Weitere Entscheidung unten: BSG, 15.09.2016

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   OLG Jena, 24.08.2016 - 2 U 168/16   

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OLG Jena, 24.08.2016 - 2 U 168/16 (https://dejure.org/2016,26159)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.08.2016 - 2 U 168/16 (https://dejure.org/2016,26159)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. August 2016 - 2 U 168/16 (https://dejure.org/2016,26159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Ausschließung des Verfügungsklägers als Gesellschafter im Wege einstweiliger Verfügung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aussetzung der Ausschließung des Verfügungsklägers als Gesellschafter im Wege einstweiliger Verfügung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 935 ; ZPO § 940
    Aussetzung der Ausschließung des Verfügungsklägers als Gesellschafter im Wege einstweiliger Verfügung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktionärsliste, Einreichungspflicht einer geänderten Gesellschafterliste durch Geschäftsführer, Einstweiliger Rechtsschutz auf Änderung der Gesellschafterliste, Einstweiliger Rechtsschutz und Gesellschafterliste, Einziehungswirkung sofort mit Bekanntgabe des Beschlusses, ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aussetzung der Ausschließung des Verfügungsklägers als Gesellschafter im Wege einstweiliger Verfügung

  • noerr.com (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen einen Einziehungsbeschluss

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 233
  • NZG 2017, 136
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 10.12.2015 - 23 U 99/15

    Einziehung von Geschäftsanteilen an einer GmbH: Vorgehen im vorläufigen

    Auszug aus OLG Jena, 24.08.2016 - 2 U 168/16
    b) Auch mit diesem Inhalt hat das Begehren des Verfügungsklägers keinen Erfolg, da die beantragte einstweilige Verfügung die Hauptsache vorwegnimmt und deshalb als Leistungsverfügung nur dann geboten und zulässig ist, wenn der von der Gesellschafterversammlung der Verfügungsbeklagten am 29.12.2014 gefasste Ausschluss- und Einziehungsbeschluss zu Lasten des Verfügungsklägers mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam ist und ohne die Suspendierung des Beschlusses dem Verfügungskläger konkrete wesentliche und nicht wiedergutzumachende Nachteile drohen (KG 10.12.2015, GmbHR 2016, 416).

    Die damit verbundene Inkaufnahme der den betroffenen Gesellschafter treffenden Nachteile ist - wie das Kammergericht in dem Urteil vom 10.12.2015 (GmbHR 2016, 416) zutreffend ausgeführt hat - vom Gericht zu respektieren.

    Im Übrigen weist der Senat darauf hin, dass die Befugnis zur Anfechtung der von der Hauptversammlung der Verfügungsbeklagten gefassten Beschlüsse nicht von der Aufnahme in das Aktienregister, sondern allein von der materiellen Rechtslage abhängt (zur Anfechtungsberechtigung bei fehlender Eintragung in der Gesellschafterliste KG 10.12.2015, GmbHR 2016, 416).

  • OLG Jena, 07.01.2015 - 2 U 317/14

    GmbH: Nichtigerklärung von den Ausschluss des klagenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG Jena, 24.08.2016 - 2 U 168/16
    Die hiergegen erhobene Beschlussanfechtungsklage hatte auch vor dem erkennenden Senat (2 U 317/14) Erfolg, nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27.10.2015 ( II ZR 13/15) steht dies rechtskräftig fest.

    aa) Dem Verfügungskläger ist einzuräumen, dass der erkennende Senat in seinem in Rechtskraft erwachsenen Urteil in den Verfahren 2 U 317/14 einige der Umstände, die von der Verfügungsbeklagten für eine auf § 17 der Satzung gestützte Ausschließung angeführt wurden, nicht als ausreichend gewichtige Pflichtverletzungen bewertet hat.

  • BGH, 27.10.2015 - II ZR 13/15

    Rechtfertigung der Festsetzung eines höheren Streitwerts und einer entsprechend

    Auszug aus OLG Jena, 24.08.2016 - 2 U 168/16
    Die hiergegen erhobene Beschlussanfechtungsklage hatte auch vor dem erkennenden Senat (2 U 317/14) Erfolg, nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch den Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 27.10.2015 ( II ZR 13/15) steht dies rechtskräftig fest.
  • OLG München, 18.05.2021 - 7 W 718/21

    Einstweilige Verfügung zugunsten eines GmbH-Gesellschafters im Zusammenhang mit

    Anders als das Landgericht unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, BeckRS 2008, 11169 (ebenso KG, GmbHR 2016, 416, 417) meint, kann nicht verlangt werden, dass die Rechtslage eindeutig und die Berechtigung des Anspruchs der Antragstellerin mit Sicherheit feststehen müsse (wie hier OLG Jena, NJW-RR 2017, 233: "hohe Wahrscheinlichkeit").
  • OLG Hamm, 19.06.2023 - 8 U 21/23

