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   OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00   

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OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00 (https://dejure.org/2001,5558)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.05.2001 - 2 U 236/00 (https://dejure.org/2001,5558)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Mai 2001 - 2 U 236/00 (https://dejure.org/2001,5558)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Gewerberaummiete: Verwirkung des Mieterhöhungsanspruchs auf Grundlage einer Wertsicherungsklausel; automatische Mieterhöhung bei einer Mietgleitklausel

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB
    Mieterhöhungsanspruch; Verwirkung; Wertsicherungsklausel; Mietvertrag; Ladenlokal; Kellerraum; Mietzins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mieterhöhungsanspruch; Verwirkung; Wertsicherungsklausel; Mietvertrag; Ladenlokal; Kellerraum; Mietzins

  • Judicialis

    BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242
    Mieterhöhung aufgrund Wertsicherungsklausel - Verwirkung des Anspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Braunschweig, 03.10.1986 - 2 U 38/86
    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00
    Das Erhöhungsverlangen der Kläger wirkt also nicht konstitutiv für den Eintritt der Mieterhöhung, sondern bestimmt lediglich den Fälligkeitszeitpunkt (vgl. Senat, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 2 U 38/86 -).

    In einem weiteren Fall hat der Senat das Vertrauen des Mieters auf ein 3-jähriges Stillhalten des Vermieters wegen eines Mieterhöhungsverlangens aufgrund einer automatischen Mietgleitklausel nur deshalb als schutzwürdig angesehen, weil die Mietklausel nach einer von dem Mieter eingeholten Auskunft der Landeszentralbank als nicht genehmigungsfähig bezeichnet worden war, bevor die Landeszentralbank unter Änderung ihrer Rechtsauffassung zu einem späteren Zeitpunkt die fragliche Mietgleitklausel doch noch genehmigt hatte (vgl. Senat, - 2 U 38/86 - Urteil vom 5. Dezember 1986; zitiert auch in Senat NJW-RR 1988, 723, 724).

    Wegen des weitergehenden Zinsanspruchs hatte die Berufung keinen Erfolg, weil, wie bereits ausgeführt, das Erhöhungsverlangen der Kläger den Fälligkeitszeitpunkt für die Mieterhöhung bestimmt (vgl. Senat - 2 U 38/86 - Urteil vom 5. Dezember 1986).

  • OLG Celle, 29.01.1988 - 2 U 78/87
    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00
    Indessen verwirkt der Vermieter, der keinen höheren Mietzins verlangt, obwohl die Erhöhungsvoraussetzungen schon vor geraumer Zeit eingetreten sind, allein dadurch nicht seinen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Mietzinses (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 439; OLG Köln, WM 1987, 1308; Senat, NJW-RR 1988, 723; BGH NJW 1984, 1684).

    In einem weiteren Fall hat der Senat das Vertrauen des Mieters auf ein 3-jähriges Stillhalten des Vermieters wegen eines Mieterhöhungsverlangens aufgrund einer automatischen Mietgleitklausel nur deshalb als schutzwürdig angesehen, weil die Mietklausel nach einer von dem Mieter eingeholten Auskunft der Landeszentralbank als nicht genehmigungsfähig bezeichnet worden war, bevor die Landeszentralbank unter Änderung ihrer Rechtsauffassung zu einem späteren Zeitpunkt die fragliche Mietgleitklausel doch noch genehmigt hatte (vgl. Senat, - 2 U 38/86 - Urteil vom 5. Dezember 1986; zitiert auch in Senat NJW-RR 1988, 723, 724).

