Weitere Entscheidung unten: LSG Bremen, 16.03.1998

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.08.1997 - 2 U 64/96   

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https://dejure.org/1997,6139
OLG Oldenburg, 27.08.1997 - 2 U 64/96 (https://dejure.org/1997,6139)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.08.1997 - 2 U 64/96 (https://dejure.org/1997,6139)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. August 1997 - 2 U 64/96 (https://dejure.org/1997,6139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erklärung des Versicherers über Leistungspflicht; Bereicherungsanspruch des Versicherers als selbstständiges oder deklaratorisches Anerkenntnis

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; AUB 88 § 11 I; AUB 88 § 11 IV; AUB 61 § 11; AUB 61 § 13 Nr. 3 a
    Rückforderungsanspruch bei Neubemessung der Invalidität L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erklärung des Versicherers über Leistungspflicht; Bereicherungsanspruch des Versicherers als selbstständiges oder deklaratorisches Anerkenntnis

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1274
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74

    Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1997 - 2 U 64/96
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass eine Erklärung des Versicherers nach § 11 AUB 88 (insofern besteht zwischen den AUB 61 und 88 kein Unterschied) über seine Leistungspflicht kein selbstständiges oder auch nur deklaratorisches Anerkenntnis darstellt; der Versicherer kann daher die geleistete Entschädigung vom Empfänger nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückverlangen, wenn sich der zunächst anerkannte Entschädigungsgrund als unbegründet erweist (BGH NJW 1976, 1259; OLG Schleswig r+s 1995, 119).
  • OLG Schleswig, 12.01.1995 - 16 U 96/93

    Krankheit; Regelwidriger Zustand ; Ärztliche Behandlung; Regelwidrigkeit;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.08.1997 - 2 U 64/96
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass eine Erklärung des Versicherers nach § 11 AUB 88 (insofern besteht zwischen den AUB 61 und 88 kein Unterschied) über seine Leistungspflicht kein selbstständiges oder auch nur deklaratorisches Anerkenntnis darstellt; der Versicherer kann daher die geleistete Entschädigung vom Empfänger nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückverlangen, wenn sich der zunächst anerkannte Entschädigungsgrund als unbegründet erweist (BGH NJW 1976, 1259; OLG Schleswig r+s 1995, 119).
  • BGH, 02.11.2022 - IV ZR 257/21

    Private Unfallversicherung: Rückforderung der Invaliditätsleistung nach

    Die überwiegende Auffassung - wie auch das Berufungsgericht - nimmt dagegen für die vorbeschriebene Konstellation an, dass der Versicherer durch eine Ziff. 9.4 AUB 2008 entsprechende Regelung nicht an der anteiligen Rückforderung der Invaliditätsleistung gehindert ist (OLG Brandenburg VersR 2018, 89 [juris Rn. 14 f.]; OLG Oldenburg r+s 1998, 349 [juris Rn. 20]; Grimm/Kloth, AUB 6. Aufl. Ziff. 9 Rn. 57; Kloth, Private Unfallversicherung 2. Aufl. G Rn. 236; ders., jurisPR-VersR 12/2019 Anm. 1 unter C; Kloth/Piontek, r+s 2020, 62, 71 f.; dies., r+s 2017, 561, 570; Prölss/Martin/Knappmann, VVG 31. Aufl. § 188 Rn. 2b und AUB 2014 Ziff. 9 Rn. 12; Jacob, Unfallversicherung AUB 2020 3.
  • OLG Düsseldorf, 12.10.2018 - 4 U 67/18

    Rückforderung durch den Unfallversicherer geleisteter Überzahlungen nach

    Nach dem Wortlaut der Klauseln darf der Versicherungsnehmer nach Erstfestsetzung ohne Ausübung des Rechts auf Neubemessung vielmehr annehmen, dass er im Verhältnis zum Versicherer hinsichtlich der Erstfestsetzung eine unanfechtbare Position erlangt hat (OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 21. Dezember 2016 - 5 U 96/16 -, Rn. 29, juris, unter ausdrücklicher Aufgabe von OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 27. August 1997 - 2 U 64/96 -, juris).
  • OLG Brandenburg, 01.02.2017 - 11 U 95/12

