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   OLG Köln, 06.05.2013 - III-2 Ws 254/13   

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https://dejure.org/2013,9454
OLG Köln, 06.05.2013 - III-2 Ws 254/13 (https://dejure.org/2013,9454)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.05.2013 - III-2 Ws 254/13 (https://dejure.org/2013,9454)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - III-2 Ws 254/13 (https://dejure.org/2013,9454)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils beim Tatbestand der Untreue

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Anforderungen an die Feststellung eines Vermögensnachteils bei Untreue

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • ilex-recht.de (Kurzinformation)

    Wirtschaftsstrafrecht: Eine strafbare Untreue setzt einen besonderen Schaden voraus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 254/13
    Von einfach gelagerten und eindeutigen Fällen - etwa bei einem ohne weiteres greifbaren Mindestschaden - abgesehen, werden die Strafgerichte den von ihnen angenommenen Nachteil der Höhe nach beziffern und dessen Ermittlung in wirtschaftlich nachvollziehbarer Weise in den Urteilsgründen darlegen müssen (vgl. BVerfGE 126, 170 ).

    So kann beispielsweise die Verwendung des anvertrauten Vermögens zu verbotenen Zwecken nicht per se als nachteilsbegründend angesehen werden; vielmehr bleibt es auch in solchen Fällen erforderlich, zu prüfen, ob das verbotene Geschäft - wirtschaftlich betrachtet - nachteilhaft war (BVerfGE 126, 170 ).".

  • BGH, 18.05.1999 - 5 StR 72/99

    Gemeinschaftlich begangene Untreue; Freispruch; Treuhandgesellschaft;

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 254/13
    Es sei daher nach der Aktenlage davon auszugehen, dass die pflichtwidrigen Zahlungen an den Angeschuldigten durch die im Verhältnis zur Vergütung angemessenen Tätigkeiten des Angeschuldigten kompensiert worden seien (hierzu BGH vom 18.05.1999 - 5 StR 72/99 -).
  • BGH, 03.12.2007 - II ZR 22/07

    Satzungswidrige Entschädigung der Vorstandsmitglieder eines gemeinnützigen

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 254/13
    Zudem habe der Angeschuldigte auch vorsätzlich gehandelt, da die Vorlage des Vereinsvorstands vom 04.05.2009 zur Änderung der Vereinssatzung hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung des § 8, betreffend eine pauschale Aufwandsvergütung , zur Begründung ausdrücklich Bezug nehme auf den Beschluss des BGH vom 03.12.2007 - II ZR 22/07 -.
  • BVerfG, 01.11.2012 - 2 BvR 1235/11

    Bestimmtheitsgebot (Verschleifungsverbot; Entgrenzungsverbot;

    Auszug aus OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 254/13
    Die Strafkammer hat dazu bereits auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dem Beschluss vom 01.11.2012 (2 BvR 1235/11) verwiesen, nach der bei der Auslegung des § 266 StGB eigenständige Feststellungen zum Bestehen eines Nachteils nach folgender Maßgabe zu treffen sind:.
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    Der Senat hat sich in zwei Beschlüssen (v. 06.05.2013 - 2 Ws 254/13 = wistra 2013, 357; v. 26.06.2014 - 2 Ws 189/14 = wistra 2014, 362) mit der Problematik der Schadensermittlung im Rahmen des § 266 StGB und ihrer Bedeutung für die Eröffnung des Hauptverfahrens befasst.
  • OLG Köln, 26.06.2014 - 2 Ws 189/14

    Konkrete Berechnung eine Vermögensnachteils bei der Untreue

    Es entspricht gefestigter Senatsrechtsprechung (vgl. SenE vom 06.05.2013 - 2 Ws 254/13), dass es nicht Aufgabe der Hauptverhandlung ist, einen eventuellen Vermögensschaden (im Sinne einer Vermögensgefährdung) zu bestimmen.

    Dass nach dem derzeitigen Ermittlungsstand die insoweit erforderliche Aufklärung bisher nicht erfolgt ist, steht der Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen Gründen entgegen (vgl. dazu SenE v. 06.05.2013 - 2 Ws 254/13).

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