  • BGH, 29.02.1984 - VIII ZR 310/82

    Verwirkung von Nebenkostenansprüchen

    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00
    Indessen verwirkt der Vermieter, der keinen höheren Mietzins verlangt, obwohl die Erhöhungsvoraussetzungen schon vor geraumer Zeit eingetreten sind, allein dadurch nicht seinen Anspruch auf Zahlung des erhöhten Mietzinses (vgl. Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 439; OLG Köln, WM 1987, 1308; Senat, NJW-RR 1988, 723; BGH NJW 1984, 1684).
  • OLG Düsseldorf, 13.05.1993 - 10 U 163/92
    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00
    Auch das von dem Landgericht zitierte OLG Düsseldorf (NJW-RR 1993, 1036) hat das nach seiner Auffassung für die Verwirkung konstitutive Zeitelement in dem von ihm entschiedenen Fall nicht allein ausreichen lassen, sondern für die Verwirkung des Mieterhöhungsverlangens eine Vielzahl von weiteren Umstandsmomenten berücksichtigt.
  • OLG Celle, 30.05.1990 - 2 U 184/89

    Klage eines Verpächters auf einen höheren Pachtzins; Fehlende Angabe eines

    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00
    So ist der Senat von der Verwirkung einer im Jahre 1989 geltend gemachten Pachterhöhung in einem Fall ausgegangen, in dem von dem Verpächter während der langjährigen Dauer des bereits 1971 abgeschlossenen und in Vollzug gesetzten Pachtvertrages wiederholt Erhöhungen des Pachtzinses verlangt wurden, die nicht auf der vertraglichen Wertsicherungsklausel beruhten (vgl. NJW-RR 1991, 271).
  • BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 125/78

    Abschluss eines Mietvertrages zum Betrieb einer Kegelbahn und Bowlingbahn -

    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der der Senat folgt, hat die Genehmigung der Wertsicherungsklausel rückwirkende Kraft (vgl. BGH DB 1979, 1502).
  • BGH, 10.10.1979 - VIII ZR 277/78

    Auslegung einer Wertsicherungsklausel - Automatische Anpassung des Pachtzinses

    Auszug aus OLG Celle, 09.05.2001 - 2 U 236/00
    Bei Eintritt der in der vorbezeichneten Klausel umschriebenen Voraussetzungen ändert sich der Mietzins, ohne dass es einer Aufforderung zur Zahlung des geänderten Mietzinses bedarf (vgl. BGH NJW 1980, 589).
  • OLG Rostock, 02.06.2006 - 3 U 113/05

    Prüfungskompetenz der Zivilgerichte hinsichtlich einer Preisgleitklausel in einem

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die bei dem Mieter ein Vertrauen darauf rechtfertigen, der Vermieter wolle die ihm nach der Wertsicherungsklausel zustehende erhöhte Miete nicht geltend machen (OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001, - Az: 2 U 236/00 [zitiert nach juris]; OLG Celle, NJW-RR 1991, 271; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 154; Wolf/Eckert/Ball, Rn. 419; vgl. auch Rehborn, MietrechtKompakt 2002, 53).

    Somit bedarf es zur Anpassung der Miete keiner Erklärung des Vermieters (BGH NJW 1980, 589; OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001 - Az: 2 U 236/00 [zitiert nach juris]).

  • LG Karlsruhe, 22.05.2009 - 6 O 240/08

    Gewerbemietvertrag: Auslegung einer Wertsicherungsklausel; Verzicht bzw.

    Das Erhöhungsverlangen der Klägerin wirkt also nicht konstitutiv für den Eintritt der Mieterhöhung, sondern bestimmt lediglich den Fälligkeitszeitpunkt (vgl. OLG Celle, Urteil vom 9. Mai 2001, 2 U 236/00 in GuT 2002, 41/42).

    Vielmehr müssen über den Zeitablauf hinaus noch besondere Umstände im Verhalten des Vermieters vorliegen, die die Feststellung rechtfertigen, der Schuldner habe bereits darauf vertrauen können, dass der Gläubiger die Forderung nicht mehr geltend mache (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2002, VII ZR 23/02, in NJW 2003, 824; BGH, Urteil vom 29. Februar 1984, VIII ZR 310/82, in NJW 1984, 1684; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 4. Juni 2008, 3 U 113/07; OLG Celle, Urteil vom 9. Mai 2001, 2 U 236/00, in GuT 2002, 41/42; OLG Celle, Urteil vom 29. Januar 1988, 2 U 78/87, in NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Mai 1993, 10 U 163/92, in NJW-RR 1993, 1036, 1037; OLG Köln, Urteil vom 29. April 1987, 2 U 113/86, in WM 1987, 1308 - 1311).

