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   OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - I-2 U 61/08   

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OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - I-2 U 61/08 (https://dejure.org/2010,14028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2010 - I-2 U 61/08 (https://dejure.org/2010,14028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2010 - I-2 U 61/08 (https://dejure.org/2010,14028)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 61/08
    Das Landgericht hat zwar darin recht, dass der gesetzliche Inhalt und Umfang des Klagepatentes bzw. seines deutschen Anteils dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, auch wenn die Parteien im Patentabtretungsvertrag aus dem Jahr 2000 (Anlage K 17) als Vertragsstatut das Recht der Schweiz gewählt haben (Umdruck S. 65, 66), und dass in der Vergangenheit aus Schutzrechtsverletzungen entstandene Ansprüche auf Rechnungslegung und Schadenersatz nicht automatisch mit der Patentübertragung auf den neuen Erwerber übergehen, sondern separat abgetreten werden müssen (vgl. BGH GRUR 1958, 288; Benkard a.a.O., § 139, Rdnr.18; Schulte/Kühnen a.a.O., § 139, Rdnr. 17).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 61/08
    Da die Klägerin das Klageschutzrecht nur in eingeschränktem Umfang mit den hier in Rede stehenden Merkmalen 10 bis 12 verteidigt hat, hat das Bundespatentgericht das Klagepatent ohne weitere Sachprüfung beschränkt (vgl. BGH GRUR 2006, 666 Rdnr. 20 - Stretchfolienhaube; GRUR 2007, 778, 780 Rdnr. - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • BGH, 11.04.2006 - X ZR 175/01

    Stretchfolienhaube

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 61/08
    Da die Klägerin das Klageschutzrecht nur in eingeschränktem Umfang mit den hier in Rede stehenden Merkmalen 10 bis 12 verteidigt hat, hat das Bundespatentgericht das Klagepatent ohne weitere Sachprüfung beschränkt (vgl. BGH GRUR 2006, 666 Rdnr. 20 - Stretchfolienhaube; GRUR 2007, 778, 780 Rdnr. - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2003 - 2 U 114/02

    Unterlassung, Rechnungslegung, Vernichtung der angegriffenen Erzeugnisse und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 61/08
    Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin die hier in Rede stehenden patentverletzenden Vorrichtungen schon bei der Klageerhebung im Vorprozess LG Düsseldorf 4a O 214/01 (= 2 U 114/02) kannte, bestehen zwar nicht.
  • LG Düsseldorf, 18.07.2002 - 4a O 214/01

    Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung des eine elektronische

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 61/08
    Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin die hier in Rede stehenden patentverletzenden Vorrichtungen schon bei der Klageerhebung im Vorprozess LG Düsseldorf 4a O 214/01 (= 2 U 114/02) kannte, bestehen zwar nicht.
  • OLG Köln, 26.04.2013 - 6 U 171/11

    Berechnung des Verletzergewinns

    Dies gilt auch dann, wenn er von der Rechnungslegung des Verletzers zu seinen Gunsten abweichen möchte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.2. 2007 - 2 U 71/05 - juris Rn. 51 - Schwerlastregal II; Urteil vom 25.3. 2010 - 2 U 61/08 - juris Rn. 140).

    Anerkannt ist das für Kosten, die ausnahmsweise zurechenbar sein sollen, obwohl sie typischer Weise als Gemeinkosten anfallen (BGH, Urteil vom 2.11.2000 - I ZR 246/98 - GRUR 2001, 329, 332 - Gemeinkosten; OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.3.2010 - 2 U 61/08 - juris Rn. 140).

