Weitere Entscheidung unten: LSG Saarland, 22.06.2011

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09   

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https://dejure.org/2009,1864
OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09 (https://dejure.org/2009,1864)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.11.2009 - 2 U 76/09 (https://dejure.org/2009,1864)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. November 2009 - 2 U 76/09 (https://dejure.org/2009,1864)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 581, 546 BGB

  • Justiz Hessen

    § 546 Abs 1 BGB, § 581 Abs 2 BGB
    Außerordentliche Kündigung wegen Verdachts des Spendenbetruges und Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

  • aufrecht.de

    Verdacht auf Unterschlagung von Spendengeldern der McDonalds-Kinderhilfe-Stiftung berechtigt zum Rausschmiss eines Franchisenehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung eines Franchise-Vertrages wegen des Verdachts des Spendenbetruges und Verstoßes gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

  • Judicialis

    BGB § 546 Abs. 1; ; BGB § 581 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546 Abs. 1; BGB § 581 Abs. 2
    Außerordentliche Kündigung eines Franchise-Vertrages wegen des Verdachts des Spendenbetruges und Verstoßes gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verdachtskündigung in der Systemgastronomie

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - McDonald's 3 -, Verdachtskündigung, wichtiger Grund, Räumungsklage, außerordentliche Kündigung von Franchise- und damit verbundenen Pachtverträgen wegen Verdachts des Spendenbetruges und des Verstoßes gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot, Anforderungen an eine ...

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Dringender Straftatverdacht gegen Betreiber von Schnellrestaurants kann Franchisegeber zur Verdachtskündigung berechtigen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG verurteilt Betreiber von vier McDonalds Schnellrestaurants wegen Verdachtskündigung zur Räumung - Verdacht auf Unterschlagung von Spendengeldern

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 25.02.1977 - I ZR 67/75

    Textdichteranmeldung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Nach der höchstrichterlichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Verdachtskündigungen, die nicht nur auf Arbeitsverhältnisse, sondern auch auf sonstige Dauerschuldverhältnisse Anwendung findet (vgl. BGH NJW 1977, 1777, 1778), kommt eine Verdachtskündigung nur in Betracht, wenn dringende, auf objektiven Tatsachen beruhende schwerwiegende Verdachtsmomente vorliegen und diese geeignet sind, das für die Fortsetzung des Dauerschuldverhältnisses erforderliche Vertrauen bei einem verständigen und gerecht abwägenden Vertragspartner zu zerstören.

    Denn bei einer Verdachtslage, die zum Ausspruch einer Verdachtskündigung führen kann, muss dem Kündigenden eine ausreichende Zeitspanne nicht nur für seine Überlegungen, sondern auch für Ermittlungen des maßgeblichen Sachverhalts bleiben (BGH NJW 1977, 1777).

  • LG Frankfurt/Main, 20.01.2009 - 16 O 36/08

    Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrages; Veruntreuung oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    1) Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 20.01.2009 - Aktenzeichen: 3-16 O 36/08 wird abgeändert:.

    Das am 20.01.2009 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 3-16 O 36/08, wird abgeändert und der Klage nach den in I. Instanz gestellten Anträgen stattgegeben.

  • BGH, 26.03.2008 - X ZR 70/06

    Rechtsnatur eines Vertrages über die Abstrahlung von Werbevideos; Rechtsfolgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen des wichtigen Grundes, also im Falle der Verdachtskündigung des dringenden Verdachts, ist der Zeitpunkt der Kündigung (vgl. BGH NJW-RR 2008, 1155).
  • OLG Köln, 21.02.1994 - 2 U 185/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Bloße finanzielle Nachteile reichen insoweit grundsätzlich ebenso wenig aus, wie ein drohendes Insolvenzverfahren (vgl. OLG Köln ZIP 1994, 1053; OLG Frankfurt am Main, MDR 1982, 239; Zöller/Herget, a.a.O., § 712 Rn. 1 i.V.m. § 707 Rn. 13).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 246/03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Diese Auslegung im Einzelfall ist Sache des Tatrichters (vgl. BGH, 20.10.2005 - IX ZR 246/03, IPRspr 2005, Nr. 161, 441).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Darüber hinaus dürfen sich die Auswirkungen der Entscheidung dieser Rechtsfrage nicht in der Regelung der Beziehungen zwischen den Prozessbeteiligten oder der Regelung einer von vornherein überschaubaren Anzahl gleich gelagerte Einzelfälle erschöpfen (vgl. BGH NJW 2003, 65).
  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 334/97

    Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Eine verspätet erhobene Widerklage ist als unzulässig abzuweisen (BGH NJW-RR 1992, 1085; NJW 2000, 2512; Zöller/Greger, a.a.O., § 296a Rn. 2a).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZR 187/03