  • OLG Rostock, 08.04.2002 - 3 U 203/00
    Somit bedarf es zur Anpassung der Miete keiner Erklärung des Vermieters (BGH NJW 1980, 589; OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001 - Az: 2 U 236/00 [zitiert nach Juris]; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 8. Aufl., Rn. 438).

    c) Die einer Genehmigung gleichstehende, die genehmigungsfreie Wirksamkeit der Klausel bestätigende Negativbescheinigung des Bundesamtes für Wirtschaft vom 13.03.2000 entfaltet entgegen der Ansicht der Beklagten rückwirkende Kraft, so dass auch vor Erteilung der Bescheinigung eingetretene Mietanpassungen von der Klägerin geltend gemacht werden könne (BGH DB 1979, 1502 = ZMR 1979, 268; OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001, a.a.O.; Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete 2001, Rn. 422).

    Es müssen weitere Umstände hinzutreten, die bei dem Mieter ein Vertrauen darauf rechtfertigen, der Vermieter wolle die ihm nach der Wertsicherungsklausel zustehende erhöhte Miete nicht geltend machen (OLG Celle, Urteil vom 09.05.2001, a.a.O.; OLG Celle, NJW-RR 1991, 271; OLG Düsseldorf, ZMR 1995, 154; Wolf/Eckert/Ball, a.a.O., Rn. 439; vgl. auch Rehborn, Mietrecht kompakt 2002, 53).

  • BFH, 21.02.2008 - III R 70/05

    Keine steuerliche Anerkennung einer Mietanpassungsklausel unter nahen Angehörigen

    Aufgrund der Wertsicherungsklausel erhöhte sich die Miete automatisch bei Eintritt der in der Klausel umschriebenen Voraussetzungen (OLG Celle, Urteil vom 9. Mai 2001 2 U 236/00, Gewerbemiete und Teileigentum 2002, 41).
  • OLG Stuttgart, 16.03.2006 - 2 U 226/05

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Bewerbung eines Mittels zur Behandlung von

    c) Der Antragsteller ist seiner - hier - Glaubhaftmachungslast dadurch gerecht geworden, dass er - losgelöst von Rechtskraftfragen - unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Senates vom 27.11.1992 - 2 U 236/00 (veröffentlicht in MD 1993, 160 f) belegt hat, dass im dortigen Hauptsacheverfahren unter Einschaltung eines Sachverständigen Prof. Dr. F. und der Einholung einer Auskunft des Bundesgesundheitsamtes die dortige Beweisaufnahme ergeben hatte, dass therapeutische Wirkungen, wobei " von besonderem Interesse ... hierbei [die unten angeführten] zwei Eigenschaften der Orotsäure" waren (Senat a. a. O. 161), "als nicht hinreichend belegt beurteilt" werden mussten (Senat a.a.O. 169), womit die Aussagen zu Eigenschaften der Orotsäure:.
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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 30.01.2002 - L 2 U 236/00   

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https://dejure.org/2002,23607
LSG Bayern, 30.01.2002 - L 2 U 236/00 (https://dejure.org/2002,23607)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.01.2002 - L 2 U 236/00 (https://dejure.org/2002,23607)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - L 2 U 236/00 (https://dejure.org/2002,23607)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 60/84

    Zur unterschiedlichen MdE-Bewertung in Unfallversicherung und sozialem

    Auszug aus LSG Bayern, 30.01.2002 - L 2 U 236/00
    Dr.D. geht darüber hinaus, wie bereits das Sozialgericht und später der Sachverständige Dr.F. dargelegt haben, mit der Heranziehung der sogenannten Anhaltspunkte von Bewertungsmaßstäben aus, die im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nicht als Grundlage für eine gleiche, gerechte Bewertung der MdE in den Parallelfällen der täglichen Praxis angesehen werden (vgl. BSG SozR 2200 § 581 Nr. 23 m.w.N.).
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