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   BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77   

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https://dejure.org/1978,1820
BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77 (https://dejure.org/1978,1820)
BGH, Entscheidung vom 01.02.1978 - 2 StR 400/77 (https://dejure.org/1978,1820)
BGH, Entscheidung vom 01. Februar 1978 - 2 StR 400/77 (https://dejure.org/1978,1820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hehlerisches Verschaffen eines PKW durch Anbringen unechter Autokennzeichen - Annahme einer vollendeten Hehlerei bei Vorliegen einer von Absatzwillen getragenen vorbereitenden Tätigkeit - Annahme einer Handlung im Rechtssinne bei gleichzeitiger Verschaffung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 2042
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.11.1976 - 4 StR 255/76

    Ölgemälde - § 259 StGB, Absatz, kein Absatzerfolg

    Auszug aus BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77
    Das steht aber der Annahme vollendeter Hehlerei auch bezüglich des Kraftwagens nicht entgegen (BGHSt 27, 45, 47 ff).
  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.02.1978 - 2 StR 400/77
    Der Bundesgerichtshof hatte bisher keinen Anlaß, zu der Frage Stellung zu nehmen, ob nach der Änderung der Vorschrift durch das EGStGB eine vollendete Hehlerei in Fällen der vorliegenden Art nur bei konkreten Verkaufsbemühungen des Täters gegeben ist oder dafür, wie nach der früheren Rechtsprechung (vgl. BGHSt 2, 135, 137), bereits eine von Absatzwillen getragene vorbereitende Tätigkeit, so zum Beispiel die Übernahme der gestohlenen Sachen durch einen Verkaufskommissionär, genügt.
  • BGH, 14.05.2013 - 3 StR 69/13

    Hehlerei; Merkmal des "Absetzens" (beabsichtige Aufgabe der Rechtsprechung zum

    Der beabsichtigten Entscheidung stehen solche anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs entgegen (u.a. 1. Strafsenat: Urteil vom 21. Juni 1990 - 1 StR 171/90; 2. Strafsenat: Urteil vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77; 4. Strafsenat: Urteil vom 4. November 1976 - 4 StR 255/76; 5. Strafsenat: Urteil vom 15. April 1980 - 5 StR 135/80 zu § 374 AO).
  • BGH, 15.08.2013 - 2 ARs 299/13

    Hehlerei (Absetzen; einem Dritten Verschaffen)

    An der unter anderem in den Urteilen vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77 und 5. Dezember 1990 - 2 StR 287/90 - geäußerten entgegenstehenden Rechtsauffassung wird nicht festgehalten.
  • BGH, 15.04.1980 - 5 StR 135/80

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Eigennützige, den Umsatz des

    Absatzhilfe ist jede vom Absatzwillen getragene, vorbereitende und die Absatzmöglichkeiten fördernde Tätigkeit; zu konkreten Verkaufsbemühungen des Täters braucht es nicht gekommen zu sein (BGH NJW 1978, 2042).
  • BGH, 21.06.1990 - 1 StR 171/90

    Hehlerei durch Übernahme des Transports von Diebesgut zum Umsatzort

    Das ist gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 26, 358; 27, 45 [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; BGH NStZ 1983, 455; 1989, 319; in diesem Sinne auch Wessels, Strafrecht BT-2 9. Aufl. § 20 III 3 S. 183 bis 185; vgl. auch BGHSt 33, 44, 47) [BGH 03.10.1984 - 2 StR 166/84].

    Auch soweit in einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 2042) festgestellt wird, der Täter habe "eine die Absatzmöglichkeit fördernde Tätigkeit" entfaltet, ist dies nicht dahin zu verstehen, daß eine Förderung des Absatzes selbst eingetreten sein muß.

  • BGH, 16.12.1988 - 3 StR 509/88

    Lagerung im Kinderzimmer - § 259 StGB, Abgrenzung Absatz/Absatzhilfe, noch nicht

    Absetzen und Absetzenhelfen sind als (selbständige und unselbständige) Hilfe bei Absatzbemühungen des Vortäters zu verstehen; vollendete Hehlerei in diesen Tatbestandsformen setzt nicht notwendig voraus, daß der Absatz gelingt (BGHSt 26, 358, 359 f; 27, 45, 47, 50 f. [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76]; 29, 239, 242; BGH NJW 1978, 2042; 1979, 2621; NStZ 1983, 455).

    Ferner ist ungewiß, ob die Stellung der Angeklagten oder jedenfalls die der Mitangeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs (vgl. BGHSt 27, 45, 51) [BGH 04.11.1976 - 4 StR 255/76] entsprach, für den das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455).

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 219/08

    Mittäterschaft und Beihilfe bei gewerbsmäßiger Bandenhehlerei (Beleg der

    Die Handlungen des Ag. und des Angeklagten waren nämlich nicht nur geeignet, die rechtswidrige Vermögenssituation aufrecht zu erhalten, sie führten sogar zu einem tatbestandlichen Erfolg des Absetzens (vgl. BGHSt aaO; BGH NJW 1978, 2042; BGH NStZ 1990, 539).
  • BayObLG, 19.03.1991 - RReg. 2 St 4/91
    Von einer unechten Urkunde kann auch dadurch Gebrauch gemacht werden, dass von ihr angefertigte Fotokopien vorgelegt werden; denn auch auf diese Weise wird dem zu Täuschenden die sinnliche Wahrnehmung der in allen Einzelheiten abgebildeten falschen Urkunde ermöglicht (RGSt 69, 228/231; BCHSt 5, 291/292; BGH NJW 1978, 2042/2043; LK-Tröndle aaO § 267 Rn. 169).
  • OLG Köln, 21.03.2000 - Ss 84/00

    "Besitz" einer "bemakelten" Sache als Sichverschaffen i.S.d. § 259 Abs. 1

    So ist offen geblieben, ob die Stellung der Angeklagten der selbständigen Stellung eines Verkaufskommissionärs entsprochen hat, für das als Hehlerei strafbare selbständige Absetzen bereits mit der Übernahme und Verwahrung des Diebesgutes beginnt (vgl. BGHSt 2, 135, 137; BGH NJW 1978, 2042; NStZ 1983, 455; BGHR § 259 StGB, Absatzhilfe 1).
  • BGH, 06.11.1978 - 2 StR 587/78

    Übernahme in Verkaufskommission als ein Absetzenhelfen - Vorliegen von einer

    Eine Erörterung dieser Frage im Urteil war notwendig, da schon die Übernahme in Verkaufskommission ein Absetzenhelfen darstellt (vgl. BGHSt 2, 135, 137; BGH, Urteil vom 1. Februar 1978 - 2 StR 400/77 -) und demgemäß im Falle der Entgegennahme mehrerer gestohlener Fahrzeuge bei ein und derselben Gelegenheit insoweit nur eine Hehlerei vorliegt.
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