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   BSG, 30.03.1962 - 2 RU 53/60   

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BSG, 30.03.1962 - 2 RU 53/60 (https://dejure.org/1962,9588)
BSG, Entscheidung vom 30.03.1962 - 2 RU 53/60 (https://dejure.org/1962,9588)
BSG, Entscheidung vom 30. März 1962 - 2 RU 53/60 (https://dejure.org/1962,9588)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Hessen, 25.03.2014 - L 3 U 42/10

    Neufestsetzung des Jahresarbeitsverdienstes nach § 573 RVO (§ 90 Abs. 1 SGB VII)

    Eine Berufung jedoch, die einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachten Anspruch zum Gegenstand hat, ist (mangels Beschwer) grundsätzlich unzulässig; ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des in erster Instanz erhobenen Anspruchs kommt auch eine Klageänderung oder Klageerweiterung in der Berufungsinstanz grundsätzlich nicht in Betracht, denn auch sie setzt in der Regel eine zulässige Berufung voraus; andernfalls würde unter Umgehung der Vorschriften über das Berufungsverfahren eine Klage anhängig gemacht, für die erstinstanzlich das Sozialgericht zuständig wäre (vgl. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002, B 4 RA 20/01 R, juris, Rn. 22; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. März 1962, 2 RU 53/60, juris, Rn. 27; vgl. BSG, Urteil 25. Juni 2008, B 11b AS 35/96 R, juris, Rn. 16, wonach die restriktive Handhabung des § 99 SGG durch den 4. Senat jedenfalls in den Fallkonstellationen einer "fortwirkenden Beschwer" - Berufungsrücknahme nach vorheriger verbindlicher Erklärung der Beklagten zur Neuberechnung - nicht gerechtfertigt sei).
  • LSG Baden-Württemberg, 06.04.2017 - L 6 VG 183/14
    Eine Berufung jedoch, die einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachten Anspruch zum Gegenstand hat, ist (mangels Beschwer) grundsätzlich unzulässig; ohne Weiterverfolgung wenigstens eines Teils des in erster Instanz erhobenen Anspruchs kommt auch eine Klageänderung oder Klageerweiterung in der Berufungsinstanz grundsätzlich nicht in Betracht, denn auch sie setzt in der Regel eine zulässige Berufung voraus; andernfalls würde unter Umgehung der Vorschriften über das Berufungsverfahren eine Klage anhängig gemacht, für die erstinstanzlich das Sozialgericht zuständig wäre (vgl. BSG, Urteil vom 31. Juli 2002 - B 4 RA 20/01 R -, juris, Rz. 22; vgl. auch BSG, Urteil vom 30. März 1962 - 2 RU 53/60 -, juris, Rz. 27; vgl. BSG, Urteil 25. Juni 2008 - B 11b AS 35/96 R -, juris, Rz. 16, wonach die restriktive Handhabung des § 99 SGG durch den 4. Senat jedenfalls in den Fallkonstellationen einer "fortwirkenden Beschwer" - Berufungsrücknahme nach vorheriger verbindlicher Erklärung der Beklagten zur Neuberechnung - nicht gerechtfertigt sei).

    Die Berufung der Klägerin war daher ohne Sachprüfung zu verwerfen (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30. März 1962 - 2 RU 53/60 -, juris, Rz. 27).

  • LSG Baden-Württemberg, 21.06.2016 - L 11 R 5098/14
    Ein Kläger ist regelmäßig nicht beschwert, wenn das Gericht einen Anspruch versehentlich übergangen hat (BSG 30.03.1962, 2 RU 53/60, BSGE 17, 11, 14; BVerwG 11.08.2009, 8 B 17/09, ZOV 2009, 262).
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