Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31) |
(1) 1Wer einen anderen zu bestimmen versucht, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften, wird nach den Vorschriften über den Versuch des Verbrechens bestraft. 2Jedoch ist die Strafe nach § 49 Abs. 1 zu mildern. 3§ 23 Abs. 3 gilt entsprechend.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich bereit erklärt, wer das Erbieten eines anderen annimmt oder wer mit einem anderen verabredet, ein Verbrechen zu begehen oder zu ihm anzustiften.
Rechtsprechung zu § 30 StGB
533 Entscheidungen zu § 30 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 245/17
Verurteilung wegen Sich-Bereit-Erklärens zum Mord rechtkräftig
Zum selben Verfahren:
- LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
Strafbarkeit des Sich-Bereit-Erklärens zum Mord gegenüber potentiellem Opfer
- LG Gießen, 03.01.2017 - 5 Ks 403 Js 16861/16
- BGH, 21.11.2018 - 1 StR 506/18
Verabredung eins Verbrechens (erforderliche Konkretisierung der in Aussicht ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 01.04.2020 - 1 StR 586/19
Verabredung zu einem Verbrechen (erforderliche Konkretisierung der Tat)
- BGH, 01.04.2020 - 1 StR 586/19
- BGH, 18.04.2023 - 6 StR 497/22
- BGH, 14.11.2017 - 3 StR 265/17
Kein inländischer Handlungsort für eine im Ausland begangene Urkundenfälschung ...
- BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16
Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt; ...
- BGH, 06.06.2012 - 4 StR 144/12
Hehlerei (tatbestandsloses Handeln des Mittäters der Vortat); Strafzumessung ...
- BGH, 19.04.2018 - 3 StR 286/17
Urteil im Fall des Anschlags auf einen Polizeibeamten im Auftrag des "IS" ...
- BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16
Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen: ...
§ 30 StGB in Nachschlagewerken
- § 30 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verschwörung
Versuch der Beteiligung
Querverweise
Auf § 30 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Die Tat
- Täterschaft und Teilnahme
- § 31 (Rücktritt vom Versuch der Beteiligung)
- Besonderer Teil
- Falsche uneidliche Aussage und Meineid
- § 159 (Versuch der Anstiftung zur Falschaussage)
Redaktionelle Querverweise zu § 30 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Sprachgebrauch
- § 12 I (Verbrechen und Vergehen)