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   BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15   

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BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15 (https://dejure.org/2015,32816)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2015 - 2 WD 10.15 (https://dejure.org/2015,32816)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 (https://dejure.org/2015,32816)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    WDO §§ 91, 120 Abs. 1 Nr. 2; StPO § 275
    Fünf-Wochen-Frist; Verkündung; Verfahrensmangel; maßnahmebeschränkte Berufung; Diktat.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO §§ 91, 120 Abs. 1 Nr. 2
    Diktat; Fünf-Wochen-Frist; Verfahrensmangel; Verkündung; maßnahmebeschränkte Berufung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 91 S 1 WDO 2002, § 120 Abs 1 Nr 2 WDO 2002, § 275 Abs 1 S 2 Halbs 1 StPO
    Verfahrensmangel; Fünf-Wochen-Frist; Zurückverweisung; maßnahmenbeschränkte Berufung

  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmung der Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung eines Wehrdisziplinarverfahrens

  • rewis.io

    Verfahrensmangel; Fünf-Wochen-Frist; Zurückverweisung; maßnahmenbeschränkte Berufung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 275; WDO § 91 S. 1; WDO § 120 Abs. 1 Nr. 2
    Übereinstimmung der Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung eines Wehrdisziplinarverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das diktierte, aber nicht rechtzeitig geschriebene Urteil

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.03.2004 - 2 WD 3.04

    Berichtigung der Urteilsformel; Vorlagefrist für schriftliches Urteil;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    b) Der in der Überschreitung der Fünf-Wochen-Frist bestehende Verfahrensmangel ist schwer im Sinne des § 120 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 2 Alt. 2 WDO (BVerwG, Urteil vom 16. März 2004 - 2 WD 3.04 - BVerwGE 120, 193 ), weil gegen eine gesetzlich zwingende Regelung verstoßen wurde.

    Trotz des schweren Verfahrensmangels ist der Senat nicht gezwungen, das Urteil des Truppendienstgerichts aufzuheben und die Sache an eine andere Kammer zurückzuverweisen (BVerwG, Urteil vom 16. März 2004 - 2 WD 3.04 - BVerwGE 120, 193 ).

  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 34.12

    Verfahrensmangel; Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist; Zurückverweisung;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Sie ist von der Erwägung getragen, dass ein so spät nach der Verkündung abgesetztes Urteil keine Gewähr mehr für eine Übereinstimmung seiner Gründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und der Beratung bietet (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - 2 WD 19.12 - juris Rn. 12 und vom 19. Juli 2013 - 2 WD 34.12 - juris Rn. 11 - und Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Die Dauer des disziplinargerichtlichen Verfahrens ist zwar auch bei einem Gesetzesverstoß der vorliegenden Art grundsätzlich geeignet, die gerichtliche Abwägungsentscheidung dahingehend zu beeinflussen, von einer Zurückverweisung abzusehen (BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2013 - 2 WD 34.12 - juris Rn. 16 m.w.N).

  • BVerwG, 31.03.1978 - 2 WD 50.77

    Maßnahmebeschränkte Berufungen - Fristablauf - Absetzung des Urteils erster

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Entsprechend ist für den Strafprozess sichergestellt, dass kein Strafgericht auf verspätet zu den Akten gereichte Urteile die Entscheidung weiterer Rechtsfragen aufbaut: Dieser Fehler ist in § 338 Nr. 7 StPO als absoluter Revisionsgrund ausgestaltet, weil sonst das Revisionsgericht auf der Grundlage von Tat- und Schuldfeststellungen entscheiden würde, die es nicht überprüfen kann, die aber wegen der verfristeten Niederlegung der Urteilsgründe dubios sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. März 1978 - 2 WD 50.77 - BVerwGE 63, 23 ).

    Soweit der Senat im Urteil vom 31. März 1978 (2 WD 50.77, BVerwGE 63, 23 ) von einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen einer Verletzung der Frist des § 275 StPO im Falle der maßnahmebeschränkten Berufung abgesehen hatte, weil die Verfahrensbeteiligten durch die Nichteinlegung oder Beschränkung eines Rechtsmittels die Tat- und Schuldfeststellungen der Vorinstanz akzeptieren würden, hält er hieran nicht fest.

  • OLG Frankfurt, 16.02.2010 - 3 Ss 52/10

    Fehlen der Unterschrift unter dem amtsgerichtlichen Urteil

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Ein Verstoß gegen § 275 Abs. 1 StPO führt deshalb dort dazu, dass eine Berufungsbeschränkung nicht möglich ist (Stuckenberg in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auflage, Band 6, Teilband 2, Stand Oktober 2012, § 275 StPO Rn. 69) und sie, falls sie erfolgt, als unwirksam behandelt wird (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Februar 2010 - 3 Ss 52/10 - juris).
  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Beachtlich sind allerdings Aufklärungs- und Verfahrensmängel von solcher Schwere, dass sie die Grundlage der vom Senat zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des früheren Soldaten - erschüttern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2009 - 2 WD 31.08 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 12, 17 - und vom 24. März 2010 - 2 WD 10.09 - juris Rn. 12, 15, 17).
  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 WD 31.08

    Aufhebung eines Urteils; Zurückverweisung der Sache; schwerer Verfahrensfehler;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Beachtlich sind allerdings Aufklärungs- und Verfahrensmängel von solcher Schwere, dass sie die Grundlage der vom Senat zu treffenden Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des früheren Soldaten - erschüttern (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. August 2009 - 2 WD 31.08 - Buchholz 450.2 § 121 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 12, 17 - und vom 24. März 2010 - 2 WD 10.09 - juris Rn. 12, 15, 17).
  • BVerwG, 18.07.2013 - 2 WD 3.12

