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   OLG Celle, 05.12.2008 - 2 W 261/08   

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https://dejure.org/2008,5741
OLG Celle, 05.12.2008 - 2 W 261/08 (https://dejure.org/2008,5741)
OLG Celle, Entscheidung vom 05.12.2008 - 2 W 261/08 (https://dejure.org/2008,5741)
OLG Celle, Entscheidung vom 05. Dezember 2008 - 2 W 261/08 (https://dejure.org/2008,5741)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Terminsgebühr auf Grund einer im Rahmen einer Güteverhandlung erfolgten Richtermediation durch einen ersuchten Richter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 278 Abs. 5 ZPO; Vorbemerkung 3 Abs. 3 Teil 3 VVRVG; Nr. 3104 VVRVG
    Im Rahmen einer Güteverhandlung entstandene Terminsgebühren als Teil der Kosten eines Rechtsstreits bei Bestimmung eines Richters zum Mediator aufgrund gerichtlichen Beschlusses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Im Rahmen einer Güteverhandlung entstandene Terminsgebühren als Teil der Kosten eines Rechtsstreits bei Bestimmung eines Richters zum Mediator aufgrund gerichtlichen Beschlusses

  • Judicialis

    VV-RVG Vorb. 3 Abs. 3 Teil 3; ; VV-RVG Nr. 3104; ; ZPO § 278 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der in einem Einigungsgespräch vor dem Richtermediator entstandenen Terminsgebühren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminsgebühr bei Einigungsgesprächen vor Richtermediator

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 1219
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 05.01.2007 - 8 W 67/06

    Kostenerstattung: Erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten für die Teilnahme an

    Auszug aus OLG Celle, 05.12.2008 - 2 W 261/08
    Zumindest für diesen Fall einer Güteverhandlung vor einem Richtermediator, der durch gerichtlichen Beschluss zum ersuchten Richter bestimmt worden ist, teilt der Senat die Auffassung, dass das Mediationsverfahren gebührenrechtlicher Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens ist (vgl. OLG Rostock AGS 2007, 126f. zitiert nach JURIS Rdz. 19) und die dadurch bedingten Kosten zu den Kosten des Rechtsstreits zählen.
  • OLG Köln, 03.06.2011 - 25 UF 24/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Kosten einer gerichtsnahen oder

    Das KG (AGS 2009, 450 = NJW 2009, 2754), das OLG Celle (AGS 2009, 173 = NJW 2009, 1219) sowie das OLG Rostock (AGS 2007, 126 = JurBüro 2007, 194) haben in Fällen einer gerichtsnahen bzw. gerichtsinternen Mediation dem im Rahmen des Mediationsverfahrens tätigen Rechtsanwalt der Parteien Vergütungsansprüche zuerkannt, weil das Mediationsverfahren in solchen Fällen Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens sei.

    Insoweit kommt es auch nicht darauf an, ob die im Rahmen eines bereits laufenden gerichtlichen Verfahrens stattfindende gerichtsnahe oder gerichtsinterne Mediation zum gerichtlichen Verfahren gehört oder nicht (vgl. dazu KG AGS 2009, 450 = NJW 2009, 2754; OLG Celle AGS 2009, 173 = NJW 2009, 1219; OLG Rostock AGS 2007, 126 = JurBüro 2007, 194).

  • KG, 25.11.2009 - 14 W 56/09

    Rechtsanwaltsvergütung: Einigungsgespräch im Rahmen eines gerichtlichen

    Und die Teilnahme am Mediationsgespräch war nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV RGV auch "Termin", wobei offen bleiben kann, ob man das gerichtliche Mediationsverfahren gebührenrechtlich als Bestandteil des gerichtlichen Verfahrens ansieht (vgl. OLG Celle v. 5.12.2008 - 2 W 261/08, NJW 2009, 1219; OLG Rostock v. 12.10.2006 - 8 W 27/06, OLGReport Rostock 2007, 159 [161]; OVG Greifswald v. 6.6.2006 - 1 O 51/06, NordÖR 2006, 299; Greger, ZKM 2003, 240 [244]) oder als Tätigkeit im Rahmen der Justizverwaltung.

    Zwar ist vorstellbar, dass in einem Mediationstermin für die Festsetzung des Gegenstandswerts auch nicht rechtshängige Ansprüche zu berücksichtigen sind (OLG Celle v. 5.12.2008 - 2 W 261/08, NJW 2009, 1219; OLG Stuttgart v. 15.8.2006 - 8 W 327/06, NJOZ 2006, 3723).

  • OVG Niedersachsen, 21.10.2011 - 12 OA 156/11

    Erstattungsfähigkeit von im Rahmen der gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten

    Anders als die Antragsteller meinen, sind die im Rahmen der gerichtlichen oder gerichtsnahen Mediation anfallenden Kosten erstattungsfähig (vgl. die vom Verwaltungsgericht bereits genannten Entscheidungen des OVG Meckl.-Vorp., Beschl. v. 6.6.2006 - 1 O 51/06 -, NordÖR 2006, 299 und des Hess. VGH, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 TJ 2287/07 - ZKM 2008, 61; zu der § 161 VwGO insoweit vergleichbaren Regelung des § 91 ZPO: OLG Celle, Beschl. v. 5.12.2008 - 2 W 261/08 -, NJW 2009, 1219; OLG Rostock, Beschl. v. 5.1.2007 - 8 W 67/06 -, juris, jeweils m. w. N.).
  • KG, 31.03.2009 - 1 W 176/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Teilnahme des Prozessbevollmächtigten an einer vom

    Ebenso ist unerheblich, dass die Mediation erfolglos war und es demgemäß nicht zu einem Aufruf des Verfahrens und einer Güteverhandlung vor dem entsprechend §§ 278 Abs. 5 S.1, 362 ZPO ersuchten Richter kam (vgl. dazu OLG Celle, OLGR 2009, 117 f.).
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