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   BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06   

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BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06 (https://dejure.org/2006,7006)
BGH, Entscheidung vom 07.06.2006 - 2 StR 72/06 (https://dejure.org/2006,7006)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - 2 StR 72/06 (https://dejure.org/2006,7006)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 30 StGB; § 244 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 154a StPO; § 264 StPO
    Verabredung zu einem Verbrechen; Aufklärungspflicht (Rügeanforderungen); teilweise Einstellung des Verfahrens (Wiedereinbeziehung bei Freispruch; Unterlassen der Wiedereinbeziehung); Kognitionspflicht

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang der Überprüfbarkeit eines vorinstanzlichen Urteils auf Grund einer Sachrüge durch das Revisionsgericht; Zweifel an der täterschaftlichen Beteiligung eines Angeklagten als Grund für einen Freispruch; Voraussetzungen für eine zulässige Verfahrensrüge der Verletzung ...

  • Judicialis

    WaffG § 52 Abs. 3 Nr. 2 a; ; StPO § 154 a; ; StPO § 154 a Abs. 3; ; StPO § 264

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30
    Keine Verabredung zu einem Verbrechen bei angekündigter Beteiligung als Gehilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 311 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.10.2001 - 2 StR 315/01

    Mittäterschaft und Beihilfe (Abgrenzungskriterien, Beurteilungsspielraum des

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06
    Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Tatbestand der Verabredung zu einem Verbrechen nicht erfüllt ist, wenn der Beteiligte nur als Gehilfe tätig werden will (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 74; Roxin in LK, 11. Aufl. § 30 Rdn. 71, 72 m. w. N.).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06
    Das Revisionsgericht hat aufgrund der Sachrüge nur zu prüfen, ob dem Tatrichter Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 13 und Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06
    Kann dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf die die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden, muss das Gericht zwar, um seiner Pflicht nach § 264 StPO zu genügen, auch ohne Antrag den ausgeschiedenen Teil wiedereinbeziehen (BGHSt 32, 84 ff).
  • BGH, 19.02.1997 - 2 StR 561/96

    Revisionsrechtliche Fragen bei der Beweiserhebung durch die Tatscheninstanz

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06
    Das gilt jedoch nicht, wenn die Beweislage die Beurteilung zulässt, dass im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil betrifft, freizusprechen gewesen wäre; aufgrund einer solchen Beurteilung kann der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils absehen (Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 428/90 - ; BGH wistra 1989, 309; StV 1997, 566).
  • BGH, 30.01.1991 - 2 StR 428/90

    Erfordernis einer erneuten Einbeziehung eines ausgeschiedenen Tatteils in das

    Auszug aus BGH, 07.06.2006 - 2 StR 72/06
    Das gilt jedoch nicht, wenn die Beweislage die Beurteilung zulässt, dass im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil betrifft, freizusprechen gewesen wäre; aufgrund einer solchen Beurteilung kann der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils absehen (Senatsurteil vom 30. Januar 1991 - 2 StR 428/90 - ; BGH wistra 1989, 309; StV 1997, 566).
  • LG Regensburg, 03.07.2019 - 6 KLs 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Im Hinblick auf § 264 Abs. 1 StPO ist das Gericht auch ohne entsprechenden Antrag zur Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile und Gesetzesverletzungen verpflichtet, wenn dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf welche die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden kann und das Gericht andernfalls zu einem Freispruch gelangen würde (BGH NJW 1989, 2481, 2482; BGH, Urteil v. 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil v. 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

    Der Teilfreispruch war ohne förmliche Wiedereinbeziehung nach § 154a Abs. 3 S. 1 StPO auf die ausgeschiedenen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfe zu erstrecken, soweit die betreffenden Delikte durch die Annahme von Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 und das Bewirken unrichtiger Angaben in den Rechenschaftsberichten der SPD für diese Jahre begangen worden sein sollen, da das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme die Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte W im Falle einer Wiedereinbeziehung der besagten Tatteile und Gesetzesverletzungen auch insoweit freizusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

  • BGH, 12.05.2016 - 4 StR 569/15

    Aufklärungsrüge (Anforderungen an die Revisionsbegründung:

    Hierbei ist auch zu beachten, dass in Fällen, in denen die Beweislage die Beurteilung zulässt, dass im Falle der Wiedereinbeziehung der Angeklagte auch von dem Vorwurf, der den ausgeschiedenen Tatteil oder Straftatbestand betrifft, freizusprechen gewesen wäre, der Tatrichter von der förmlichen Wiedereinbeziehung des ausgeschiedenen Tatteils oder Straftatbestands absehen kann (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - 2 StR 72/06 mwN).
  • LG Regensburg, 04.07.2019 - 152 Js 16476/16

    Öffentlich geförderte Wohnungen, Reservierungsvereinbarung,

    Im Hinblick auf § 264 Abs. 1 StPO ist das Gericht auch ohne entsprechenden Antrag zur Wiedereinbeziehung ausgeschiedener Tatteile und Gesetzesverletzungen verpflichtet, wenn dem Angeklagten die Gesetzesverletzung, auf welche die Verfolgung beschränkt worden ist, nicht nachgewiesen werden kann und das Gericht andernfalls zu einem Freispruch gelangen würde (BGH NJW 1989, 2481, 2482; BGH, Urteil v. 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil v. 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

    Der Teilfreispruch war ohne förmliche Wiedereinbeziehung nach § 154a Abs. 3 S. 1 StPO auf die ausgeschiedenen Korruptions-, Betrugs- und Untreuevorwürfe zu erstrecken, soweit die betreffenden Delikte durch die Annahme von Spenden in den Jahren 2011 bis 2014 und das Bewirken unrichtiger Angaben in den Rechenschaftsberichten der SPD für diese Jahre begangen worden sein sollen, da das Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme die Beurteilung zulässt, dass der Angeklagte W im Falle einer Wiedereinbeziehung der besagten Tatteile und Gesetzesverletzungen auch insoweit freizusprechen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1997, Az.: 2 StR 561/96 = BeckRS 1997, 31120058; BGH, Urteil vom 07.06.2006, Az.: 2 StR 72/06 = BeckRS 2006, 07798 Rn. 15).

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