  • LG Düsseldorf, 03.09.2013 - 4a O 112/12

    Funkarmbanduhr IV

    Die Beweislast dafür, dass von der Beklagten geltend gemachten Kosten den Verletzungsgegenständen unmittelbar zugeordnet werden können und damit vom Umsatz abzugsfähige Kosten darstellen, trägt die Beklagte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010, I-2 U 61/08).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 U 77/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Jalousie mit einem eine von der

    Dass der Klägerin von der ursprünglich geforderten Summe nur etwas weniger als die Hälfte zusteht, führt nicht zu einer Verminderung des Streitwertes für die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung, der sich nach wie vor nach dem bemisst, was die Klägerin seinerzeit in ihrem Aufforderungsschreiben verlangt hat, sondern zu einer entsprechenden Quotierung des auf der Grundlage des vollen Streitwertes errechneten Betrages, wie es auch im gerichtlichen Verfahren bei der Verteilung der Prozesskosten im Falle eines nur teilweisen Obsiegens zu geschehen hat (BGH [I. ZS.], GRUR 2010, 744 - Sondernewsletter; 2010, 939 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel; Senat, Urteil vom 25. März 2010 - I-2 U 61/08, Umdruck S. 54 Abschnitt H).
  • LG Düsseldorf, 28.07.2011 - 4a O 263/10

    Fahrradschloss

    Auch hier liegt der Fall nicht anders, weil die Tatsache, aus denen die Beklagten eine Abzugsfähigkeit herleiten, ihnen als rechtshindernde Einwendungen günstig sind (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v.25.03.2010, Az. I-2 U 61/08).
  • LG Düsseldorf, 03.11.2016 - 4c O 9/16

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kühlgerät mit wenigstens

    Dies führt nicht zu einer Verminderung des Streitwertes für die vorgerichtliche Zahlungsaufforderung, der sich nach wie vor nach dem bemisst, was die Klägerin seinerzeit in ihrem Aufforderungsschreiben verlangt hat, sondern zu einer entsprechenden Quotierung des auf der Grundlage des vollen Streitwertes errechneten Betrages, wie es auch im gerichtlichen Verfahren bei der Verteilung der Prozesskosten im Falle eines nur teilweisen Obsiegens zu geschehen hat (BGH [I. ZS.], GRUR 2010, 744 - Sondernewsletter; 2010, 939 - Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel; OLG Düsseldorf, Urt. v. 25. März 2010 - I-2 U 61/08, Umdruck S. 54 Abschnitt H).
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Rechtsprechung
   BSG, 20.05.2008 - B 2 U 61/08 B   

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https://dejure.org/2008,56921
BSG, 20.05.2008 - B 2 U 61/08 B (https://dejure.org/2008,56921)
BSG, Entscheidung vom 20.05.2008 - B 2 U 61/08 B (https://dejure.org/2008,56921)
BSG, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - B 2 U 61/08 B (https://dejure.org/2008,56921)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 16.11.2005 - B 2 U 15/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragsbemessung -

    Auszug aus BSG, 20.05.2008 - B 2 U 61/08 B
    Die Klägerin hat nicht aufgezeigt, inwieweit die bisherige Rechtsprechung des Senats zu dieser Frage einer Weiterentwicklung bedarf, weil sie sich mit der Entscheidung des Senats vom 25. November 2005 - B 2 U 15/04 R -, in der zu der aufgeworfenen Frage Stellung genommen wird (vgl RdNr 20), nicht auseinandersetzt.
  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 7/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Herabsetzung - Gefahrklasse -

    Auszug aus BSG, 20.05.2008 - B 2 U 61/08 B
    Es mangelt an den notwendigen näheren Ausführungen zu dieser Frage, insbesondere an einer Konkretisierung des Übermaßverbotes (vgl nur Jarass, Grundgesetz, 9. Aufl 2007, Art. 20 RdNr 86 mwN) und einer Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Senats zur Beitragsgestaltung durch die Unfallversicherungsträger (vgl nur BSG SozR 4-2700 § 162 Nr. 1 RdNr 9), sodass nicht zu erkennen ist, inwieweit eine Weiterentwicklung des Rechts insofern vorliegend erforderlich erscheint.
  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 20.05.2008 - B 2 U 61/08 B
    Die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache erfordert zunächst die Formulierung einer bestimmten abstrakten Rechtsfrage, der in dem Rechtsstreit eine grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung beigemessen wird (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).
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