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   OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,35342
OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23 (https://dejure.org/2023,35342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.08.2023 - 2 W 30/23 (https://dejure.org/2023,35342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. August 2023 - 2 W 30/23 (https://dejure.org/2023,35342)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2 Nr 3 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführender Suchmaschineneintrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kriegsdienstverweigerung; grundsätzliche Bedeutung; Gaza-Streifen; Israel; subsidiärer Schutz; maßgeblicher Zeitpunkt; Palästinenser; Subsidiärer Schutz für staatenlosen Palästinenser aus dem Gaza-Streifen

  • rechtsportal.de

    Kriegsdienstverweigerung; grundsätzliche Bedeutung; Gaza-Streifen; Israel; subsidiärer Schutz; maßgeblicher Zeitpunkt; Palästinenser; Subsidiärer Schutz für staatenlosen Palästinenser aus dem Gaza-Streifen

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriegsdienstverweigerung; grundsätzliche Bedeutung; Gaza-Streifen; Israel; subsidiärer Schutz; maßgeblicher Zeitpunkt; Palästinenser; Subsidiärer Schutz für staatenlosen Palästinenser aus dem Gaza-Streifen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 852
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 31.03.2021 - 9 U 34/21

    Mastercard-Priceless-Datenleck, Schadenersatzklage abgewiesen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23
    In der Regel wird derjenige die Kosten zu tragen haben, dem sie auch nach den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen aufzuerlegen gewesen wären (OLG Stuttgart, Urteil vom 31. März 2021 - 9 U 34/21, juris Rn. 70).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23
    Veranlassung zur Klageerhebung gibt eine Partei, wenn ihr Verhalten aus der Sicht des Klägers bei vernünftiger Betrachtung hinreichenden Anlass für die Annahme bietet, er werde ohne Inanspruchnahme der Gerichte nicht zu seinem Recht kommen (BGH, Beschluss vom 30. Mai 2006 - VI ZB 64/05, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 134/20

    Testsiegel auf Produktabbildung - Irreführende Werbung durch Unterlassen:

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23
    Schuldner der in § 8 Absatz 1 UWG geregelten Abwehransprüche ist jeder, der durch sein Verhalten den objektiven Tatbestand einer Zuwiderhandlung selbst, durch einen anderen oder gemeinschaftlich mit einem anderen adäquat kausal verwirklicht oder sich als Teilnehmer an der deliktischen Handlung eines Dritten beteiligt (BGH, Urteil vom 15. April 2021 - I ZR 134/20, juris Rn. 30).
  • BGH, 15.02.2019 - V ZR 71/18

    Erzwingung der Durchführung einer von den Eigentümern beschlossenen Maßnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23
    Maßgebend ist der Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (BGH, Urteil vom 15. Februar 2019 - V ZR 71/18, juris Rn. 12).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu klären (BGH, Beschluss vom 08. Mai 2003 - I ZB 40/02, juris Rn. 13).
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 249/02

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Unterlassungsbegehrens hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23
    Dabei ist der mutmaßliche Ausgang des Verfahrens zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 1. März 2007 - I ZR 249/02, juris Rn. 12).
  • OLG Stuttgart, 22.02.2018 - 2 W 37/17

    Wettbewerbsverstoß: Übersendung von Bildträgern ohne Jugendfreigabe durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.08.2023 - 2 W 30/23
    Das bedeutet, dass derjenige, der durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Klage gegeben hat und den prozessualen Anspruch sofort anerkennt, auch bei einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO insoweit nicht mit Kosten belastet wird (Senatsbeschluss vom 22. Februar 2018 - 2 W 37/17, juris Rn. 31).
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