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   BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97   

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https://dejure.org/1997,2909
BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97 (https://dejure.org/1997,2909)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1997 - 2 StR 437/97 (https://dejure.org/1997,2909)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1997 - 2 StR 437/97 (https://dejure.org/1997,2909)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht der Behandlung ohne Therapiebereitschaft: Gesamtwürdigung unter Einschluss der Gründe des Motivationsmangels)

  • Wolters Kluwer

    Absehen von der Anordnung einer Therapie aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse des Angeklagten; Durchführung einer Therapie trozt ablehnender Haltung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 70
  • StV 2000, 614
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
    Begrenzte deutsche Sprachkenntnisse des Angeklagten sind ebensowenig ein ausreichender Grund, um die Erfolgsaussichten einer Unterbringung nach § 64 StGB in Frage zu stellen (vgl. BGHSt 31, 199), wie der Umstand, daß der Hang des Angeklagten zum Rauschmittelmißbrauch auf einem sozialen Grundproblem" beruht (vgl. auch BGH, Beschl. v. 20. Dezember 1996 - 2 StR 470/96 = BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1).
  • BGH, 25.10.1995 - 2 StR 535/95

    Bundesverfassungsgericht - Entscheidung - Anordnung - Therapie - Zustimmung des

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 12.01.1994 - 2 StR 699/93

    Unterbringung - Revision - Ablehnung - Rechtsfehler - Therapie -

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • BGH, 01.03.1994 - 1 StR 627/93

    Unerlaubte Einfuhr und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 03.09.1997 - 2 StR 437/97
    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGHR StGB § 64 Abs. 2 Aussichtslosigkeit 4, 5; BGH, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 2 StR 535/95).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Dieser hat mehrfach hervorgehoben, dass die Unterbringung auch und gerade dazu dient, die Ursache fehlender Therapiemotivation oder -fähigkeit zu beheben, namentlich fehlende Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer erfolgsversprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH, NStZ-RR 1998, 70; NStZ-RR 1999, 10; NStZ-RR 2002, 7 - jew. m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 28.01.2016 - 2 Ws 22/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen der Erledigung der

    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands zu treffen (vgl. BGH, 5 StR 224/98 v. 17.09.1998 - NStZ-RR 1999, 10 ; 2 StR 437/97 v. 03.09.1997 - NStZ-RR 1998, 70 ).
  • BGH, 23.07.1998 - 4 StR 188/98

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Daß eine Alkoholentwöhnungsbehandlung bei dem Angeklagten von vornherein - und zwar auch nach den Maßstäben der Entscheidung BVerfG NStZ 1994, 578 - keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 3, 5 bis 9), versteht sich auch bei fehlender "Therapiemotivation" nicht von selbst (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Erfolgsaussicht 7; BGH NStZ-RR 1998, 70).
  • OLG Saarbrücken, 31.08.2015 - 1 Ws 123/15

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Voraussetzungen für eine

    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands (z. B. Motivationsmangel, Rückfall) zu treffen (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 70, 71; NStZ-RR 1999, 10, 11; Senatsbeschlüsse vom 18. April 2007 - 1 Ws 59/07 -, 19. April 2007 - 1 Ws 78/07 - und 17. Juni 2015 - 1 Ws 74/15 -).
  • OLG Jena, 05.03.2007 - 1 Ws 75/07

    Abbruch

    Die Unterbringung soll gegebenenfalls dazu dienen, zunächst die Ursachen eines solchen Mangels zu beheben, bei dem Untergebrachten also die Therapiebereitschaft überhaupt erst zu wecken, um so die Voraussetzungen einer Erfolg versprechenden Weiterbehandlung zu schaffen (BGH NStZ-RR 1998, 70 f).
  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 Ws 34/20

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Berücksichtigung der fehlenden

    Die Prognoseentscheidung ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Untergebrachten unter Berücksichtigung aller für und gegen die Erfolgsaussichten einer Suchtbehandlung in einer Entziehungsanstalt sprechenden Umstände, namentlich der Gründe und Wurzeln eines dem Erfolg der Therapie entgegenstehenden Umstands zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. September 1997 ? 2 StR 437/97, NStZ-RR 1998, 70, 71; OLG Koblenz, Beschluss vom 28. Januar 2016 - 2 Ws 22/16, juris Rn. 7; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 31. August 2015 - 1 Ws 123/15, juris Rn. 13).
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