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   BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87   

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https://dejure.org/1988,3531
BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87 (https://dejure.org/1988,3531)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1988 - 2 RU 24/87 (https://dejure.org/1988,3531)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1988 - 2 RU 24/87 (https://dejure.org/1988,3531)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 63, 62
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 30.01.1968 - 2 RU 257/65

    Gemeindliche Unternehmen - Elektrizitätswerke der Gemeinde - Gemeindliche

    Auszug aus BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87
    Der Senat ist schon in seinen Urteilen vom 29. Januar 1965 (aaO) und vom 30. Januar 1968 (BSGE 27, 269 = SozR Nr. 2 zu S 657 RVO) davon ausgegangen, daß dagegen keine begründeten verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (aA Wolber, SozVers 1987, 185 f).

    Bereits in seinem Urteil vom 30. Januar 1968 (BSGE 27, 269, 272) hat der Senat die Entstehungsgeschichte des Gesetzes anhand der Materialien eingehend dargelegt.

  • BSG, 29.01.1965 - 2 RU 109/64
    Auszug aus BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87
    Der Senat hat bereits entschieden, daß für Klagen gegen solche Verwaltungsakte der Rechtsweg vor die Sozialgerichte (§ 51 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz - SGG -) gegeben ist (Urteil vom 29. Januar 1965 - 2 RU 109/64 - SGb 1966, 184 mit Anm von Plagemann).

    Der Senat ist schon in seinen Urteilen vom 29. Januar 1965 (aaO) und vom 30. Januar 1968 (BSGE 27, 269 = SozR Nr. 2 zu S 657 RVO) davon ausgegangen, daß dagegen keine begründeten verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (aA Wolber, SozVers 1987, 185 f).

  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87
    Auf deren Hintergrund läßt sich dem Gesetz entnehmen, daß es auf die wirtschaftliche Abhängigkeit eines rechtlich selbständigen Unternehmens von kommunalen Institutionen abzielt (vgl Begründung zum Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetz - UVNG -, BT-Drucks IV/120, S 65 zu § 658).
  • BSG, 28.02.1962 - 2 RU 271/58
    Auszug aus BSG, 24.02.1988 - 2 RU 24/87
    Dem entspricht der Erlaß des Reichsarbeitsministers (RAM) vom 25. April 1944 (AN 1944, 107) zu dem Vorläufer der Gesetzesregelung, dem - seinem Wesen nach als Rechtsverordnung gültig gewesenen - Erlaß des RAM vom 16. März 1942 "Betr.: Durchführung des Sechsten Gesetzes über Änderungen in der Unfallversicherung; hier: Gemeindliche Unfallversicherung" (AN 1942, 201; vgl hierzu BSGE 16, 227, 232 f = SozR Nr. 1 zu § 628 aF RVO).
  • SG Aachen, 21.02.2002 - S 9 U 2/01

    Unfallversicherung

    An einer Gesellschaft des privaten Rechts, wie der Klägerin, sind kommunale Körperschaften nur dann "überwiegend beteiligt" im Sinne des § 129 Abs. 3 SGB VII, wenn sie an dem Kapital des Unternehmens mit eigenen Haushaltsmitteln zu mehr als der Hälfte beteiligt sind (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 24.02.1988, 2 RU 24/87, BSGE 63, 62, noch zu den insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 657 Abs. 1 Nr. 2 Rechtsversicherungsordnung - RVO -).

    Für die vor In-Kraft-Treten des § 129 Abs. 3 SGB VII geltende Rechtslage hatte das BSG (Urteil vom 24.02.1988, 2 RU 24/87, BSGE 63, 62) bereits ausgeführt, den Materialien zu (damals noch) § 657 Abs. 1 Nr. 2 RVO lasse sich als Leitbild des Gesetzgebers für die Übertragung der Versicherungszuständigkeit auf Gemeinden und Gemeindeverbände das privatwirtschaftliche Unternehmen erkennen, das von seinen kommunalen Trägern mit Haushaltsmitteln überwiegend finanziert wird.

    Im Lichte der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 24.02.1988, a. a. O.) und der Ausschussbegründung zu § 129 Abs. 3 Satz 1 (BTDr. 13/4853), wonach hinsichtlich der in öffentlich-rechtlicher Rechtsform betriebenen Unternehmen der Status quo erhalten bleiben sollte, wird deutlich, dass der Gesetzgeber des § 129 Abs. 3 SGB VII nichts anderes wollte, als die im Urteil des BSG vom 24.02.1988 zum Ausdruck kommenden Grundsätze in Gesetzesform zu "gießen".

    Für in privater Rechtsform betriebene Unternehmen haben aber die beiden Tatbestandsalternativen einen identischen Regelungsgehalt (BSGE 63, 62), so dass sich für privatrechtlich betriebene Unternehmen aus der Änderung des ursprünglichen Gesetzesentwurfs keine Anspruchserweiterung ergibt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2003 - L 15 U 156/01

    Einordnung einer Bezeichnungsverfügung als Verwaltungsakt; Bezeichnung eines

    Eine solche mittelbare Beteiligung der öffentlichen Hand reiche nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.02.1988 - 2 RU 24/87 - (BSGE 63, 62 ff.) aus.

    Die Bezeichnungsverfügung stellt einen Verwaltungsakt dar, der auf dem Sozialrechtsweg mit der Anfechtungsklage angefochten werden kann (BSG, Urteil vom 24.02.1988 a.a.O. m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, reicht eine solche mittelbare Beteiligung der öffentlichen Hände dann aus, wenn sie aus eigenen Haushalsmitteln erfolgt (BSGE 63, 62, 65; ihm folgend Bereiter-Hahn/Mehrtens, Unfallversicherung, Anm. 11.1 zu § 125 SGB VII; Kater/Leube, Unfallversicherung, Rdn. 22 zu § 125 SGB VII; anderer Ansicht KassKomm-Ricke, Anm. 5 zu § 125 SGB VII; Graeff in Hauck, SGB VII, Rdn. 5 zu § 125).