    Private Unfallversicherung: Rückerstattung einer Invaliditätsleistung nach

    Er hat diese Auffassung inzwischen allerdings aufgegeben (vgl. Kloth, Private Unfallversicherung, 2. Aufl., Teil G Rdn. 236) und sich der herrschenden Meinung angeschlossen, die die materielle Richtigkeit der - infolge weiteren Zeitablaufs besser möglichen - Bestimmung des Invaliditätsgrades betont und es daher für unerheblich hält, von wem letztlich die Neubemessung initiiert wurde (vgl. OLG Oldenburg, Urt. v. 27.08.1997 - 2 U 64/96, juris = BeckRS 1997, 07178; eingehend dazu Jacob, VersR 2010, 39, 40 f.; Kloth aaO; ferner Grimm, Unfallversicherung, 5. Aufl., AUB 2010 Ziff. 9 Rdn. 2; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 29. Aufl., § 188 Rdn. 2 und AUB 2010 Ziff. 9 Rdn. 11; Leverenz in Bruck/Möller, VVG, 9. Aufl., § 188 Rdn. 34).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2016 - 5 U 96/16

    Private Unfallversicherung: Rückforderung zu hoher Invaliditätsleistungen

    Der Senat, der in der Vergangenheit der herrschenden Meinung gefolgt ist (OLG Oldenburg VersR 1998, 1274), hält an dieser Auffassung nicht weiter fest und schließt sich der Ansicht des OLG Frankfurt an.
  • OLG Hamm, 01.03.2006 - 20 U 182/05

    Anspruch auf Rückzahlung einer nach Erstbemessung gezahlten Entschädigung bei

    Denn trotz der Formulierung in § 11 Abschnitt II Satz 1 AUB 94 ("Erkennt der Versicherer den Anspruch an [...]") schließt eine vorbehaltlose Zahlung nach herrschender Meinung eine Rückforderung des gezahlten Betrages mit der Begründung, eine unfallbedingte Invalidität sei tatsächlich gar nicht eingetreten, nicht aus (vgl. grundlegend - noch zu § 11 AUB 61 - BGHZ 66, 250 = VersR 1977, 471 unter II 2 b, III 2 und 3 a; vgl. ferner OLG Frankfurt a.M., r+s 2002, 85; OLG Oldenburg, r+s 1998, 349; OLG Schleswig, r+s 1995, 119; Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 11 AUB 94 Rn. 4; ebenso Senat, VersR 2003, 165 unter 2).
  • LG Dortmund, 28.01.2010 - 2 O 235/09

    Möglichkeit der Leistungskürzung eines Unfallversicherers bei unfallbedingten

    Denn nach ganz herrschender Meinung -zurückgehend auf BGH VersR 1977, 471- stellt die Leistungszusage in der Unfallversicherung kein Anerkenntnis des Versicherers dar, so dass er ohne Weiteres in der Lage ist, unberechtigt erbrachte Leistungen zurückzufordern (OLG Oldenburg r+s 2008, 524 und VersR 1998, 1274; OLG Frankfurt r+s 2002, 85; OLG Schleswig VersR 1995, 825; Jacob VersR 2010, 39).
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Rechtsprechung
   LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,21213
LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96 (https://dejure.org/1998,21213)
LSG Bremen, Entscheidung vom 16.03.1998 - L 2 U 64/96 (https://dejure.org/1998,21213)
LSG Bremen, Entscheidung vom 16. März 1998 - L 2 U 64/96 (https://dejure.org/1998,21213)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 7/89
    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Nur im Hinblick auf die jeweilige Beziehung zum Erfolg reicht das Vorliegen der Wahrscheinlichkeit aus ( BSG , Urteile vom 29.2.1984, Az. 2 RU 24/83, und 29.3.1984, Az. 2 RU 21/83, HV-Info. 1986, 647 bis 651; BSG , Urteil vom 6.12.1989, Az. 2 RU 7/89, SGb 1990, S. 23; vgl. auch BSG , Urteil vom 30.5.1988, Az. 2 RU 33/87, im Rundschreiben Nr. 45/88 des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vom 25.8.1988).

