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   OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11   

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OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11 (https://dejure.org/2011,73639)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.09.2011 - 2 W 40/11 (https://dejure.org/2011,73639)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. September 2011 - 2 W 40/11 (https://dejure.org/2011,73639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung einer Anschlussbeschwerde beim erstinstanzlichen Gericht; Reichweite eines wettbewerbsrechtlichen Werbeverbots

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Gegen die Schuldnerin wird wegen Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot/ Urteilstenor Ziff. 1. c) des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 25.06.2008 - 39 O 148/07 KfH, in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.03.2009 - 2 U 87/08, ein (weiteres) Ordnungsgeld in Höhe von 7.000,00 EUR verhängt.

    Der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 03.06.2011 wird, soweit der Vollstreckungsantrag der Gläubigerin vom 14.01.2011 zurückgewiesen wurde (Tenor II) aufgehoben und gegen die Schuldnerin wird wegen eines Verstoßes gegen das Unterlassungsgebot aus dem Urteil des Landgerichts Stuttgart, AZ: 39 O 148/07 KfH vom 25.06.2008 in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26.03.2009, AZ: 2 U 87/08 im Tenor Ziffer 1 lit. c) ("in den ersten 10 Jahren mit einem Gesamtumsatz von 129 Millionen DM") ein Ordnungsgeld in Höhe von EUR 7.000,00 verhängt.

  • BGH, 10.03.2011 - VII ZR 54/10

    Parteiwechsel bei gesamtschuldnerischer Inanspruchnahme der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Denn auch ihre Bedingtheit macht sie nicht unzulässig, da sie insoweit abhängig gemacht ist von einer verfahrensinternen Bedingung (vgl. hierzu BGH NJW 2011, 1453 [Tz. 21]).
  • BGH, 16.12.2005 - V ZR 230/04

    Voraussetzungen des Urteilsergänzungsverfahrens; Entscheidung über die bis zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Hat aber - wie hier - das Beschwerdegericht bei Einlegung der Anschlussbeschwerde noch nicht, aber bei Vorlage an ihn bereits über die Hauptbeschwerde entschieden, ist die Verfahrenslage nicht unähnlich der, dass ein Gericht nicht über alle Anträge entschieden hat und deshalb eine Sachbehandlung gemäß § 321 ZPO (vgl. allg. hierzu BGH NJW 2010, 1148 [Tz. 11]; GRUR 2008, 433 [Tz. 28] - Saugeinlagen ; NJW 2006, 1351 [Tz. 9]) geboten ist.
  • BGH, 19.05.2010 - I ZR 177/07

    Folienrollos

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (BGH GRUR 2011, 433 [Tz. 27] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung ; 2010, 855 [Tz. 17] - Folienrollos ; 2010, 253 [Tz. 10] - Fischdosendeckel ; WM 2010, 1950 [Tz. 51] - GSM-Wandler ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. [2011], § 12, 6.4; Büscher in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 12, 390).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (BGH GRUR 2011, 433 [Tz. 27] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung ; 2010, 855 [Tz. 17] - Folienrollos ; 2010, 253 [Tz. 10] - Fischdosendeckel ; WM 2010, 1950 [Tz. 51] - GSM-Wandler ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. [2011], § 12, 6.4; Büscher in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 12, 390).
  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (BGH GRUR 2011, 433 [Tz. 27] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung ; 2010, 855 [Tz. 17] - Folienrollos ; 2010, 253 [Tz. 10] - Fischdosendeckel ; WM 2010, 1950 [Tz. 51] - GSM-Wandler ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. [2011], § 12, 6.4; Büscher in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 12, 390).
  • BGH, 30.09.2009 - VIII ZR 29/09

    Eröffnung des Rechtsmittelzugs neben dem Ergänzungsverfahren nach § 321 Abs. 1

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Hat aber - wie hier - das Beschwerdegericht bei Einlegung der Anschlussbeschwerde noch nicht, aber bei Vorlage an ihn bereits über die Hauptbeschwerde entschieden, ist die Verfahrenslage nicht unähnlich der, dass ein Gericht nicht über alle Anträge entschieden hat und deshalb eine Sachbehandlung gemäß § 321 ZPO (vgl. allg. hierzu BGH NJW 2010, 1148 [Tz. 11]; GRUR 2008, 433 [Tz. 28] - Saugeinlagen ; NJW 2006, 1351 [Tz. 9]) geboten ist.
  • BGH, 22.10.2009 - I ZR 58/07

