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   BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86   

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BSG, 25.10.1989 - 2 RU 40/86 (https://dejure.org/1989,5646)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1989 - 2 RU 40/86 (https://dejure.org/1989,5646)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 (https://dejure.org/1989,5646)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Anspruch auf Entschädigung gesundheitlicher Schädigungen durch einen während der Ausübung des militärischen Dienstes bei der NVA in der DDR erlittenen Unfalls

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 8/99 R

    Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung für ehemalige

    Allerdings könne die Eingliederung des Klägers als eines ehemaligen NVA-Soldaten auch nicht über das FRG durch Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgen, da nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; Hinweis auf Urteile des Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - und vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 63/89 -) beim Zusammentreffen von Unfall- und Versorgungsansprüchen aus demselben Sachverhalt die Versorgung als Sondersystem gegenüber der Unfallversicherung vorrangig sei und demnach die Eingliederung von ehemaligen Angehörigen der NVA, die in Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht eine gesundheitliche Schädigung erlitten hätten, vorrangig im sozialen Entschädigungsrecht im Wege des Härteausgleichs nach § 82 Abs. 2 iVm § 89 Abs. 1 BVG zu erfolgen habe.

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind daher ehemalige Soldaten der NVA, die in Erfüllung der gesetzlichen Wehrpflicht eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, von einer Eingliederung in das Arbeits- und Sozialgefüge der Bundesrepublik Deutschland nach dem Fremdrentenrecht ausgeschlossen; die Eingliederung hat vielmehr vorrangig im sozialen Entschädigungsrecht zu erfolgen (Senatsurteile vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86- = HV-Info 1990, 314 und vom 17. Oktober 1990 - 2 RU 63/89 - = SozR 3-2200 § 541 Nr. 2).

    Der 9. Senat hat in dieser Entscheidung im übrigen selbst erklärt, er weiche von der Entscheidung des Senats vom 25. Oktober 1989 (aaO) nicht ab.

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 25. Oktober 1989 (aaO) in Übereinstimmung mit der Auffassung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung (BMA) zum Ausdruck gebracht, daß es im Hinblick auf den Grundgedanken des § 82 Abs. 2 BVG als eine besondere Härte iS des § 89 Abs. 1 BVG angesehen werden muß, ehemalige Angehörige der NVA allein wegen ihrer fehlenden Vertriebeneneigenschaft von der Versorgung auszuschließen, ehemaligen Wehrpflichtigen vielmehr bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen Versorgungsleistungen zu gewähren sind.

  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 6/96 R

    Beschädigtenversorgung - Wehrpflichtiger der NVA - Unfall auf dem Weg zur Kantine

    Allerdings hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung (BMA) im Einzelfall Flüchtlingen aus der ehemaligen DDR Versorgung im Wege des Härteausgleichs nach § 89 BVG zuerkannt, wenn sie in Erfüllung ihrer gesetzlichen Wehrpflicht eine Schädigung erlitten und ihre Versorgungsansprüche wegen der Flucht verloren hatten (vgl Rundschreiben des BMA vom 6. Februar 1969 - V/3-5241- 2773/68 - und vom 29. Oktober 1970 - V/3-5241-1208/70 - beide unveröffentlicht und vom 8. Oktober 1991 - VIa1/52056 -, BArbBl 1991, Nr. 12 S 81; BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in: HV-INFO 1990, 314 ff = SGB 1990, 465 ff; BSG SozR 3-8110 Kapitel XIX B III Nr. 5, Nr. 1; BSGE 78, 265, 267 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).

    Sollte eine dienstliche Veranstaltung am Abend des 20. Februar 1982 stattgefunden haben, so hätte das LSG ferner zu klären, ob eine besondere Härte iS des § 89 Abs. 1 BVG vorliegt, die sich im Einzelfall aus den Vorschriften des BVG und nicht aus einem Vergleich mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung ergeben muß (vgl BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - in: HV-INFO 1990, 314 ff = SGB 1990, 465 ff).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 10/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - ehemalige DDR - anerkannter Arbeitsunfall -

    Als Wehrdienstleistender wäre der Kläger nach dem Recht des Dritten Buches der RVO jedoch nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert gewesen, weil ihm bei einer Wehrdienstbeschädigung nach Maßgabe der §§ 80 ff des Soldatenversorgungsgesetzes Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes gewährt worden wäre und für ihn daher nach § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO Versicherungsfreiheit bestanden hätte (vgl BSG Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - SGb 1990, 465; BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; BSG Urteil vom 16. April 2002 - B 9 V 7/01 R - mwN, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • LSG Hessen, 09.07.1998 - L 5 V 382/93

    Beschädigtenrente - DDR - Nationale Volksarmee - Wehrpflichtiger - Unfall -

    Die Auffassung des Beklagten - so das Sozialgericht - stehe in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -) und mit der Auffassung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (Rundschreiben vom 8. Oktober 1991, Bundesarbeitsblatt 1991, Nr. 12, S. 81), wonach als Rechtsgrundlage für eine Entschädigung bei der Ableistung des Grundwehrdienstes in der NVA die §§ 82 Abs. 2, 89 Abs. 1 BVG heranzuziehen seien.

    Dies ergibt sich - wie das Sozialgericht zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des 2. Senats des Bundessozialgerichts (siehe u.a. BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -) ausgeführt hat - aus § 5 Abs. 2 FRG in Verbindung mit § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO in der Fassung des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes (UVNG) vom 30. April 1963.

