11, Tz. 4/5; OLG Frankfurt/M, Urteil v. 10.07.2001, Az. 9 U 87/00 - zitiert nach Juris -).
  • AG Böblingen, 27.09.2007 - 21 C 444/07
    Auszug aus LG Münster, 23.04.2014 - 2 O 462/11
    Ein Unfallgeschädigter verliert insgesamt seine Ansprüche auf Ersatz der aus dem Unfallgeschehen resultierenden Schäden, wenn er die nachweislich falsche Tatsachenbehauptung aufstellt, die Vorschäden an seinem Fahrzeug seien repariert worden (AG Böblingen, Urteil v. 27.09.2007, Az. 21 C 444/07; LG Berlin, DAR 2001, 225; KG Berlin Urteil v. 16.06.1993, 12 U 2859/92).
  • OLG Bremen, 30.06.2021 - 1 U 90/19

    Darlegungs- und Beweislast bei überlagerten Vorschäden im Verkehrsunfallprozess

    Ein weitergehender Grundsatz, dass derjenige Geschädigte, der bewusst unzutreffend bei der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach einem Unfall Ersatz auch für bereits vorhandene und von ihm verschwiegene Vorschäden begehrt, deswegen unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rechtsausübung nach § 242 BGB seinen bestehenden Schadensersatzanspruch verlieren würde, ist dagegen nicht begründet (so auch LG Hagen, Urteil vom 17.07.2020 - 7 S 19/20, juris Rn. 21 ff., NJW-RR 2020, 1353; anders dagegen LG Essen, Urteil vom 31.05.2019 - 1 O 251/17, juris Rn. 47; LG Münster, Urteil vom 23.04.2014 - 2 O 462/11, juris Rn. 28, NJW-RR 2014, 1498; Urteil vom 08.08.2014 - 11 O 279/11, juris Rn. 41, NJW-Spezial 2014, 618; siehe obiter auch OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2018 - 26 U 172/18, juris Rn. 4, NJW-Spezial 2019, 170).
  • LG Hagen, 17.07.2020 - 7 S 19/20

    Verkehrsunfall, Vorschaden, Verschweigen, unzulässige Rechtsausübung, Treu und

    Ein besonders grober Treuebruch könne demnach darin liegen, dass der Geschädigte vorsätzlich unter Verstoß gegen die Wahrheitspflicht gem. § 138 Abs. 1 ZPO unzureichende Angaben zu Vorschäden an seinem Fahrzeug macht (vgl. LG Essen, Urt. v. 31.05.2019 - Az. 1 O 251/17, nach juris ; LG Münster, Urt. v. 23.04.2014 - Az. 2 O 462/11, nach juris ; LG Münster, Urt. v. 08.08.2014 - Az. 11 O 279/11, nach juris ; AG Böblingen, Urt. v. 27.09.2007 - Az. 21 C 444/07, nach juris ).
  • AG Essen, 09.01.2018 - 11 C 346/16

    Verwirkung von Schadensersatzansprüchen auf Grund bewusst unwahren Vortrags

    Eine solche unzulässige Rechtsausübung kann im Rahmen von Verkehrsunfällen insbesondere dann vorliegen, wenn der Unfallgeschädigte nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen aufstellt (Grüneberg, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 242 Rn. 48; LG Münster, Urteil vom 08.08.2014 - 11 O 279/11, juris; LG Münster, Urteil vom 23.04.2014 - 2 O 462/11, juris).

    Das erkennende Gericht ist der Auffassung, dass sich - aufgrund der Schwere des Verstoßes der Klägerin gegen die Wahrheitspflicht nach § 138 Abs. 1 ZPO - die Verwirkung durch treuwidriges Verhalten auch auf die restlichen geltend gemachten Schadensersatzansprüche auswirkt (so auch LG Münster, Urteil vom 23.04.2014 - 2 O 462/11, juris).

  • LG Essen, 31.05.2019 - 1 O 251/17

    Vorschäden

    Der besonders grobe Treuebruch liegt hier darin, dass die Klägerin zur Überzeugung des Gerichts vorsätzlich unter Verstoß gegen die Wahrheitspflicht gemäß § 138 Abs. 1 ZPO unzureichende Angaben zu Vorschäden an ihrem Fahrzeug gemacht hat (vgl. zu§ 242 BGB in einer solchen Konstellation LG Münster, Urteil vom 23.04.2014, 2 O 462/11; LG Münster, Urteil vom 08.08.2014, 11 O 279/11, OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2018, 26 U 172/18; jeweils juris).
  • AG Essen-Steele, 30.04.2015 - 8 C 460/14

    Verkehrsunfall - unreparierte Vorschäden - Beweislast des Geschädigten

    Die Frage, ob die Klage vorliegend - unabhängig von den vorstehenden Ausführungen - ggfs. allein schon wegen eines Verstoßes des Klägers gegen die prozessuale Wahrheitspflicht gem. § 138 Abs. 1 ZPO und damit wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu und Glauben gem. § 242 BGB abzuweisen gewesen wäre (vgl. insoweit z.B. LG Münster, Urt. v. 23.04.2014 - 2 O 462/11), nachdem der Kläger zunächst hat vortragen lassen, dass sämtliche in dem Gutachten des Sachverständigen ... vom 22.07.2014 berücksichtigten Schäden auf das streitgegenständliche Unfallereignis zurückzuführen seien und sein Vorbringen erst nach einem ausdrücklichen Hinweis der Beklagten sowie auch des Gerichts und auf ergänzende Nachfrage des Gerichts im Rahmen des Termins zur mündlichen Verhandlung vom 10.04.2015 dahingehend geändert hat, dass durch das streitgegenständliche Unfallereignis - entgegen seinem vorherigen Vorbringen - lediglich das Gehäuse des linken Außenspiegels "zerkratzt" worden sei, kann in Anbetracht der vorstehenden Ausführungen dahinstehen.
  • AG Rheine, 22.06.2023 - 14 C 134/22
    Dies ist ein Verstoß gegen Treu und Glauben, der zur Folge hat, dass der Geschädigte seine Schadensersatzansprüche vollständig verliert (vgl. LG Münster, Urteil vom 23.04.2014 - 2 O 462/11).
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LG Münster, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 2 O 462/11 (https://dejure.org/2014,33685)
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