Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2016 - 2 StR 82/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,16726
BGH, 09.06.2016 - 2 StR 82/16 (https://dejure.org/2016,16726)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2016 - 2 StR 82/16 (https://dejure.org/2016,16726)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 2 StR 82/16 (https://dejure.org/2016,16726)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,16726) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 341 Abs. 1, 349 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Widereinsetzung in die versäumte Rechtsmittelfrist mit Blick auf die Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    "kein Geld für Briefporto"…. Wiedereinsetzung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Geld fürs Porto - und keine Wiedereinsetzung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 15.08.2022 - 2 Ws 255/22
    Der Umstand, dass sich die Kammer hierbei nicht erkennbar umfassend mit den formellen Anforderungen eines Wiedereinsetzungsantrages, insbesondere den tatsächlichen Darlegungserfordernissen hinsichtlich des Wiedereinsetzungsgrundes, auseinandergesetzt hat, kann durch den Senat aufgrund des gesetzlichen Anfechtungsverbotes gemäß §§ 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG , 46 Abs. 2 StPO ebenso wenig überprüft werden, wie die im Hinblick auf die ständige Rechtsprechung (vgl. BGH, 2 StR 82/16 v. 09.06.2016, BeckRs 2016, 12089 Rn. 4; bzgl. anderer Rechtsgebiete vgl.: OVG Hamburg, Bf VI 24/94, NJW 1995, 3137, 3139; Schmidt- Bleibtreu/Klein/Bethge/Hömig, 61. EL, BVerfGG § 93 Rn. 56 m.w.N.) zweifelhafte Annahme, dass eine unzureichende Frankierung einen verspäteten Rechtsmitteleingang entschuldige.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht