Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3944
OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04 (https://dejure.org/2004,3944)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07.10.2004 - 2 WF 159/04 (https://dejure.org/2004,3944)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 2 WF 159/04 (https://dejure.org/2004,3944)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3944) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abstammungsgutachten als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Restitutionsklage; Anspruch auf Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens

  • Judicialis

    ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 568 Satz 2; ; ZPO § 641 i; ; BGB §§ 810 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein durchsetzbarer Anspruch auf Mitwirkung an der Erstellung eines Abstammungsgutachten, das Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Restitutionsklage ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Restitutionsklage - Muss der mögliche Vater bei der Erstellung eines Abstammungsgutachtens mitwirken?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vaterschaftstest ist nicht erzwingbar!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vaterschaftstest kann nicht erzwungen werden - Untersuchung ist ein gravierender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 307
  • MDR 2005, 400
  • FamRZ 2005, 735
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 13.03.2000 - 15 UFH 1/00

    Selbstständiges Beweisverfahren sowie Beweiserfordernis und Beweisanordnung;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
    Hierfür bedarf es (als Zulässigkeitsvoraussetzung - vgl. BGH FamRZ 1994, 235; OLG Celle, FamRZ 2000, 1510 [1512]) seitens der klagenden Partei der Vorlage eines Gutachtens über die Vaterschaft, das allein oder in Verbindung mit den im früheren Verfahren erhobenen Beweisen eine andere Entscheidung herbeigeführt haben würde.

    Wer zur Vorbereitung einer Restitutionsklage ein Gutachten erstatten lassen will, hat deshalb keine Möglichkeit, seinen Gegner oder Dritte dazu zu zwingen, sich untersuchen zu lassen und damit an der Erstellung des Gutachten mitzuwirken; die Vorschriften der §§ 810 ff BGB sind nicht anwendbar, auch einem selbständigen Beweisverfahren (§§ 485 ff ZPO) ist dies nicht zugänglich (OLG Köln, FamRZ 1995, 309; OLG Celle FamRZ 2000, 1510 [1512]; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 193; MünchKomm.-Braun, ZPO, 3. Aufl., § 641 i Rdnr. 15; Musielak-Borth, ZPO 3. Aufl., § 641 i Rdnr. 5; Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl., § 641 i Rdnr. 11; Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, § 641 e Rdnr. 2; B-L-A-H ZPO, 62. Aufl., § 641 i Rdnr. 4).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
    Damit obliegt die Verfügungs- und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe der genetischen Daten eines Menschen diesem allein; er kann - weder durch staatliche Eingriffe noch mit Mitteln des Privatrechts - gegen seinen Willen zur Abgabe von Genmaterial zum Zwecke der Untersuchung gezwungen werden (BVerfG FamRZ 1991, 1037; BGH FamRZ 1991, 185).
  • OLG Köln, 11.05.1994 - 2 W 36/94

    Taschengeldanspruch ist bedingt pfändbar

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
    Wer zur Vorbereitung einer Restitutionsklage ein Gutachten erstatten lassen will, hat deshalb keine Möglichkeit, seinen Gegner oder Dritte dazu zu zwingen, sich untersuchen zu lassen und damit an der Erstellung des Gutachten mitzuwirken; die Vorschriften der §§ 810 ff BGB sind nicht anwendbar, auch einem selbständigen Beweisverfahren (§§ 485 ff ZPO) ist dies nicht zugänglich (OLG Köln, FamRZ 1995, 309; OLG Celle FamRZ 2000, 1510 [1512]; OLG Stuttgart FamRZ 1982, 193; MünchKomm.-Braun, ZPO, 3. Aufl., § 641 i Rdnr. 15; Musielak-Borth, ZPO 3. Aufl., § 641 i Rdnr. 5; Zöller/Philippi, ZPO 24. Aufl., § 641 i Rdnr. 11; Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, § 641 e Rdnr. 2; B-L-A-H ZPO, 62. Aufl., § 641 i Rdnr. 4).
  • BGH, 24.10.1990 - XII ZR 92/89

    Anwendung der DNA-Analyse bei der Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 07.10.2004 - 2 WF 159/04
    Damit obliegt die Verfügungs- und Entscheidungsgewalt über die Preisgabe der genetischen Daten eines Menschen diesem allein; er kann - weder durch staatliche Eingriffe noch mit Mitteln des Privatrechts - gegen seinen Willen zur Abgabe von Genmaterial zum Zwecke der Untersuchung gezwungen werden (BVerfG FamRZ 1991, 1037; BGH FamRZ 1991, 185).
  • OLG Frankfurt, 09.03.2016 - 2 UF 327/15

    Rechtschutzbedürfnis für statusunabhängiges Abstammungsverfahren

    Im Einklang mit der Entscheidung des OLG Zweibrücken (Beschluss vom 7. Oktober 2004 zu 2 WF 159/04, NJW-RR 2005, 307 zur Rechtslage vor 2007) geht der Senat davon aus, dass ein Restitutionsverfahren nur mit einem nach freiwilliger Mitwirkung der Mutter und des Kindes erstellten Gutachten geführt werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht