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   BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14   

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https://dejure.org/2014,41446
BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14 (https://dejure.org/2014,41446)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2014 - 2 StR 311/14 (https://dejure.org/2014,41446)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14 (https://dejure.org/2014,41446)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 S 1 Nr 1 BtMG, § 261 StPO, § 267 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe; Schätzung von Wirkstoffmengen für eine "durchschnittliche Qualität" von Marihuana

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 31 BtMG, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 31 Satz 1 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Absehen von einer Strafmillderung bei Betäubungsmitteldelikten

  • rewis.io

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Strafmilderung bei Aufklärungshilfe; Schätzung von Wirkstoffmengen für eine "durchschnittliche Qualität" von Marihuana

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von einer Strafmillderung bei Betäubungsmitteldelikten

  • rechtsportal.de

    BtMG § 31
    Absehen von einer Strafmillderung bei Betäubungsmitteldelikten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion (Kurzinformation)

    Begründung eines Verdachts und Schaffung einer Aufklärungsmöglichkeit reicht nicht für Anwendung von § 31 BtMG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 77
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.06.2004 - 3 StR 166/04

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Wirkstoffgehalt von

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14
    Sollte - wie der Generalbundesanwalt meint - einer Entscheidung des 3. Strafsenats vom 9. Juni 2004 - 3 StR 166/04, StV 2004, 602 zu entnehmen sein, der Wirkstoffgehalt von Marihuana durchschnittlicher Qualität liege ausnahmslos zwischen 2 bis allenfalls 5 % THC und die Zugrundelegung eines höheren Wirkstoffgehalts sei stets rechtsfehlerhaft, würde dem der 2. Strafsenat nicht folgen.
  • BGH, 05.08.2013 - 5 StR 327/13

    Strafzumessung im Betäubungsmittelstrafrecht (Strafrahmenwahl; vertypte

    Auszug aus BGH, 27.11.2014 - 2 StR 311/14
    Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Anwendung des § 31 Satz 1 BtMG nicht daran scheitert, dass die angegebenen Taten als rechtlich selbständig zu werten sind, sofern sie nur mit der strafbaren Beteiligung des Angeklagten an der Handelstätigkeit in Zusammenhang stehen (BGH StV 2013, 707; Körner/Patzak/Volkmer BtMG 7. Aufl. § 31 Rn. 63), hat das Tatgericht die Voraussetzungen des § 31 Satz 1 BtMG auch im Fall 5 der Urteilsgründe erneut zu prüfen.
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 332/21

    Beweisverwertungsverbot bei verbotenen Vernehmungsmethoden (Reichweite;

    Der Zweifelsgrundsatz kommt ihm dabei nicht zugute (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Juli 1988 - 4 StR 154/88, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 7; Beschlüsse vom 28. August 2002 - 1 StR 309/02, NStZ 2003, 162; vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77, 78).
  • LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16

    Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog.

    Sofern keine lokalen Besonderheiten zu berücksichtigen sind, kann bei Marihuana durchschnittlicher Qualität ein Wirkstoffgehalt von 2 bis allenfalls 5 % angenommen werden (BGH Beschluss v. 9.6.2004 - 3 StR 166/04, BeckRS 2004, 6824; BGH, Beschluss v. 27.11.2014 - 2 StR 311/14, NStZ-RR 2015, 77).
  • BGH, 18.03.2020 - 1 StR 600/19

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (erforderliche Darlegung im Urteil bei

    c) Das Landgericht hat jedoch nicht in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise dargelegt, auf welcher Grundlage die Schätzung beruht (siehe dazu BGH, Beschlüsse vom 27. November 2014 - 2 StR 311/14 Rn. 12 und vom 14. September 2016 - 2 StR 300/16 Rn. 5; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl. 2019, Vor §§ 29 ff. Rn. 313).
  • OLG Hamm, 28.05.2019 - 1 RVs 26/19

    Anforderungen an die Schätzung des Wirkstoffgehalts von Betäubungsmitteln;

    Das Tatgericht darf bei dieser Schätzung auch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigen; Voraussetzung ist aber, dass es seine entsprechenden Erfahrungen im eigenen Bezirk in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise in den Urteilsgründen darlegt (vgl. BGH, Beschluss vom 27.11.2014 - 2 StR 311/14 -, juris; Senat, a.a.O.; Patzak in: Körner/Patzak/Volkmer, a.a.O., vor § 29 ff. Rn. 335).
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