    Überprüfung der Zulassung neuen Tatsachenvortrags im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 543 Abs. 2 ZPO kommt einer Rechtssache nur zu, sofern eine Rechtsfrage klärungsbedürftig erscheint und entscheidungserheblich ist (BGH NJW 2004, 1458; BB 2006, 465).
  • BGH, 25.05.2009 - II ZR 99/08

    Zurechnung einer Kommanditistenleistung als Einlagenrückgewähr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Schließlich ist die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auch nicht im Hinblick auf die von den Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.05.2009 (II ZR 99/08) geboten, wie es die Beklagten gemeint haben.
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 251/91

    Keine Widerklage nach Schluß der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.11.2009 - 2 U 76/09
    Eine verspätet erhobene Widerklage ist als unzulässig abzuweisen (BGH NJW-RR 1992, 1085; NJW 2000, 2512; Zöller/Greger, a.a.O., § 296a Rn. 2a).
  • BGH, 04.06.1969 - VIII ZR 134/67

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Pachtvertrages - Abgrenzung des

  • BGH, 12.05.1992 - 1 StR 133/92

    Missbrauch von Kreditkarten (Zweipartnersystem; Kundenkarten); Betrug

  • OLG Rostock, 03.11.2003 - 6 U 19/03
  • OLG Frankfurt, 06.11.1981 - 5 U 195/81
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 265/95

    Altunterwerfung I - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

  • BAG, 29.11.2007 - 2 AZR 724/06

    Verdachtskündigung

  • BGH, 09.03.1995 - IX ZR 143/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BGH, 10.07.1989 - II ZR 30/89

    Ausschließung aus einem Verein

  • BGH, 17.12.1998 - I ZR 106/96

    Fristlose Kündigung eines Franchisevertrages durch den Franchisenehmer

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

  • BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 189/04

    Ordentliche Verdachtskündigung

  • BAG, 04.06.1964 - 2 AZR 310/63

    Anforderungen an eine außerordentliche Verdachtskündigung -

  • BAG, 19.03.1957 - 3 AZR 249/54

    Außerkrafttreten von Dienstordnungen - Einseitige Aufhebung vom Arbeitgeber -

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Rechtsprechung
   LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,25323
LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09 (https://dejure.org/2011,25323)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22.06.2011 - L 2 U 76/09 (https://dejure.org/2011,25323)
LSG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - L 2 U 76/09 (https://dejure.org/2011,25323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Beitragsrecht - Anfechtung eines Beitragsbescheids - Zwangsmitgliedschaft - kein Verstoß gegen Verfassungs- und Europarecht - angeblich unwirtschaftliche Mittelverwendung - unsubstantiierte Rügen einer Unternehmerin

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 953 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 34/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Deutschland - Zwangsmitgliedschaft -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Soweit die Klägerin allgemein die Rechts-, Europa- und Verfassungswidrigkeit der im angefochtenen Beitragsbescheid des Jahres 2004 aufgeführten Positionen des Umlagebeitrags der Beklagten, der Ausgleichslast und der Umlage zum Insolvenzgeld geltend macht, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 9.5.2006, B 2 U 34/05 R, auch m.v.w.N. zur Insolvenzgeldumlage bzw. den Vorgängerregelungen des Konkursausfallgelds in §§ 186b ff. AFG und dem Lastenausgleich unter den Berufsgenossenschaften sowie dessen Vorgängerregelungen) sowie das Urteil des EuGH vom 5.3.2009, C 350/07, verwiesen.

    Die Kostenentscheidung beruht auf § 197a Abs. 1 Satz 1 iVm. § 154 Abs. 1 VwGO; die Klägerin ist nicht kostenprivilegierte "Versicherte" im Sinne von § 183 SGG (Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 183 Rdnr. 5; vgl. BSG, Urteil vom 9.5.2006 aaO.).

  • BVerfG, 03.07.2007 - 1 BvR 1696/03

    Zuständigkeitsregelung und Beitragsvorschriften für Leiharbeitsfirmen in der

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    In Erwiderung der Argumentation der Klägerin, beim Bundesverfassungsgericht sei ein Verfahren um die Gestaltung der Beiträge der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anhängig und dort seien Fehler zu Tage getreten, verweist der Senat darauf, dass die Verfassungsbeschwerde, die gegen das entsprechende Urteil des BSG vom 24.6.2003, B 2 U 21/02 R, erhoben wurde, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3.7.2007 (1 BvR 1696/03) nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
  • LSG Bayern, 25.09.2002 - L 18 U 11/99

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides; Beitragsgestaltung mit enteignendem

