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   BSG, 30.04.1986 - 2 RU 44/85   

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BSG, 30.04.1986 - 2 RU 44/85 (https://dejure.org/1986,20097)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1986 - 2 RU 44/85 (https://dejure.org/1986,20097)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85 (https://dejure.org/1986,20097)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.01.1957 - 2 RU 92/55
    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 44/85
    Danach kann angesichts der von niemanden in Abrede gestellten grundsätzlich freien Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Strecken der Zusammenhang iS von S 550 Abs. 1 BVG nur verneint werden, wenn der Umweg nicht wesentlich der Zurücklegung des Weges von dem Ort der Tätigkeit dient, sondern wenn für die Wahl des weiteren Weges Gründe maßgebend waren, die allein oder überwiegend dem privaten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen sind (s BSGE 4, 219, 222 und die ständige Rechtsprechung des BSG, zusammengestellt bei Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S M86 m I und II).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 44/85
    Fehlt es an einem solchen Zusammenhang, scheidet die Annahme eines versicherten Unfalles von vornherein selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte gewöhnlich benutzen muß (BSG SozR 2200 % 550 Nrn 3a und 60; s ferner BSGE 58, 76 : SozR 2200 5 548 Nr. 70).
  • BSG, 30.03.1982 - 2 RU 5/81
    Auszug aus BSG, 30.04.1986 - 2 RU 44/85
    März - 2 RU 5/81 -).
  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 16/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - nicht

    Wird der direkte Weg mehr als geringfügig unterbrochen und ein solcher Abweg allein aus eigenwirtschaftlichen Gründen zurückgelegt, besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl hierzu BSG vom 7.9.2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6; BSG vom 11.9.2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9; BSG vom 5.5.1998 - B 2 U 40/97 R - BSGE 82, 138 = SozR 3-2200 § 550 Nr. 18; BSG vom 30.4.1986 - 2 RU 44/85 - USK 8630; BSG vom 28.7.1983 - 2 RU 50/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 57) .
  • LSG Hessen, 20.02.2017 - L 9 U 163/15

    Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII

    Wird der direkte Weg mehr als geringfügig unterbrochen und ein solcher Abweg allein aus eigenwirtschaftlichen Gründen zurückgelegt, besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 7. September 2004 - B 2 U 35/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 6; Urteil vom 11. September 2001 - B 2 U 34/00 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 9; Urteil vom 5. Mai 1998, a. a. O.; Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85 - USK 8630; Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 50/82 - SozR 2200 § 550 Nr. 57).
  • LSG Hamburg, 28.03.2018 - L 2 U 13/17

    Anerkennung eines Wegeunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung

    Auch auf einem Umweg besteht Versicherungsschutz, wenn auch für diesen weiteren Weg ein innerer Zusammenhang zwischen der Tätigkeit und dem Weg von und zur Arbeitsstätte gegeben ist, was vor dem Hintergrund der grundsätzlich freien Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Strecken der Fall ist, wenn er wesentlich der Zurücklegung des Weges dient und für die Wahl keine Gründe maßgebend sind, die allein oder überwiegend dem privaten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen sind (st. Rspr., s. nur BSG, Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85, USK 8630; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand 3/2016, § 8 SGB VII Rn. 12.34 m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob der Versicherte der Auffassung sein konnte, der gewählte Weg sei für ihn und insbesondere sein Verkehrsmittel insgesamt mit geringeren, vor allem weniger größeren Gefahren verbunden (BSG, Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85, a.a.O.).

  • SG Frankfurt/Main, 17.03.2016 - S 23 U 92/14
    Längenunterschiede können vor allem bei relativ kurzen Wegstrecken besonders groß sein, ohne dass Unfallversicherungsschutz schon aus diesem Grunde zu verneinen ist (BSG, Urteil vom 30.04.1986, 2 RU 44/85, Rz. 13).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2002 - L 6 U 371/01
    Danach ist bei betrieblichen Fahrten - ebenso wie bei Wegen von und nach dem Ort der Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII) - der Versicherungsschutz zu verneinen, wenn für die Wahl des weiteren Weges Gründe maßgeblich waren, die allein oder überwiegend dem privaten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen sind (BSG, Urteil vom 30. April 1984 - 2 RU 44/85 - ; zuletzt BSG, Urteil vom 11. September 2001 - B 2 R 34/00 R = SGB 2002, 347 m.Anm. von Wilde).
  • LSG Hessen, 19.11.1997 - L 3 U 1215/95

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - betriebliches Interesse - sportliche

    Fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet die Annahme eines versicherten Unfalls von vornherein selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte gewöhnlich benutzen muß (BSG SozR 2200 § 550 Nrn. 34 und 60; BSGE 58, 76; BSG, Urteil vom 27. Januar 1985 -2 RU 44/85-).
  • LSG Hamburg, 28.08.2019 - L 2 U 45/18

    Wegeunfall auf dem Nachhauseweg - und der nicht versicherte Umweg

    Auch vor dem Hintergrund der grundsätzlich freien Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Strecken wäre das nur dann der Fall, wenn auch der Umweg wesentlich der Zurücklegung des Weges diene und für die Wahl keine Gründe maßgebend wären, die allein oder überwiegend dem privaten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen wären (st. Rspr., s. nur BSG, Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85, USK 8630; LSG Hamburg, Urteil vom 28. März 2018 - L 2 U 13/17, juris; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, 5. Aufl., Stand 3/2016, § 8 SGB VII Rn. 12.34 m.w.N.).
  • BSG, 28.06.1991 - 2 RU 66/90

    Anspruch auf Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall - Vorliegen eines

    Fehlt es an einem solchen inneren Zusammenhang, scheidet ein Versicherungsschutz selbst dann aus, wenn sich der Unfall auf derselben Strecke ereignet, die der Versicherte auf dem Weg zu und von der Arbeit zurücklegen muß (ua BSG SozR 2200 § 550 Nr. 60; BSG Urteil vom 30. April 1986 - 2 RU 44/85 - USK 8630; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 486d mwN).
  • LSG Bayern, 01.12.1999 - L 2 U 412/98
    Der den Versicherungsschutz nach § 550 Abs. 1 RVO vermittelnde Zusammenhang zwischen dem Zurücklegen der Wegstrecke und der versicherten Tätigkeit kann demnach nur verneint werden, wenn der Umweg nicht wesentlich der Zurücklegung des Weges von dem Ort der Tätigkeit dient, sondern wenn für die Wahl des weiteren Weges Gründe maßgebend waren, die allein oder überwiegend dem privaten Lebensbereich des Versicherten zuzurechnen sind (BSG-Urteil vom 28.04.19976 Az.: 2/8 RU 10/76; BSG-Urteil vom 30.04.1986 Az.: 2 RU 44/85).
  • LSG Niedersachsen, 18.05.2000 - L 6 U 380/98

    Kein UV-Schutz auf dem Heimweg bei der Verfolgung eines anderen

    Jeder Versicherte hat grundsätzlich eine freie Wahl bei der Auswahl der Strecken, auf denen er seinen Weg von und zur Tätigkeit zurücklegen will, sofern er das Wegerisiko nicht unangemessen erhöht (näher hierzu BSG Urteil vom 30. April 1986, 2 RU 44/85), und er muss hierbei weder zwingend die kürzeste noch täglich die gleiche Strecke wählen.
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