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BGH, 23.11.2001 - 2 StR 456/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 46 StGB
Minder schwerer Fall des Totschlages; Strafzumessung (Strafe in der Mitte des Strafrahmens trotz erheblich überwiegender Milderungsgründe); Doppelverwertungsverbot - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Totschlag - Selbstladekurzwaffe - Führen einer Waffe - Änderung des Strafausspruchs - Führen einer automatischen Waffe - Tötungsvorsatz
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46 Abs. 3
Strafschärfung wegen "Vernichtungswillen" bei Verurteilung wegen Totschlags - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 190
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86
Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des …
Auszug aus BGH, 23.11.2001 - 2 StR 456/01
Abgesehen davon, daß diese Erwägung im Hinblick auf § 46 Abs. 3 StGB schon für sich gesehen nicht unbedenklich ist (BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1; § 21 Strafzumessung 4), läßt die Wertung des Landgerichts jedenfalls nicht erkennen, warum es angesichts der erheblich überwiegenden strafmildernden Umstände, wenn schon ein minder schwerer Fall nicht in Betracht kommt, eine Strafe in der Mitte des Strafrahmens des § 212 StGB für angemessen erachtet hat.
- BGH, 25.03.2003 - 1 StR 483/02
Urteil im "Haustyrannen"-Mordfall aufgehoben
Bei einem Tötungsdelikt darf dem Täter der direkte Tötungsvorsatz beim Zumessen der Strafe nicht nochmals angelastet werden (BGH, Beschluß vom 23. November 2001 - 2 StR 456/01).