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   BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15   

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https://dejure.org/2015,34535
BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15 (https://dejure.org/2015,34535)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2015 - 2 StR 274/15 (https://dejure.org/2015,34535)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 (https://dejure.org/2015,34535)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 JGG
    Einbeziehung einer vorherigen jugendstrafrechtlichen Verurteilung (neue Verhängung einer einheitlichen Maßnahme oder Jugendstrafe durch den Richter)

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2016, 706
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1995 - 2 StR 60/95

    Erziehung - Erzieherischer Zweck - Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Einziehung

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15
    Diese Entscheidung ist jeweils für den Einzelfall zu treffen und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1 mwN).

    Hieraus folgt, dass die Einheitsjugendstrafe nicht - wie das Landgericht offenbar meint - zwingend höher sein muss als die einbezogene Verurteilung (Senat, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 40; Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5 und vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1).

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15
    Hieraus folgt, dass die Einheitsjugendstrafe nicht - wie das Landgericht offenbar meint - zwingend höher sein muss als die einbezogene Verurteilung (Senat, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 40; Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5 und vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1).
  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im

    Auszug aus BGH, 15.10.2015 - 2 StR 274/15
    Hieraus folgt, dass die Einheitsjugendstrafe nicht - wie das Landgericht offenbar meint - zwingend höher sein muss als die einbezogene Verurteilung (Senat, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34, 40; Beschlüsse vom 23. Oktober 1991 - 2 StR 457/91, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 5 und vom 12. Juli 1995 - 2 StR 60/95, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Nichteinbeziehung 1).
  • BGH, 07.03.2024 - 3 StR 220/23
    Es begegnet deshalb im Ansatz keinen Bedenken, dass die Höhe der hier verhängten Einheitsjugendstrafe diejenige aus dem einbezogenen Urteil des Amtsgerichts Neuss vom November 2021 nicht übersteigt (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15, StV 2016, 706 Rn. 5; s. aber auch BeckOK JGG/Schlehofer, 32. Ed., § 31 Rn. 44.1).
  • BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23
    Damit dem Revisionsgericht eine Prüfung möglich ist, ob eine Einbeziehung zu Recht erfolgt oder unterblieben ist, muss sich das Tatgericht im Urteil sowohl bei Einbeziehung wie Nichteinbeziehung einer früheren rechtskräftigen Entscheidung zu deren Erledigungsstand ausdrücklich verhalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. November 2022 - 3 StR 383/22, NStZ-RR 2023, 93, 94; vom 30. Juni 2016 - 3 StR 125/16, juris Rn. 3; vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15, juris Rn. 4; Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 63).
  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe)

    Ist in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 31 Rn. 22, 39, 49 f. mwN).
  • BGH, 27.10.2022 - 4 StR 184/22

    Absehen von der Verfolgung wegen versuchter Nötigung

    Zwar lassen die Urteilsgründe nicht erkennen, dass das Landgericht, wie es bei der Einbeziehung eines anderen auf Jugendstrafe lautenden und noch nicht erledigten Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG geboten gewesen wäre, eine neue, selbstständige Rechtsfolgenbemessung für die früheren und jetzt abgeurteilten Taten vorgenommen hat (BGH, Beschluss vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20 Rn. 4; Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 25.04.2017 - 3 StR 4/17

    Einbeziehung rechtskräftiger Entscheidungen bei der Verhängung der Jugendstrafe

    Das Revisionsgericht kann auch nicht entscheiden, ob gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 JGG von der Einbeziehung der früheren Verurteilung aus erzieherischen Zweckmäßigkeitserwägungen abgesehen werden kann; diese Entscheidung ist jeweils für den Einzelfall zu treffen und steht im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 -, juris; StraFo 2016, 36 f. mwN).
  • AG Rudolstadt, 04.09.2017 - 312 Js 40712/16

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen: Strafbemessung bei Einbeziehung eines

    § 31 Abs. 2 JGG sieht - unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge einzelner Straftaten - grundsätzlich eine Einbeziehung bereits rechtskräftiger Entscheidungen, solange die früher verhängten Rechtsfolgen noch nicht vollständig ausgeführt, verbüßt oder sonst erledigt sind, in ein neues Urteil und die Verhängung einer einheitlichen Maßnahme für alle Taten vor (BGH, StraFo 2016, 36).
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