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   LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05   

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LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05 (https://dejure.org/2005,7965)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05 (https://dejure.org/2005,7965)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Oktober 2005 - 2 Sa 1682/05 (https://dejure.org/2005,7965)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zum Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 55 Abs. 2 Satz 1, 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO, 935, 940 ZPO
    Zum Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung aus finanziellen Gründen; Bestehen eines im Insolvenzrecht begründeten Freistellungsrechts; Freistellungsrecht des Insolvenzverwalters; Erforderlichkeit der Dringlichkeit zum Erlass einer Weiterbeschäftigungsverfügung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG München, 19.08.1992 - 5 Ta 185/92

    Beschäftigungsanspruch: Ausschluss - Durchsetzung im Wege der einstweiligen

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
    Da der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf irreversibel untergeht, wird teilweise der erforderliche Verfügungsgrund bereits aufgrund dieser Anspruchsvereitelung bejaht (vgl. LAG München v. 19.08.1992 - 5 Ta 185/92, NZA 1993, 1131; LAG Chemnitz v. 08.03.1996 - 3 Sa 77/96, NZA-RR 1997, 4; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, vor § 935 ZPO Rdnr. 56).
  • LAG Düsseldorf, 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92

    Einstweiliger Rechtsschutz: Änderungskündigung - Versetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass für eine Befriedigungsverfügung unter den erleichterten Voraussetzungen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens besondere Gründe vorliegen müssen, die ein Abwarten der Entscheidung in der ersten Instanz als nicht hinnehmbar erscheinen lassen (vgl. Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., vor § 935 ZPO Rdnr. 119; LAG Düsseldorf v. 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92, BB 1993, 1151 = DB 1993, 1680; LAG Baden-Württemberg v. 30.08.1993 - 15 Sa 35/93, NZA 1995, 683; LAG Köln v. 18.01.1984 - 7 Sa 1156/83, NZA 1985, 57; vgl. im Einzelnen Reinhardt/Kliemt, Die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Eilverfahren, NZA 2005, 545, 548).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.08.1993 - 15 Sa 35/93

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass für eine Befriedigungsverfügung unter den erleichterten Voraussetzungen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens besondere Gründe vorliegen müssen, die ein Abwarten der Entscheidung in der ersten Instanz als nicht hinnehmbar erscheinen lassen (vgl. Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., vor § 935 ZPO Rdnr. 119; LAG Düsseldorf v. 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92, BB 1993, 1151 = DB 1993, 1680; LAG Baden-Württemberg v. 30.08.1993 - 15 Sa 35/93, NZA 1995, 683; LAG Köln v. 18.01.1984 - 7 Sa 1156/83, NZA 1985, 57; vgl. im Einzelnen Reinhardt/Kliemt, Die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Eilverfahren, NZA 2005, 545, 548).
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 270/83

    Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellung nach Schwerbehinderung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass für eine Befriedigungsverfügung unter den erleichterten Voraussetzungen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens besondere Gründe vorliegen müssen, die ein Abwarten der Entscheidung in der ersten Instanz als nicht hinnehmbar erscheinen lassen (vgl. Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., vor § 935 ZPO Rdnr. 119; LAG Düsseldorf v. 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92, BB 1993, 1151 = DB 1993, 1680; LAG Baden-Württemberg v. 30.08.1993 - 15 Sa 35/93, NZA 1995, 683; LAG Köln v. 18.01.1984 - 7 Sa 1156/83, NZA 1985, 57; vgl. im Einzelnen Reinhardt/Kliemt, Die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Eilverfahren, NZA 2005, 545, 548).
  • LAG Sachsen, 08.03.1996 - 3 Sa 77/96