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Hierfür genügt es, dass in den Bescheiden die Faktoren der Beitragsberechnung (Gesamtaufwendungen, gesamter Umlagebetrag, konkrete Berechnungsformel, §§ 167, 168 SGB VII) angegeben werden (vgl. LSG für das Saarland, Urteil vom 22.6.2005, L 2 U 97/01; LSG Bayern, Urteil vom 25.9.2002, L 18 U 11/99 mwN.).
  • BVerfG, 02.02.2009 - 1 BvR 2553/08

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Heranziehung zur Insolvenzgeld-Umlage

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Mit Beschluss vom 2.2.2009 (1 BvR 2553/08) hat das BVerfG im Übrigen nochmals klargestellt, dass auch die Regelungen der Insolvenzgeldumlage wie diejenigen des Konkursausfallgelds der Verfassung entsprechen.
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 21/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsveranlagung - Gefahrtarif 1998 -

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    In Erwiderung der Argumentation der Klägerin, beim Bundesverfassungsgericht sei ein Verfahren um die Gestaltung der Beiträge der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft anhängig und dort seien Fehler zu Tage getreten, verweist der Senat darauf, dass die Verfassungsbeschwerde, die gegen das entsprechende Urteil des BSG vom 24.6.2003, B 2 U 21/02 R, erhoben wurde, vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 3.7.2007 (1 BvR 1696/03) nicht zur Entscheidung angenommen wurde.
  • EuGH, 05.03.2009 - C-350/07

    Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Soweit die Klägerin allgemein die Rechts-, Europa- und Verfassungswidrigkeit der im angefochtenen Beitragsbescheid des Jahres 2004 aufgeführten Positionen des Umlagebeitrags der Beklagten, der Ausgleichslast und der Umlage zum Insolvenzgeld geltend macht, wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 9.5.2006, B 2 U 34/05 R, auch m.v.w.N. zur Insolvenzgeldumlage bzw. den Vorgängerregelungen des Konkursausfallgelds in §§ 186b ff. AFG und dem Lastenausgleich unter den Berufsgenossenschaften sowie dessen Vorgängerregelungen) sowie das Urteil des EuGH vom 5.3.2009, C 350/07, verwiesen.
  • LSG Saarland, 22.06.2005 - L 2 U 97/01
    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Hierfür genügt es, dass in den Bescheiden die Faktoren der Beitragsberechnung (Gesamtaufwendungen, gesamter Umlagebetrag, konkrete Berechnungsformel, §§ 167, 168 SGB VII) angegeben werden (vgl. LSG für das Saarland, Urteil vom 22.6.2005, L 2 U 97/01; LSG Bayern, Urteil vom 25.9.2002, L 18 U 11/99 mwN.).
  • LSG Hamburg, 10.03.1999 - III UBf 34/96

    Betriebsmittelstockbildung - Vorschüsse - Konkursausfallgeld - Umlage

    Auszug aus LSG Saarland, 22.06.2011 - L 2 U 76/09
    Es steht im pflichtgemäßen "Ermessen" der Beklagten, die ökonomisch sinnvollste Finanzierungsmöglichkeit festzulegen (vgl. auch § 80 SGB IV; Lauterbach, Kommentar zur Unfallversicherung, Stand November 2010, § 172 RdNr. 4, 5; LSG für das Saarland aaO.; LSG Hamburg, Urteil vom 10.03.1999, III UBf 34/96).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.12.2013 - L 9 U 1818/09
    Hierfür genügt es, dass in den Bescheiden die Faktoren der Beitragsberechnung (Gesamtaufwendungen, gesamter Umlagebetrag, konkrete Berechnungsformel, §§ 167, 168 SGB VII) angegeben werden (vgl. LSG für das Saarland, Urteil v. 22.06.2011, L 2 U 76/09 und v. 22.6.2005, L 2 U 97/01; LSG Bayern, Urteil vom 25.9.2002, L 18 U 11/99 m.w.N., alle in Juris).

    Im Übrigen gilt das, was das LSG für das Saarland (Urteil v. 22.06.2011, a.a.O.), dem der Senat folgt, in einem vergleichbaren Fall zur von der Klägerin auch im vorliegenden Verfahren geäußerten Kritik und zu den Vorschlägen zur Mittelverwendung durch die Beklagte (bzw. die Berufsgenossenschaften) ausgeführt hat, was der Senat im Folgenden auszugsweise wiedergibt und sich zudem bereits aus den Regelungen des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) und den Regelungen des SGB VII ableiten lässt.

    Unter Berücksichtigung dessen kann den gesetzlich geregelten Vorgaben keine Regelung entnommen werden, mit welcher der Gesetzgeber der Klägerin (wie auch anderen Mitgliedsunternehmen) eine subjektive Rechtsposition dahingehend eingeräumt haben könnte, die Beklagte diesbezüglich zu beeinflussen (vgl. zum Ganzen: LSG für das Saarland, Urteil v. 22.06.2011, L 2 U 76/09, in Juris).

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