Rechtsprechung
BGH, 01.10.1980 - 2 StR 497/80 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,2291) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.04.1976 - 2 StR 777/75
Rechtsmittelbefugnis der Eltern eines volljährigen Verurteilten
Auszug aus BGH, 01.10.1980 - 2 StR 497/80
"Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Besitz von Betäubungsmitteln gegenüber dem Handeltreiben ein unselbständiger, im Handeltreiben aufgehender Teilakt des Geschehens (vgl. Schmidt MDR 1978, 5 ff. [BGH 22.04.1976 - 2 StR 777/75] mit Nachweisen).
- BGH, 26.10.2017 - 4 StR 259/17
Strafzumessung (Strafmildernde Berücksichtigung von ausländerrechtlichen Folgen); …
Auch in diesem Fall verbleibt es für den nach der Aufgabe des Handelszwecks nicht mehr im Handeltreiben mit Betäubungsmitteln aufgehenden Besitz bei der Strafbarkeit wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln, die angesichts der durchgehend unverändert gebliebenen Besitzlage zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln im Verhältnis der Tateinheit steht (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74; Beschluss vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 497/80;… Weber aaO Rn. 1375). - BGH, 19.08.1982 - 1 StR 749/81
Betäubungsmittel - Betäubungsmittelgesetz - Anwendung - Übergangsregelung - …
Da der Angeklagte das verkaufte und das übriggebliebene Heroin zunächst ohne besondere Zweckbestimmung gemeinsam lagerte (UA S. 13, 19), stellt sich das Handeltreiben und der fortdauernde Besitz an der Restmenge bei natürlicher petrachtungsweise als eine einheitliche, durchgehende Handlung (§ 52 StGB) dar (vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1980 - 2 StR 497/80; dem Urteil vom 18. Juni 1974 - 1 StR 119/74 - liegt ein anderer Sachverhalt zu Grunde).