    Weiterbeschäftigung als Leiterin einer Kindertagesstätte im Wege einer

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
    Da der Beschäftigungsanspruch durch Zeitablauf irreversibel untergeht, wird teilweise der erforderliche Verfügungsgrund bereits aufgrund dieser Anspruchsvereitelung bejaht (vgl. LAG München v. 19.08.1992 - 5 Ta 185/92, NZA 1993, 1131; LAG Chemnitz v. 08.03.1996 - 3 Sa 77/96, NZA-RR 1997, 4; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, vor § 935 ZPO Rdnr. 56).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
    Der allgemeine Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers tritt nur dann zurück, wenn ihm überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen (BAG Großer Senat v. 27.02.1985 - GS 1/84, NZA 1985, 702 = NJW 1985, 2968).
  • LAG Hamm, 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00

    Beschäftigungsanspruch: Freistellung durch den Insolvenzverwalter mangels Masse

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
    Freistellung berechtigen, weil infolge der Einschränkung der Produktion bzw. Stilllegung von Betriebsabteilungen keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht oder die vorhandene Masse nicht ausreicht, um alle Arbeitnehmer bezahlen zu können (Bertram, NZI 2001, 625, 627; LAG Hamm v. 27.09.2000 - 2 Sa 1178/00, NZI 2001, 499 = ZinsO 2001, 333 = ZIP 2001, 435).
  • LAG Köln, 18.01.1984 - 7 Sa 1156/83

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigungsanspruch - Durchsetzung im Wege der

    Auszug aus LAG Hamm, 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05
    Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass für eine Befriedigungsverfügung unter den erleichterten Voraussetzungen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens besondere Gründe vorliegen müssen, die ein Abwarten der Entscheidung in der ersten Instanz als nicht hinnehmbar erscheinen lassen (vgl. Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 3. Aufl., vor § 935 ZPO Rdnr. 119; LAG Düsseldorf v. 25.01.1993 - 19 Sa 1650/92, BB 1993, 1151 = DB 1993, 1680; LAG Baden-Württemberg v. 30.08.1993 - 15 Sa 35/93, NZA 1995, 683; LAG Köln v. 18.01.1984 - 7 Sa 1156/83, NZA 1985, 57; vgl. im Einzelnen Reinhardt/Kliemt, Die Durchsetzung arbeitsrechtlicher Ansprüche im Eilverfahren, NZA 2005, 545, 548).
  • LAG Niedersachsen, 23.07.2015 - 7 SaGa 614/15

    Unzulässige Klageerweiterung in der Berufungsinstanz; Kostenentscheidung nach

    Es müssen besondere Gründe vorliegen, die ein Abwarten der Entscheidung in der ersten Instanz als nicht hinnehmbar erscheinen lassen (LAG Hamm vom 26.10.2005, 2 Sa 1682/05, Rn. 22).
  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2016 - 7 Ga 71/16

    Einstweiliges Verfügungsverfahren zum Beschäftigungsanspruch Schwerbehinderter im

    Vielmehr ist die Verfügungsbeklagte bei ihrer Freistellungsentscheidung an die Ausübung eines billigen Ermessens gemäß § 315 BGB unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte gebunden (BAG, Urteil vom 27.02.2002, Az. 9 AZR 562/00, Juris Rn.68; LAG Hamm, Urteil vom 26.10.2005, Az. 2 Sa 1682/05, Juris Rn.20).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2014 - 3 SaGa 2/14

    Weiterbeschäftigung - einstweilige Verfügung

    Wird die einstweilige Verfügung zudem auf finanzielle Gründe gestützt, kann die erforderliche Dringlichkeit nur zur Abwehr einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Notlage bejaht werden (LAG Hamm 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05 -, EzA-SD 12/06, S. 14 LS).
  • ArbG Aachen, 14.01.2021 - 2 Ga 39/20

    Weiterbeschäftigung, Eilbedürfnis, einstweilige Verfügung

    Ergänzend weist die Kammer noch auf folgenden Umstand hin: Wird die einstweilige Verfügung - wie vorliegend - auf finanzielle Gründe gestützt, kann die erforderliche Dringlichkeit nur zur Abwehr einer sonst eintretenden wirtschaftlichen Notlage bejaht werden (LAG Hamm, Urteil vom 26.10.2005 - 2 Sa 1682/05).
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