Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29572
BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22 (https://dejure.org/2023,29572)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2023 - 2 StR 308/22 (https://dejure.org/2023,29572)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2023 - 2 StR 308/22 (https://dejure.org/2023,29572)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,29572) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 400 Abs. 1 StPO, § 232a Abs. 3 StGB, § 264 StPO, § 232a Abs. 3, §§ 22, 23 StGB, § 181a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 223 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rüge wegen einer dem Angeklagten verwehrten erneuten Stellungnahme zu seiner Verteidigung nach der erfolgten Beweisaufnahme in einem Verfahren wegen Zuhälterei und Gewaltdelikten

  • Wolters Kluwer

    Rüge wegen einer dem Angeklagten verwehrten erneuten Stellungnahme zu seiner Verteidigung nach der erfolgten Beweisaufnahme in einem Verfahren wegen Zuhälterei und Gewaltdelikten

  • rewis.io
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rüge wegen einer dem Angeklagten verwehrten erneuten Stellungnahme zu seiner Verteidigung nach der erfolgten Beweisaufnahme in einem Verfahren wegen Zuhälterei und Gewaltdelikten

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Fehler beim letzten Wort - Wiedereintritt in die Beweisaufnahme

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2024, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.02.2022 - 3 StR 202/21

    Regelmäßig kein Wiedereintritt in die Hauptverhandlung nach letztem Wort durch

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
    a) Nach einem Wiedereintritt in die Verhandlung muss das Gericht die Möglichkeit zu umfassenden Schlussvorträgen und das letzte Wort erneut gewähren, auch wenn er nur einen unwesentlichen Aspekt oder einen Teil der Anklagevorwürfe betrifft, weil jeder Wiedereintritt den vorangegangenen Ausführungen ihre rechtliche Bedeutung als Schlussvorträge und letztes Wort nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 6; Urteil vom 24. Februar 2022 - 3 StR 202/21, NJW 2022, 1631, 1632).

    Ein Wiedereintritt in die Verhandlung kann durch eine ausdrückliche Erklärung des Vorsitzenden beziehungsweise des Gerichts oder stillschweigend geschehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - 3 StR 202/21, NJW 2022, 1631, 1632 f.; Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14, NStZ 2015, 105).

    Ob ein Wiedereintritt vorliegt, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls (s. BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - 3 StR 202/21, NJW 2022, 1631, 1633; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 258 Rn. 28).

  • BGH, 20.09.2017 - 1 StR 391/16

    Recht auf das letzte Wort (Pflicht zur Neugewährung bei Wiedereintritt in die

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
    a) Nach einem Wiedereintritt in die Verhandlung muss das Gericht die Möglichkeit zu umfassenden Schlussvorträgen und das letzte Wort erneut gewähren, auch wenn er nur einen unwesentlichen Aspekt oder einen Teil der Anklagevorwürfe betrifft, weil jeder Wiedereintritt den vorangegangenen Ausführungen ihre rechtliche Bedeutung als Schlussvorträge und letztes Wort nimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, BGHR StPO § 258 Abs. 3 Wiedereintritt 20 Rn. 6; Urteil vom 24. Februar 2022 - 3 StR 202/21, NJW 2022, 1631, 1632).

    Er kann auch darin liegen, dass Anträge erörtert werden, ohne dass ihnen letztlich stattgegeben wird (BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, NJW 2018, 414, 415; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 258, Rn. 28; Tiemann, in: KK-StPO, 9. Aufl., § 258, Rn. 24).

    Dass dem Antrag letztlich nicht stattgegeben wurde, das Gericht vielmehr ausdrücklich mitteilte, keinen Grund zu sehen, erneut in die Hauptverhandlung einzutreten, ändert an dieser Feststellung nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2017 - 1 StR 391/16, NJW 2018, 414, 415).

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
    Denn der Senat kann anhand der Urteilsgründe nicht nachvollziehen, ob der Angeklagte nicht auch insoweit auf die Herausgabe sichergestellten Bargelds verzichtet hat und deshalb der staatliche Einziehungsanspruch erloschen ist (vgl. BGHSt 63, 305, 311).
  • BGH, 12.04.2018 - 4 StR 336/17

    Rechtsmittelbegründung (Anforderungen); Grundsätze der Strafzumessung (regelmäßig

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass das Qualifikationsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232a Abs. 4 i.V.m. § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB nur erfüllt ist, wenn der Täter den Straftatbestand des § 232a Abs. 1 StGB mehrfach verwirklicht beziehungsweise bei seiner Tathandlung den Vorsatz hat, zukünftig weitere Taten der Zwangsprostitution zwecks Generierung einer fortdauernden Einnahmequelle zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17, NStZ-RR 2018, 375, 376; Beschluss vom 7. September 2022 - 3 StR 145/22, NStZ 2023, 101; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 232 Rn. 34).
  • BGH, 04.02.2010 - 1 StR 3/10

    Erteilung des letzten Wortes (Wiedereintritt; Ausschluss des Beruhens

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
    Hingegen ist nicht auszuschließen, dass der Angeklagte, wäre ihm das letzte Wort erneut erteilt worden, Ausführungen gemacht hätte, die die Strafzumessung zu seinen Gunsten beeinflusst hätten (vgl. zum Einverständnis zur förmlichen Einziehung sichergestellter Gegenstände BGH, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 1 StR 3/10, NStZ-RR 2010, 152).
  • BGH, 24.06.2014 - 3 StR 185/14

    Unterlassene erneute Erteilung des letzten Wortes an den Angeklagten nach

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
    Ein Wiedereintritt in die Verhandlung kann durch eine ausdrückliche Erklärung des Vorsitzenden beziehungsweise des Gerichts oder stillschweigend geschehen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - 3 StR 202/21, NJW 2022, 1631, 1632 f.; Beschluss vom 24. Juni 2014 - 3 StR 185/14, NStZ 2015, 105).
  • BGH, 07.09.2022 - 3 StR 145/22

    Schwere Zwangsprostitution (Gewerbsmäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 308/22
    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass das Qualifikationsmerkmal der Gewerbsmäßigkeit im Sinne von § 232a Abs. 4 i.V.m. § 232 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 StGB nur erfüllt ist, wenn der Täter den Straftatbestand des § 232a Abs. 1 StGB mehrfach verwirklicht beziehungsweise bei seiner Tathandlung den Vorsatz hat, zukünftig weitere Taten der Zwangsprostitution zwecks Generierung einer fortdauernden Einnahmequelle zu begehen (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2018 - 4 StR 336/17, NStZ-RR 2018, 375, 376; Beschluss vom 7. September 2022 - 3 StR 145/22, NStZ 2023, 101; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 232 Rn. 34).
  • BGH, 06.03.2024 - 1 StR 308/23
    Bezugspunkt dieser Prüfung ist die Tat im Sinne von § 264 StPO, also ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von anderen ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet und innerhalb dessen der Angeklagte einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (st. Rspr.; s. etwa BGH, Urteil vom 16. August 2023 - 2 StR 308/22 Rn. 13 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht