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   OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 2 UF 155/85   

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https://dejure.org/1985,2445
OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 2 UF 155/85 (https://dejure.org/1985,2445)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05.12.1985 - 2 UF 155/85 (https://dejure.org/1985,2445)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 05. Dezember 1985 - 2 UF 155/85 (https://dejure.org/1985,2445)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1361, 1605; ZPO §§ 91a, 254
    Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Auskunftsanspruch nach §§ 1361, 1605 BGB; Auskunftspflicht über das Vermögen; Auskunft über den Verbleib eines Vermögensgegenstandes; kein Anspruch auf Vorlage von Belegen; Erledigung einer Auskunftsklage als Teil einer Stufenklage in ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1580, § 1605

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auskunftsanspruch; Vermögensgegenstand; Vorlage von Belegen; Vermögen; Einkünfte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 870
  • FamRZ 1986, 271
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.06.1976 - IV ZR 125/75

    Voraussetzungen der eidesstattlichen Bekräftigung eines vorgelegten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 2 UF 155/85
    Eine Ausnahme kann sich aus dem Grundsatz ergeben, dass - aber nur während der Ehe - Auskunft in großen Zügen über das Vermögen des Ehepartners verlangt werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1978, 677 und § 1386 Abs. 3 BGB ).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1980 - 5 UF 177/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 2 UF 155/85
    Damit scheidet eine Auskunft über den Verbleib eines Gegenstandes, hier des Einzelunternehmens Hermann K. des Kaufpreises aus dem Verkauf von Grundstücken, aus (ebenso OLG Düsseldorf FamRZ 1981, 893; RGRK-Mutschler, aaO., Rdn. 8).
  • OLG Frankfurt, 29.01.1963 - 1 W 85/62
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 05.12.1985 - 2 UF 155/85
    c) Der Feststellung der Erledigung steht nicht die in Literatur und Rechtsprechung weithin vertretene Auffassung entgegen, der Auskunftsanspruch habe innerhalb der Stufenklage keine selbständige prozessuale Bedeutung, ein Teilurteil über seine Erledigung sei deshalb nicht zulässig (OLG Koblenz, NJW 1963, 912; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3.7.1979 - 16 WF 48/79 - Zöller/Stephan, ZPO , 14. Aufl. § 254 Rdn. 1; Baumbach/Hartmann, ZPO , 42. Aufl., § 254 Anm. 2 A am Ende).
  • LSG Bayern, 22.04.2015 - L 8 AS 223/14

    Auskunft nach § 60 SGB II, von Unterhaltspflicht1. Träger der Grundsicherung

    Sie über einen längeren Zeitraum zu erstrecken, ist nur dann geboten, wenn Anhaltspunkte für eine wechselnde Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses vorliegen (vgl. Urteil des OLG Karlsruhe vom 5.12.1985, Az.: 2 UF 155/85, Juris Rn 25, sowie Staudinger/Engler, § 1605 BGB, Rn. 28ff.).
  • OLG Karlsruhe, 06.11.1986 - 2 UF 172/86

    Auskunftsbegehren; Prozessuale Erledigung; Unterhaltspflicht

    Darüber, ob das Familiengericht zu Recht die Erledigung in der Hauptsache hinsichtlich des ursprünglichen Auskunftsbegehrens der Klägerin ausgesprochen hat (vgl. zu der Erledigung eines Auskunftsbegehrens im Rahmen einer Stufenklage OLG Karlsruhe FamRZ 1986, 271, 272), ist hier nicht zu entscheiden; insoweit ist das Urteil von keiner Seite angegriffen worden.
  • OLG Hamm, 14.05.1999 - 6 UF 16/99

    Einstweilige Anordnung von Unterhalt im Rahmen eines Auskunftsbegehrens

    Über den Verbleib früher vorhanden gewesener Vermögensgegenstände muss er keine Auskunft geben; denn zur Rechenschaftslegung ist ein Auskunftsschuldner nicht verpflichtet (OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 893; OLG Hamburg, FamRZ 1985, 394 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 271 ; Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht, 3. Aufl., Rdn. 12 zu § 1580 BGB ; Staudigl/Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl., § 1 Rdn. 563).
  • OLG Hamm, 14.07.1999 - 6 UF 16/99

    Auskunftserteilung und zur eidesstattliche Versicherung der Richtigkeit und

    Über den Verbleib früher vorhanden gewesener Vermögensgegenstände muß er keine Auskunft geben; denn zur Rechenschaftslegung ist ein Auskunftsschuldner nicht verpflichtet (OLG Düsseldorf, FamRZ 1981, 893; OLG Hamburg, FamRZ 1985, 394; OLG Karlsruhe, FamRZ 1986, 271 ; Johannsen/Henrich/Büttner, Eherecht, 3. Aufl., Rdnr. 12 zu § 1580 BGB ; Staudigl/Wendl/Haußleiter, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 3. Aufl., § 1 Rdnr. 563).
  • AG Freiburg, 27.11.2003 - 43 F 266/03

    Anspruch eines Vaters gegen seinen Sohn auf Erteilung einer Auskunft über

    Trotz Fehlens eines gesetzlichen Stichtages (anders §§ 1379, 1383, 1387 BGB ) ist die Auskunft über das Vermögen für einen bestimmten Stichtag zu erteilen (OLG Karlsruhe FamRZ 86, 271; OLG München FamRZ 92, 1207).
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