    Kann eine Ursache dagegen nicht sicher festgestellt werden, stellt sich nicht einmal die Frage, ob sie im konkreten Einzelfall auch nur als Ursache im naturwissenschaftlichphilosophischen Sinne in Betracht zu ziehen ist ( BSG , Urteil vom 6.12.1989, Az. 2 RU 7/89, unter Hinweis auf BSGE 61, 127 ff. , 130).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Kann eine Ursache dagegen nicht sicher festgestellt werden, stellt sich nicht einmal die Frage, ob sie im konkreten Einzelfall auch nur als Ursache im naturwissenschaftlichphilosophischen Sinne in Betracht zu ziehen ist ( BSG , Urteil vom 6.12.1989, Az. 2 RU 7/89, unter Hinweis auf BSGE 61, 127 ff. , 130).
  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Die einzelnen Glieder der Kausalkette müssen demgegenüber voll nachgewiesen werden im Sinne eines der Gewißheit nahekommenden Grades der Wahrscheinlichkeit (BSGE 45, S. 285, 287; Lauterbach, Bd. 1, 3. Aufl., Anm. C.III.3. zu § 548, S. 209/1 ff. ; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd. II, 72. Nachtrag, September 1989, S. 480 o II).
  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Es kann dahinstehen, ob es sich hierbei um die Ablehnung einer Neufeststellung nach § 44 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - - Verwaltungsverfahren, Schutz der Sozialdaten, Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten -- ( SGB X ) handelt (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes) oder um die Entscheidung über einen neuen Antrag auf Zahlung einer Rente, denn die verbliebenen Unfallfolgen rechtfertigen keine MdE von mindestens 20 v.H. Eine Entscheidung über einen Verschlimmerungsantrag nach § 48 SGB X (Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung wegen Änderung der Verhältnisse) stellt der Bescheid vom 18. Februar 1994 nicht dar, denn der Bescheid vom 16. April 1963, mit dem die Zahlung einer Rente ab 1. Februar 1963 abgelehnt worden war, war kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, vielmehr erschöpfte er sich in der Ablehnung einer Leistung, ohne ein Dauerrechtsverhältnis zu begründen (BSGE 58, S. 27, 29; BSG SGb 1987, S. 510, 511).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Eine solche Wahrscheinlichkeit ist anzunehmen, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände die für den Zusammenhang sprechenden Umstände so stark überwiegen, daß die Entscheidung darauf gestützt werden kann und die dagegen sprechenden Umstände billigerweise für die Bildung und Rechtfertigung der richterlichen Überzeugung außer Betracht bleiben müssen (BSGE 22, S. 203, 209; BSGE 43, S. 110, 113).
  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 12/79
    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Nach dieser Kausalitätslehre sind unter Abwägung ihres verschiedenen Wertes nur die Bedingungen als Ursache oder Mitursache anzusehen, die nach der Auffassung des praktischen Lebens im Verhältnis zu anderen Bedingungen wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu seinem Eintritt wesentlich mitgewirkt haben ( vgl. BSG , Urteil vom 27.11.1980, Az. 8a RU 12/79, in SozR 2200 § 548 Nr. 51).
  • BSG, 30.05.1988 - 2 RU 33/87

    Erhöhte Ansteckungsgefahr - Kausalzusammenhang - Infektionskrankheit als

    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Nur im Hinblick auf die jeweilige Beziehung zum Erfolg reicht das Vorliegen der Wahrscheinlichkeit aus ( BSG , Urteile vom 29.2.1984, Az. 2 RU 24/83, und 29.3.1984, Az. 2 RU 21/83, HV-Info. 1986, 647 bis 651; BSG , Urteil vom 6.12.1989, Az. 2 RU 7/89, SGb 1990, S. 23; vgl. auch BSG , Urteil vom 30.5.1988, Az. 2 RU 33/87, im Rundschreiben Nr. 45/88 des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vom 25.8.1988).
  • BSG, 29.02.1984 - 2 RU 24/83

    Arbeitsunfall im Sinne des § 548 Abs. 1 S. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) -

    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Nur im Hinblick auf die jeweilige Beziehung zum Erfolg reicht das Vorliegen der Wahrscheinlichkeit aus ( BSG , Urteile vom 29.2.1984, Az. 2 RU 24/83, und 29.3.1984, Az. 2 RU 21/83, HV-Info. 1986, 647 bis 651; BSG , Urteil vom 6.12.1989, Az. 2 RU 7/89, SGb 1990, S. 23; vgl. auch BSG , Urteil vom 30.5.1988, Az. 2 RU 33/87, im Rundschreiben Nr. 45/88 des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vom 25.8.1988).
  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 32/99 R

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im sozialgerichtlichen Verfahren bei neuem

    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Verfahrensgang: vorgehend SG Bremen 1996-08-15 S 5 U 63/94 Urteil anhängig BSG B 2 U 32/99 R.
  • BSG, 16.03.1994 - 9 BV 151/93

    Zulässigkeit der Zurückweisung einer Berufung durch Beschluss

    Auszug aus LSG Bremen, 16.03.1998 - L 2 U 64/96
    Eine Zustimmung des Klägers zu dieser Verfahrensweise ist nicht erforderlich ( BSG , Beschluß vom 16.3.1994, Az. 9 BV 151/93, veröffentlicht im Rundschreiben Nr. 102/94 des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand vom 10.10.1994).
  • BSG, 29.03.1984 - 2 RU 21/83
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