    Anforderungen an die Verurteilung eines ehemaligen Soldaten wegen sexuell

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Der Gesetzgeber hat durch § 17 WDO eine differenzierte, dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in zeitlicher Hinsicht Rechnung tragende Regelung dazu getroffen, welche Disziplinarmaßnahmen nach welchen Zeiträumen nicht mehr verhängt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 2 WD 3.12 - Rn. 64).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 WD 19.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Frist zur Urteilsabsetzung; schwerer

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Sie ist von der Erwägung getragen, dass ein so spät nach der Verkündung abgesetztes Urteil keine Gewähr mehr für eine Übereinstimmung seiner Gründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und der Beratung bietet (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - 2 WD 19.12 - juris Rn. 12 und vom 19. Juli 2013 - 2 WD 34.12 - juris Rn. 11 - und Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 215/95

    Erkrankung des Berichterstatters - Urteilsabsetzung - Verspätung - Urteil -

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Zudem muss nach Wegfall eines Hindernisses für die fristgerechte Urteilsabsetzung der Urteilstext mit größtmöglicher Beschleunigung zu den Akten gebracht werden (BGH, Beschluss vom 21. Juni 1995 - 3 StR 215/95 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.10.2013 - 2 WD 23.12

    Beförderungsverbot als zu schwere Disziplinarmaßnahme gegenüber einem Hauptmann

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2015 - 2 WD 10.15
    Sie ist von der Erwägung getragen, dass ein so spät nach der Verkündung abgesetztes Urteil keine Gewähr mehr für eine Übereinstimmung seiner Gründe mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und der Beratung bietet (BVerwG, Beschlüsse vom 27. Juni 2013 - 2 WD 19.12 - juris Rn. 12 und vom 19. Juli 2013 - 2 WD 34.12 - juris Rn. 11 - und Urteil vom 10. Oktober 2013 - 2 WD 23.12 - juris Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 2 WD 64.87

    Drogenhandel als Dienstvergehen - Unterschlagung von Bundeswehrmunition als

  • OLG Bremen, 09.03.1984 - Ss 115/83
  • BVerwG, 09.01.2024 - 2 B 34.23

    Disziplinarrecht: Ergänzende Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung

    Aufgrund des in § 25 Satz 1 BDO enthaltenen allgemeinen Verweises auf die Strafprozessordnung galt § 275 StPO für Form und Frist der Urteilsabfassung in Verfahren nach der Bundesdisziplinarordnung entsprechend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1996 âEURŒ- 1 D 59.95 - Buchholz 235 § 78 BDO Nr. 1 S. 2; zur Fortgeltung in Verfahren nach der Wehrdisziplinarordnung vgl. § 91 Abs. 1 Satz 1 WDO sowie BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 6).
  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

    Beachtlich bleiben allerdings Aufklärungs- und Verfahrensmängel von solcher Schwere, die die Grundlage der Entscheidung über die Maßnahmebemessung - die tatsächlichen und disziplinarrechtlichen Feststellungen zur Schuld des Soldaten - erschüttern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - juris Rn. 10 m.w.N.).

    Ein unter Verletzung von § 275 Abs. 1 StPO abgesetztes Urteil bietet nach der gesetzgeberischen Wertung keine hinreichende Gewähr für die Übereinstimmung der Gründe des Urteilstextes mit dem Ergebnis der Hauptverhandlung und der Beratung, so dass ein derartiger Verfahrensfehler die Grundlage der Bemessungsentscheidung des Senats erschüttert (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - juris Rn. 11 m.w.N.).

    Trotz des - unterstellten - schweren Verfahrensmangels hat der Senat auch bei einer maßnahmebeschränkten Berufung gemäß § 121 Abs. 2 WDO nach pflichtgemäßem Ermessen über eine Aufhebung und Zurückverweisung zu entscheiden (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

    Die Truppendienstgerichte sind im Hinblick auf Art. 6 Abs. 1 EMRK nach einer Zurückverweisung der Sache gehalten, das Verfahren nunmehr mit größtmöglicher Beschleunigung zum Abschluss zu bringen (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 18).

    Danach hat das Truppendienstgericht allerdings das aus Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4 GG stammende rechtsstaatliche Gebot, nach einer Zurückverweisung das Disziplinarverfahren mit größtmöglicher Beschleunigung zum Abschluss zu bringen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 18), nicht hinreichend beachtet.

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Zwar hat das Truppendienstgericht das aus Art. 6 Abs. 1 EMRK und Art. 19 Abs. 4 GG stammende rechtsstaatliche Gebot, nach einer Zurückverweisung das Disziplinarverfahren mit größtmöglicher Beschleunigung zum Abschluss zu bringen (BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 18), nicht beachtet.
  • BVerwG, 01.09.2017 - 2 WDB 4.17

    Überlange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgebot; Verfahrenshindernis;

    Bei bereits überlangen Verfahren ist ein Wehrdienstgericht zu besondere Beschleunigung und damit hier zu vorrangiger Terminierung verpflichtet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - Rn. 18).
  • BVerwG, 19.10.2018 - 2 WD 17.18

    Unzulässige Mitwirkung von ehrenamtlichen Richtern der falschen Teilstreitkraft

    Das Truppendienstgericht ist zudem gehalten, die zurückverwiesene Sache vordringlich zum Abschluss zu bringen und sie nicht wie einen Neueingang zu behandeln, dessen Bearbeitung zugunsten anderer jüngerer Fälle über einen längeren Zeitraum zurückgestellt werden dürfte (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2017 - 2 WD 1.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 55 Rn. 95, sowie Beschluss vom 28. August 2015 - 2 WD 10.15 - Buchholz 450.2 § 91 WDO 2002 Nr. 7 Rn. 18).
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