Rechtsprechung
BGH, 09.06.2016 - 2 StR 82/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 44 StPO
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de
Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
"kein Geld für Briefporto"…. Wiedereinsetzung?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Geld fürs Porto - und keine Wiedereinsetzung
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 130
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 15.08.2022 - 2 Ws 255/22 Der Umstand, dass sich die Kammer hierbei nicht erkennbar umfassend mit den formellen Anforderungen eines Wiedereinsetzungsantrages, insbesondere den tatsächlichen Darlegungserfordernissen hinsichtlich des Wiedereinsetzungsgrundes, auseinandergesetzt hat, kann durch den Senat aufgrund des gesetzlichen Anfechtungsverbotes gemäß §§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG , 46 Abs. 2 StPO ebenso wenig überprüft werden, wie die im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung (vgl. BGH, 2 StR 82/16 v. 09.06.2016, BeckRs 2016, 12089 Rn. 4; bzgl. anderer Rechtsgebiete vgl.: OVG Hamburg, Bf VI 24/94, NJW 1995, 3137, 3139;… Schmidt- Bleibtreu/Klein/Bethge/Hömig, 61. EL, BVerfGG § 93 Rn. 56 m.w.N.) zweifelhafte Annahme, dass eine unzureichende Frankierung einen verspäteten Rechtsmitteleingang entschuldige.