    Nach der Rechtsprechung des 2. und 9. Senates des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - a.a.O. - BSG, Urteile vom 18. Juni 1996 - a.a.O. - und vom 4. Februar 1998 - B 9v 6/96 R-), der sich der Senat anschließt, hat auch die Eingliederung von ehemaligen Angehörigen der NVA der ehemaligen DDR, die in Erfüllung gesetzlicher Wehrpflicht eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, - vorrangig - im sozialen Entschädigungsrecht zu erfolgen.

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Zwar können ehemalige Wehrpflichtige der NVA, die vor dem 19. Mai 1990 in die damalige Bundesrepublik Deutschland übergesiedelt sind, einen ausschließlichen Anspruch auf Versorgung im Wege des Härteausgleichs nach § 82 Abs. 2 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) iVm § 89 Abs. 1 BVG haben (vgl Rundschreiben des BMA vom 8. Oktober 1991 - VIa 1-52056, aaO unter Nr. 1; BSG-Urteil vom 4. Februar 1998 - B 9 V 6/96 R - BSG-Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - SGb 1990, 465), sofern die Dienstbeschädigung nicht bei Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes eingetreten ist (BSGE 78, 265, 267 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 V 7/01 R

    Wehrdienstbeschädigung - Wehrdienstunfall eines Wehrpflichtigen der NVA im Jahre

    In Übereinstimmung mit der seinerzeit vorliegenden Rechtsprechung des 2. Senats (Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -, SGb 1990, 465) hat der erkennende Senat bei Ableistung des Grundwehrdienstes in der NVA eine Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung ausgeschlossen - unbeschadet des Umstands, dass der Wehrpflichtige bei seiner unfallbringenden Tätigkeit als Soldat der NVA in der DDR bei einem deutschen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung versichert war (vgl Senatsurteil vom 4. Februar 1998, SozR 3-3100 § 89 Nr. 4 mwN).
  • BSG, 17.10.1990 - 2 RU 63/89

    Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 541 Abs. 1

    An einer solchen Auslegung hat der erkennende Senat bereits in seinem - nach Erlaß der Entscheidung des LSG veröffentlichten - Urteil vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 - (HV-Info 1990 S 314 bis 321) Bedenken geäußert.

    Der Senat hat bereits in der Entscheidung vom 25. Oktober 1989 (aaO) darauf hingewiesen, daß die Formulierung: "für die ihnen ... Versorgung gewährt wird" der Ausdrucksweise in § 1 Abs. 1 BVG: "Wer durch ... eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält ... Versorgung" (vgl auch § 80 SVG) entspricht.

  • BSG, 11.03.2021 - B 5 R 12/21 B

    Überbrückungsgeld nach der SeemKSa - Wartezeit - Fahrtzeiten auf Schiffen der

    Es hätte gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII bzw § 541 Nr. 2 RVO Versicherungsfreiheit auch in der gesetzlichen Unfallversicherung bestanden, weil nach § 80 SVG im Fall einer Wehrdienstbeschädigung nach § 81 SVG Versorgung in entsprechender Anwendung des BVG gewährt worden wäre (vgl dazu auch BSG Urteil vom 25.10.1989 - 2 RU 40/86 - juris RdNr 16; zu einer nach Fremdrentenrecht zu beurteilenden Unfallrente eines Soldaten der NVA vgl BSG Urteil vom 18.6.1996 - 9 RV 6/94 - BSGE 78, 265 = SozR 3-5050 § 5 Nr. 2) .
  • BSG, 18.06.1996 - 9 RV 6/94

    Versorgung für Soldaten der NVA

    Der Senat weicht damit nicht von der Entscheidung des 2. Senats vom 25. Oktober 1989 - 2 RU 40/86 -(SGb 1990, 465) ab, obwohl danach ehemalige NVA-Soldaten durch § 5 Abs. 2 FRG iVm § 541 Nr. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) von einer Eingliederung nach dem Fremdrentenrecht ausgeschlossen sein sollen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.12.2015 - L 2 U 214/11

    NVA-Wehrpflichtiger - Arbeitsunfall - die dem Wehrdienst eigentümlichen

    Als Wehrdienstleistender wäre der Kläger nämlich nach dem Recht des Dritten Buches der RVO nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert gewesen, weil ihm bei einer Wehrdienstbeschädigung nach Maßgabe der §§ 80 ff. des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt worden wäre und für ihn daher nach § 541 Abs. 1 Nr. 2 RVO Versicherungsfreiheit bestanden hätte (vgl. BSG, Urteile vom 25. Oktober 1989, 2 RU 40/86, in: SGb 1990, 465; vom 24. Februar 2000, B 2 U 8/99 R, in: SozR 3-2200 § 1150 Nr. 3; vom 16. April 2002, B 9 V 7/01 R und vom 10. Oktober 2002, B 2 U 10/02 R, in: HVGB-INFO 2002, 3454ff.; Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 04. Juni 2010, L 3 U 269/09, zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.03.2007 - L 17 U 247/05

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer möglichen Dienstbeschädigung während der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.11.1998 - L 10 V 39/97

    Wiedergewährung einer Unfallrente, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen

  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92

    Zivildienstbeschädigung - Vom Zivildienstgesetz anerkanntes privatrechtliches

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.06.2010 - L 3 U 269/09

    Gesetzliche Unfallversicherung: Versicherungsschutz für einen Unfall eines

  • LSG Hessen, 11.04.1990 - L 3 U 1253/87

    Anerkennung - verschiedene Erkrankungen - Berufskrankheit Zwangsarbeit in

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