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 10/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Es handelt es sich dabei um einen Verwaltungsakt iSd § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) mit Drittwirkung auch gegenüber der Klägerin (vgl BSGE 63, 62, 63 = SozR 2200 § 657 Nr. 6), durch den diese belastet ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2005 - L 15 U 81/02

    Zuständigkeit eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung; Beschränkung der

    Ob der vom Sozialgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Recht der Reichsversicherungsordnung (BSGE 27, 269 ff.; 63, 62 ff.) vertretenen Auffassung, dass bei privatrechtlich organisierten Unternehmen stets eine überwiegende Kapitalbeteiligung der Gemeinde oder des Gemeindeverbandes - die hier nicht vorliegt -zu fordern ist, für die nach altem Recht zu treffende Übernahmeentscheidung zuzustimmen ist, kann offen bleiben.

    Auch das BSG hat in seinem Urteil vom 24.02.1988 - 2 RU 24/87 - (= BSGE 63, 62 ff.) ausgeführt, dass die Gemeinden unmittelbar satzungsgemäß einen ausschlaggebenden Einfluss auf die Verwaltung und Geschäftsführung der Sparkassen ausüben.

  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 13/06 R

    Zuständiger Versicherungsträger der gesetzlichen Unfallversicherung für ein

    Es handelt es sich dabei um einen Verwaltungsakt iS des § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) mit Drittwirkung auch gegenüber der Klägerin (vgl BSGE 63, 62, 63 = SozR 2200 § 657 Nr. 6), durch den diese belastet ist.
  • SG Aachen, 01.04.2003 - S 1 U 28/01

    Wechsel der Zuständigkeit von Berufsgenossenschaften; Zuständigkeit der

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit sei auch anzunehmen, wenn die öffentlichen Hände das Unternehmen mit eigenen Haushaltsmitteln überwiegend finanzieren oder am Unternehmenskapital überwiegend beteiligt seien (BSG vom 24.02.1988 - 2 RU 24/87).

    Die Beigeladene zu 1) weist darauf hin, aus der früheren Auslegung der "überwiegenden Beteiligung" nach § 653 Abs. 1 Nr. 2 RVO (s. BSGE 63, 62, 65) und dem ausdrücklichen Wunsch des Gesetzgebers, eine restriktive Regelung zu schaffen, ergebe sich, dass die zweite Voraussetzung des ausschlaggebenden Einflusses nur deshalb mit einem oder angehängt wurde, damit auch weiterhin öffentlich-rechtliche Unternehmen wie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen übernommen werden konnten, wenn der Staat an diesen Unternehmen zwar nicht überwiegend finanziell beteiligt sei, aber auf die Organe dieser Unternehmen einen ausschlaggebenden Einfluss habe.

  • SG Hamburg, 19.05.2003 - S 36 U 604/99

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Die alleinige Beteiligung der M1 GmbH reiche als mittelbare Beteiligung nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in dessen Urteil vom 24. Februar 1988, Az.: 2 RU 24/87, aus, und darüber hinaus bestehe ein ausschlaggebender Einfluss auf die Organe der Beigeladenen zu 1).

    Bei einem Übernahmebescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) mit Drittwirkung auch gegenüber dem gewerblichen Unfallversicherungsträger (vgl. u.a. Urteil des BSG vom 24. Februar 1988, Az.: 2 RU 24/87 m.w.N. zur vor Inkrafttreten des SGB VII so genannten Bezeichnungsverfügung im Sinne der §§ 653 Abs. 1 Nr. 2, 655 Abs. 1, 657 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung - RVO -).

  • SG Hamburg, 02.08.2004 - S 36 U 2/00

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Bei einem Übernahmebescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch [SGB X] mit Drittwirkung auch gegenüber dem gewerblichen Unfallversicherungsträger (vgl. u.a. Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. Februar 1988, Az.: 2 RU 24/87, m.w.N. zur vor Inkrafttreten des SGB VII so genannten Bezeichnungsverfügung im Sinne der §§ 653 Abs. 1 Nr. 2, 655 Abs. 1, 657 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung -RVO-).
  • SG Hamburg, 19.05.2003 - S 36 U 488/01

    Rechtmäßigkeit eines Übernahmebescheides zur Zuständigkeit von

    Bei einem Übernahmebescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch [SGB X] mit Drittwirkung auch gegenüber dem gewerblichen Unfallversicherungsträger (vgl. u.a. Urteil des Bundessozialgerichts -BSG- vom 24. Februar 1988, Az.: 2 RU 24/87, m.w.N. zur vor Inkrafttreten des SGB VII so genannten Bezeichnungsverfügung im Sinne der §§ 653 Abs. 1 Nr. 2, 655 Abs. 1, 657 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung -RVO-).
  • SG Hamburg, 19.05.2003 - S 36 U 600/99

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

    Bei einem Übernahmebescheid handelt es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne des § 31 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) mit Drittwirkung auch gegenüber dem gewerblichen Unfallversicherungsträger (vgl. u.a. Urteil des BSG vom 24. Februar 1988, Az.: 2 RU 24/87 m.w.N. zur vor Inkrafttreten des SGB VII so genannten Bezeichnungsverfügung im Sinne der §§ 653 Abs. 1 Nr. 2, 655 Abs. 1, 657 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsversicherungsordnung - RVO -).
  • SG Hamburg, 19.05.2003 - S 36 U 336/01

    Gesetzliche Unfallversicherung - zuständiger Unfallversicherungsträger -

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