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   BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11   

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https://dejure.org/2012,12745
BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11 (https://dejure.org/2012,12745)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2012 - 2 StR 614/11 (https://dejure.org/2012,12745)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2012 - 2 StR 614/11 (https://dejure.org/2012,12745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Darlegung erheblicher zu erwartender Taten des Angeklagten als Folge einer psychischen Störung i.R.d. Prüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Notwendigkeit der Darlegung erheblicher zu erwartender Taten des Angeklagten als Folge einer psychischen Störung i.R.d. Prüfung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11
    Nötig ist mithin ein symptomatischer Zusammenhang dergestalt, dass die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung zumindest mitausgelöst worden ist und dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGH NStZ 1991, 528; NJW 1998, 2986, 2987; Fischer, StGB 59. Aufl. § 63 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 22.02.2011 - 4 StR 635/10

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11
    Insofern können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals begangen werden, allerdings ohnehin nur eingeschränkt Anlass für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; 1999, 611, 612; NStZ-RR 2011, 202, 203).
  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 354/97

    Unterbringung in psychatrischem Krankenhaus bei geistiger Behinderung infolge

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11
    Insofern können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals begangen werden, allerdings ohnehin nur eingeschränkt Anlass für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; 1999, 611, 612; NStZ-RR 2011, 202, 203).
  • BGH, 29.05.1991 - 3 StR 148/91

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen dem seelischen Zustand des Täters und

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11
    Nötig ist mithin ein symptomatischer Zusammenhang dergestalt, dass die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung zumindest mitausgelöst worden ist und dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGH NStZ 1991, 528; NJW 1998, 2986, 2987; Fischer, StGB 59. Aufl. § 63 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 08.07.1999 - 4 StR 269/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose;

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11
    Insofern können krankheitstypische Taten, die im Rahmen einer Unterbringung gegen Angehörige des Pflegepersonals begangen werden, allerdings ohnehin nur eingeschränkt Anlass für die Anordnung einer strafrechtlichen Unterbringung nach § 63 StGB sein (BGH NStZ 1998, 405; 1999, 611, 612; NStZ-RR 2011, 202, 203).
  • BGH, 21.04.1998 - 1 StR 103/98

    Erforderlichkeit der Prognose der Begehung vergleichbarer Taten für eine

    Auszug aus BGH, 28.03.2012 - 2 StR 614/11
    Nötig ist mithin ein symptomatischer Zusammenhang dergestalt, dass die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung zumindest mitausgelöst worden ist und dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (st. Rspr., vgl. BGHSt 34, 22, 27; BGH NStZ 1991, 528; NJW 1998, 2986, 2987; Fischer, StGB 59. Aufl. § 63 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

    Die Prognoserelevanz einer früheren Tat erfordert, dass auch diese durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung zumindest mitausgelöst worden ist, als deren Folgewirkung sich die für die Zukunft zu erwartenden Taten darstellen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. September 2015 ? 4 StR 371/15, juris Rn. 7; Senat, Beschluss vom 28. März 2012 ? 2 StR 614/11, juris Rn. 4, jeweils mwN).

    Hieran fehlt es, wenn es sich um ein neues Krankheitsbild handelt, das nicht auf derselben Defektquelle basiert (vgl. Senat, Beschluss vom 28. März 2012 ? 2 StR 614/11, aaO; BGH, Beschluss vom 24. Juni 2004 ? 4 StR 210/04, NStZ-RR 2004, 331, 332).

  • BGH, 03.06.2015 - 4 StR 167/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die Gefahrenprognose für die Unterbringung nach § 63 StGB kann aber nur auf solche zu erwartenden Taten gestützt werden, die gerade auf dem Zustand des Betroffenen beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 2 StR 614/11).
  • BGH, 23.09.2015 - 4 StR 371/15

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Es bedarf danach eines symptomatischen Zusammenhangs dergestalt, dass die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung zumindest mitausgelöst worden ist und dass sich auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - 2 StR 614/11 mwN).
  • LG Osnabrück, 06.12.2013 - 6 Ks /710 Js 16781/13

    Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen

    Damit besteht der nach der Rechtsprechung erforderliche symptomatische Zusammenhang dahin, dass die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung zumindest mitausgelöst worden ist und dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen ( BGH, Beschluss vom 28.3.2012 - 2 StR 614/11 Tz. 4 unter Hinweis auf BGHSt 34, 22, 27 ; BGH NStZ 1991, 528 [BGH 29.05.1991 - 3 StR 148/91] ; NJW 1998, 2986, 2987 [BGH 21.04.1998 - 1 StR 103/98] ; Fischer, StGB 59. Aufl. § 63 Rn. 14 mwN).
  • LG Osnabrück, 06.12.2013 - 6 Ks / 710 Js 16781/13

    Einschränkung der Schuldfähigkeit aufgrund einer paranoid-halluzinatorischen

    Damit besteht der nach der Rechtsprechung erforderliche symptomatische Zusammenhang dahin, dass die Tatbegehung durch die (nicht nur vorübergehende) psychische Störung zumindest mitausgelöst worden ist und dass auch die für die Zukunft zu erwartenden Taten sich als Folgewirkung dieses Zustandes darstellen ( BGH, Beschluss vom 28.3.2012 - 2 StR 614/11 Tz. 4 unter Hinweis auf BGHSt 34, 22, 27 ; BGH NStZ 1991, 528 [BGH 29.05.1991 - 3 StR 148/91] ; NJW 1998, 2986, 2987 [BGH 21.04.1998 - 1 StR 103/98] ; Fischer, StGB 59. Aufl. § 63 Rn. 14 mwN).
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