    Klassenlotterie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Ist das begehrte Verbot aber eng auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt, sind einer erweiternden Auslegung des Unterlassungsantrags und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf den Sanktionscharakter der Ordnungsmittel des § 890 ZPO ebenfalls enge Grenzen gezogen (BGH GRUR 2010, 454 [Tz. 12] - Klassenlotterie ; BGHZ 107, 136 = NJW 1989, 2327 [juris Tz. 24] - Bioäquivalenz-Werbung ; Köhler a.a.O. § 12, 6.4; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. [2009], Kap. 36, 55; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. [2007], Kap. 57, 12).
  • BGH, 29.06.2010 - KZR 31/08

    GSM-Wandler

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Dies hat seinen Grund darin, dass eine Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur für die identische Verletzungsform, sondern für alle im Kern gleichartigen Verletzungshandlungen begründet (BGH GRUR 2011, 433 [Tz. 27] - Verbotsantrag bei Telefonwerbung ; 2010, 855 [Tz. 17] - Folienrollos ; 2010, 253 [Tz. 10] - Fischdosendeckel ; WM 2010, 1950 [Tz. 51] - GSM-Wandler ; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl. [2011], § 12, 6.4; Büscher in Fezer, UWG, 2. Aufl. [2010], § 12, 390).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 85/87

    "Bioäquivalenz-Werbung"; Werbung mit der Bioäquivalenz eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.09.2011 - 2 W 40/11
    Ist das begehrte Verbot aber eng auf die konkrete Verletzungshandlung beschränkt, sind einer erweiternden Auslegung des Unterlassungsantrags und dementsprechend auch der Urteilsformel im Hinblick auf den Sanktionscharakter der Ordnungsmittel des § 890 ZPO ebenfalls enge Grenzen gezogen (BGH GRUR 2010, 454 [Tz. 12] - Klassenlotterie ; BGHZ 107, 136 = NJW 1989, 2327 [juris Tz. 24] - Bioäquivalenz-Werbung ; Köhler a.a.O. § 12, 6.4; Ahrens in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 6. Aufl. [2009], Kap. 36, 55; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. [2007], Kap. 57, 12).
  • OLG Köln, 16.12.1999 - 14 W 2/99

    Zulässigkeit einer unselbständigen Anschlussbeschwerde

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.2007 - I ZB 47/06

    Consulente in marchi

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2011 - 2 W 40/11
    Wie die Parteien mit Recht nicht in Zweifel ziehen, kommt eine unmittelbare Anwendung des § 143 Abs. 3 PatG im Streitfall nicht in Betracht, weil die Vorschrift nur für im Inland zugelassene Patentanwälte gilt (vgl. BGH, GRUR 2007, 999, 1000 - Consulente in marchi), zu denen Rechtsanwalt Dr. F. nicht gehört.

    Sie sind vielmehr nach der allgemeinen Regel des § 91 Abs. 1 ZPO zu erstatten, wenn ihre Verursachung notwendig war, was verlangt, dass eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die Hinzuziehung eines Patentassessors als sachdienlich ansehen durfte (BGH, GRUR 2007, 999, 1000 - Consulente in marchi).

    Dabei darf die Partei ihr berechtigtes Interesse verfolgen und die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen; sie ist lediglich gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigere auszuwählen (BGH, GRUR 2007, 999, 1000 - Consulente in marchi).

  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.12.2011 - 2 W 40/11
    Selbst wenn ersteres der Fall war, sind sowohl die Kosten der rechtsanwaltlichen Beratung als auch die der geleisteten technischen Unterstützung nach den Grundsätzen der Doppelmandatierung zu erstatten (BGH, WRP 2003, 755 - Kosten des Patentanwalts).
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