Rechtsprechung
BGH, 26.07.2017 - 2 StR 225/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 400 StPO
Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 400 Abs. 1 StPO
- Wolters Kluwer
Begründung der Revision zur Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Nebenklagedelikts durch den Nebenkläger; Verurteilung des Angeklagten wegen eines nebenklagefähigen Delikts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründung der Revision zur Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Nebenklagedelikts durch den Nebenkläger; Verurteilung des Angeklagten wegen eines nebenklagefähigen Delikts
- rechtsportal.de
StPO § 400 Abs. 1
Begründung der Revision zur Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Nebenklagedelikts durch den Nebenkläger; Verurteilung des Angeklagten wegen eines nebenklagefähigen Delikts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Rechtsmittel des Nebenklägers
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.2017 - 2 StR 454/16
Verwertungsverbot für aus dem Bundeszentralregister getilgte Vorverurteilungen …
Auszug aus BGH, 26.07.2017 - 2 StR 225/17
Ist der Angeklagte - wie hier - wegen eines nebenklagefähigen Delikts verurteilt worden, bedarf die Revision des Nebenklägers einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich des Nebenklagedelikts verfolgt (vgl. Senat, Beschluss vom 2. August 2016 - 2 StR 454/16).