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   BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07   

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https://dejure.org/2007,4609
BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07 (https://dejure.org/2007,4609)
BGH, Entscheidung vom 18.04.2007 - 2 StR 144/07 (https://dejure.org/2007,4609)
BGH, Entscheidung vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07 (https://dejure.org/2007,4609)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen eines von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernisses mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO); Notwendigkeit eines förmlichen Wiederaufnahmebeschlusses für die Beseitigung eines Verfahrenshindernisses

  • Judicialis

    StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 154 Abs. 2
    Anhängigkeit von nur vermeintlich eingestellten Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 476
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.08.2006 - 3 StR 284/05

    Revisionsverhandlung gegen zwei Mitglieder der Berliner Revolutionären Zellen

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07
    Auch kann angesichts des Umstands, dass die Protokollführerin keine Erinnerung mehr daran hat, welche Fälle der Sitzungsstaatsanwalt in seinem Einstellungsantrag genannt hat, nicht davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer bewusst wahrheitswidrig das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses behauptet und sich zum Beweis auf ein als unrichtig erkanntes Protokoll beruft (vgl. BGHSt 51, 88 = BGH NStZ 2007, 49).
  • BGH, 09.11.2004 - 3 StR 382/04

    Wegfall einer Einzelstrafe (vorläufige Einstellung des Verfahrens); angemessene

    Auszug aus BGH, 18.04.2007 - 2 StR 144/07
    Mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (BGH Beschluss vom 9. November 2004 - 3 StR 382/04).
  • BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11

    Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich

    Mit der Einstellung durch einen Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07; BGH, Beschluss vom 7. März 2006 - 2 StR 534/05 mwN).
  • BGH, 25.09.2014 - 4 StR 69/14

    Teilweise Verfahrenseinstellung (Einstellungsbeschluss: Bestimmtheit, Parallele

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begründet die Einstellung eines Tatvorwurfs gemäß § 154 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2014 - 4 StR 230/14 Rn. 6; vom 4. Februar 2014 - 2 StR 487/13 Rn. 2; vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
  • BGH, 25.01.2012 - 4 StR 631/11

    Pflicht zur Kostenentscheidung bei das Verfahren beendenden Entscheidungen

    Ungeachtet ihrer Bezeichnung als "vorläufig" in § 154 Abs. 2 StPO führt die Einstellung nach dieser Norm zur Beendigung der gerichtlichen Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage und in diesem Umfang zu einem der weiteren Verfolgung entgegenstehenden Verfahrenshindernis (vgl. BGH, Beschluss vom 9. September 1981 - 3 StR 290/81, BGHSt 30, 197, 198; vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
  • BGH, 23.11.2017 - 1 StR 150/17

    Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen (Voraussetzungen; Fälle sachlich und

    Mit dieser Verfahrenseinstellung entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 2016 - 5 StR 313/16 und vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476 mwN).
  • BGH, 07.04.2020 - 4 StR 622/19

    Teileinstellung bei mehreren Taten (Verfahrenshindernis durch Einstellung durch

    Mit der wirksamen Einstellung durch Gerichtsbeschluss gemäß § 154 Abs. 2 StPO entsteht ein Verfahrenshindernis, das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu beachten ist (BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2013 - 4 StR 339/13, NStZ 2014, 46, 47; vom 4. Juni 2013 - 4 StR 192/13; vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, Rn. 19 ff.; vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476 und vom 7. März 2006 - 2 StR 534/05 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2020 - 2 RVs 85/20

    Computerbetrug, Onlineticketkauf, unbefugte Kreditkartennutzung, Vermögensschaden

    Die Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO begründet ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss nach § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (vgl. statt vieler: BGH NStZ 2007, 476; NStZ-RR 2007, 93).
  • BGH, 03.08.2016 - 5 StR 313/16

    Keine Verurteilung wegen in der Hauptverhandlung vorläufig eingestellter und

    Mit dieser Einstellung entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (vgl. BGH NStZ 2007, 476).
  • BGH, 24.03.2015 - 4 StR 52/15

    Tateinheit (natürliche Handlungseinheit)

    Mit dieser Einstellung entstand ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis, zu dessen Beseitigung ein förmlicher Wiederaufnahmebeschluss gemäß § 154 Abs. 5 StPO erforderlich ist (BGH, Beschluss vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476).
  • OLG Celle, 07.08.2012 - 1 Ws 293/12

    Keine Prozesskostenhilfe im Verfahren über die Erinnerung des Angeklagten gegen

    Ungeachtet ihrer Bezeichnung als "vorläufig" in § 154 Abs. 2 StPO führt die Einstellung nach dieser Norm zur Beendigung der gerichtlichen Anhängigkeit des von ihr betroffenen Teils der Anklage und in diesem Umfang zu einem der weiteren Verfolgung entgegenstehenden Verfahrenshindernis (vgl. BGHSt 30, 197, 198; BGH NStZ 2007, 476, NStZ-RR 2012, 159).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 48/10

    Lückenhafte Beweiswürdigung zur unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Soweit der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift beanstandet, das Urteil erschöpfe den Eröffnungsbeschluss nicht, weil dem Angeklagten H. in der zugelassenen Anklageschrift 120 Fälle der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an die Zeugin S. zur Last gelegt waren, er aber nur in 13 Fällen (Fälle II. 1. bis 13. der Urteilsgründe) deswegen verurteilt worden ist, ist dem Senat eine Entscheidung dazu verwehrt, weil das Verfahren insoweit nicht hier, sondern noch beim Landgericht anhängig ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. November 1993 - 4 StR 629/93, BGHR StPO § 352 Abs. 1 Prüfungsumfang 4, und vom 18. April 2007 - 2 StR 144/07, NStZ 2007, 476; vgl. auch Meyer-Goßner StPO 52. Aufl. § 352 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.2007 - 2 Ss 168/07

    Anforderungen an die Wiederaufnahme eines mangels hinreichenden Tatverdachts

  • KG, 19.03.2009 - 1 Ss 98/09

    Strafverfahrenseinstellung wegen unwesentlicher Nebenstraftaten durch

  • BGH, 09.11.2011 - 4 StR 300/11

    Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Verfahrenshindernis: übersehene

  • BGH, 29.11.2011 - 1 StR 539/11

    Vorliegen eines Verfahrenshindernisses im Fall eines Vermerk der Einstellung im

  • OLG Naumburg, 13.04.2015 - 2 RV 42/15

    Verfahrenseinstellung in laufender Berufungshauptverhandlung: Wiederaufnahme des

  • BGH, 04.02.2014 - 2 StR 487/13

    Übersehene vorläufige Einstellung (mangelnder förmlicher Wiederaufnahmebeschluss)

  • BGH, 22.12.2010 - 2 StR 445/10

    Verfahrenseinstellung bei einer ganzen Reihe von Betrugstaten (Vermögensschaden

  • OLG Brandenburg, 19.12.2018 - 53 Ss 43/18

    Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Strafverfahrens ohne förmlichen

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2010 - 1 RVs 50/10
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