    Ausschließung eines Gesellschafters aus wichtigem Grund

    Diese Vereinbarung der Gesellschafter ist im Rahmen der Prüfung eines Verfügungsgrundes von dem Gericht zunächst zu respektieren (KG Berlin, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, juris, Rn. 33; Thüringer OLG, Urteil vom 24.08.2016, 2 U 168/16, juris, Rn. 36; jeweils zur Einziehung von GmbH-Anteilen).
  • OLG Frankfurt, 25.09.2018 - 5 U 130/18

    Einstweilige Verfügung gegen verfassungsändernden Beschluss des Stiftungsrates

    Zu fordern ist, nachdem es sich vorliegend um eine Leistungsverfügung handelt und die beantragte einstweilige Verfügung die Hauptsache jedenfalls zeitweilig vorweg nehmen würde, dass aufgrund des glaubhaft gemachten Vorbringens der Klägerin zu 1. zumindest mit einiger Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, die beschlossene Satzungsänderung sei unwirksam und ohne die Suspendierung des Beschlusses drohten ihr konkrete und nicht wiedergutzumachende Nachteile (vgl. OLG Jena, NJW-RR 2017, 233 [OLG Jena 24.08.2016 - 2 U 168/16] , Rn. 34, juris bezüglich des Ausschließungsbeschlusses einer Gesellschafterversammlung).
  • LG Kassel, 11.07.2018 - 11 O 4146/16

    GmbH-Recht: einstweilige Verfügung auf Eintragung eines Widerspruchs zur

    Die Legitimationsfunktion der Gesellschafterliste wird durch die erfolgreiche Anfechtung des Einziehungsbeschlusses nicht verhindert (Wagner, GmbHR 2016, 463, 466 m.w.N.; vgl. OLG Jena, v. 24.08.2016, - 2 U 168/16).
  • OLG Brandenburg, 02.05.2019 - 6 U 23/19

    Hinweisbeschluss zur Entscheidung des OLG Brandenburg 6 U 23/19 v. 11.07.2019

    Ursache und auch Rechtfertigungsgrund dafür ist die ausdrückliche Vereinbarung der Gesellschafter, dass die Einziehung eines Geschäftsanteils mittels Gesellschafterbeschluss erfolgen kann und sogleich Wirksamkeit erlangen soll (Kammergericht, a.a.O., Wertenbruch, a.a.O., Rn 397; so auch Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 24.08.2016 - 2 U 168/16).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 5 W 18/22

    Widerlegung der Dringlichkeit in gesellschaftsrechtlichem Eilverfahren

    Auf die weitergehenden Fragen, ob das dem Antrag zu 2. zugrundeliegende Begehren im einstweiligen Verfügungsverfahren überhaupt verlangt werden kann (dagegen: KG, Urteil vom 10.12.2015, 23 U 99/15, Rn. 16 - Juris; a.A.: OLG München, Beschluss vom 18.5.2021, 7 W 718/21, Rn. 58, 59 - Juris) bzw., ob insoweit auch vor dem Hintergrund der Satzungsregelung, wonach der Einziehungsbeschluss mit Bekanntgabe sofort wirksam sein soll, eine Leistungsverfügung begehrt würde, die hinsichtlich des Verfügungsgrundes noch höhere Anforderungen stellen könnte (vgl. OLG Jena, Urteil vom 24.8.2016, 2 U 168/16, NZG 2017, 136, 137), kommt es daher im vorliegenden Fall nicht an.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2021 - 6 U 352/20
    Die begehrte Leistungsverfügung wäre deshalb nur dann geboten und zulässig, wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig wäre und sie zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus anderen Gründen nötig erschiene (so auch KG Berlin, Urt. v. 10.12.2015 - 23 U 99/15, GmbHR 016, 416; ähnlich Thüringer OLG, Urt. v. 24.08.2016 - 2 U 168/16, NJW-RR 2017, 233).
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Rechtsprechung
   BSG, 15.09.2016 - B 2 U 168/16 B   

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BSG, 15.09.2016 - B 2 U 168/16 B (https://dejure.org/2016,40633)
BSG, Entscheidung vom 15.09.2016 - B 2 U 168/16 B (https://dejure.org/2016,40633)
BSG, Entscheidung vom 15. September 2016 - B 2 U 168/16 B (https://dejure.org/2016,40633)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG München - S 33 U 364/07
  • LSG Bayern - L 2 U 330/14
  • BSG, 15.09.2016 - B 2 U 168/16 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BSG, 15.09.2016 - B 2 U 168/16 B
    Von einer weiteren Begründung sieht der Senat ab, weil sie nicht geeignet ist, zur Klärung der Voraussetzungen der Revisionszulassung beizutragen (§ 160a Abs. 4 Satz 2 Halbs 2 SGG; zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer solchen Verfahrensweise vgl BVerfG vom 8.12.2010 - 1 BvR 1382/10 - NJW 2011, 1497).
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