Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Ausführung eines Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausführung eines Sicherungsverwahrten; Anordnung der Fesselung bei der Ausführung ohne Nennung der tragenden Rechtsgrundlage; Fehlen einer Begründung der getroffenen Anordnung; Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung über die Art und Weise der Fesselung bei der ...
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 62 Abs 1 JVollzVGB BW vom 20.11.2012, § 62 Abs 2 Nr 6 JVollzVGB BW vom 20.11.2012, § 62 Abs 6 JVollzVGB BW vom 20.11.2012
Vollzug der Sicherungsverwahrung in Baden-Württemberg: Voraussetzungen der Fesselung eines Sicherungsverwahrten bei einer Ausführung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausführung eines Sicherungsverwahrten; Anordnung der Fesselung bei der Ausführung ohne Nennung der tragenden Rechtsgrundlage; Fehlen einer Begründung der getroffenen Anordnung; Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung über die Art und Weise der Fesselung bei der ...
- rechtsportal.de
Ausführung eines Sicherungsverwahrten
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fesselung bei der Ausführung eines Sicherungsverwahrten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anordnung der Fesselung bei Ausführung eines Sicherungsverwahrten
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 09.07.2014 - 13 StVK 207/14
- OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Celle, 15.07.1991 - 1 VAs 15/90
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14
Das Rechtsmittel führt auf die Sachrüge zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und aufgrund bestehender Spruchreife zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung über die Fesselung bei der Ausführung (zum Feststellungsinteresse bei Fesselung vgl. OLG Celle NStZ 1985, 480; 1991, 559). - OLG Karlsruhe, 27.11.2012 - 1 Ws 49/12
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14
Damit ist eine gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit nicht möglich, die hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen der "Gefahr der Flucht in erhöhtem Maß" (§ 62 Abs. 1 JVollzGB BW V) bzw. der "Fluchtgefahr aus anderen Gründen" (§ 62 Abs. 6 JVollzGB BW V) wegen des der Vollzugsbehörde damit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. dazu OLG Karlsruhe StraFo 2013, 302 m.w.N.;… zu der inhaltlich identischen Vorgängervorschrift des § 88 Abs. 1 StVollzG außerdem Arloth, StVollzG, 3. Aufl. 2011, § 88 Rn. 1 m.w.N. und allgemein zum Begriff der Fluchtgefahr § 11 Rn. 10 m.w.N.) darauf beschränkt ist, ob die Vollzugsbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie ihrer Entscheidung ein zutreffendes Verständnis der die Anordnung tragenden Norm zugrundegelegt und die Grenzen des Beurteilungsspielraums eingehalten hat (…vgl. Arloth a.a.O. § 115 Rn. 16 m.w.N.). - OLG Celle, 24.04.1985 - 3 Ws 63/85
Auszug aus OLG Karlsruhe, 12.08.2014 - 2 Ws 278/14
Das Rechtsmittel führt auf die Sachrüge zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und aufgrund bestehender Spruchreife zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Anordnung über die Fesselung bei der Ausführung (zum Feststellungsinteresse bei Fesselung vgl. OLG Celle NStZ 1985, 480; 1991, 559).
- OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 2 Ws 209/16
Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Zuständigkeit für die Entscheidung über die …
Der Anstaltsleiter hat damit auch darüber zu entscheiden, ob bei einer Ausführung nach § 11 Abs. 3 JVollzGB V eine Fesselung als besondere Sicherungsmaßnahme gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 6 JVollzGB V oder in § 62 Abs. 6 JVollzGB V angeordnet wird (zu den Voraussetzungen der Anordnung der Fesselung eines Sicherungsverwahrten bei einer Ausführung vgl. Senat, Beschluss vom 12.08.2014, 2 Ws 278/14 -, juris). - LG Arnsberg, 27.05.2021 - 2 StVK 395/20 In diesen Fällen lässt die Bestimmung als eigenständige Ermächtigungsnorm die Anordnung der Fesselung als besondere Sicherungsmaßnahme grundsätzlich zu, ohne - dass in Abweichung von Absatz 1 - bei den betroffenen Untergebrachten zusätzliche konkrete Anzeichen im Sinne einer erhöhten Gefahr vorliegen müssen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2014 - 2 Ws 278/14 -, Rn. 8, juris).
- KG, 17.09.2015 - 5 Ws 93/15
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Gerichtliche Nachprüfbarkeit …
Vorsorglich weist der Senat darauf hin, dass das Gericht im Verfahren nach § 109 Abs. 1 StVollzG nur solche Tatsachen bei der Überprüfung der Ermessensentscheidung berücksichtigen darf, die zum Zeitpunkt der Ermessensentscheidung durch die Vollzugsbehörde tatsächlich erwogen wurden (vgl. KG…, Beschluss vom 16. Februar 2015 - 2 Ws 11/15 Vollz - juris Rz. 37; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12. August 2014 - 2 Ws 278/14 - juris Rz. 5; OLG Celle…, Beschluss vom 15. August 2013 - 1 Ws 251/13 (MVollz) - juris Rz. 9;… Kamann/Spaniol in: Feest-Lesting, StVollzG, 6. Auflage 2012, § 115 Rn. 52).
Rechtsprechung
OLG München, 08.04.2014 - 2 Ws 278/14, 2 Ws 279/14 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 31.08.2022 - 2 Ws 144/22
Die Kosten von Drogenscreenings im Rahmen von Bewährungsweisungen sind nach dem …
Wenngleich es insofern objektiv zu einem Eingriff in die körperliche Substanz der Beschwerdeführerin durch Abscheiden einer kleinen Haarprobe - regelmäßig an unauffälliger Stelle - kommt, unterliegt diese bereits im Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 05. Juli 2019 (Az.: 5 Ns 820 Js 15535/15) enthaltenen Anordnung mangels Erheblichkeit des Eingriffs keinem Einwilligungsvorbehalt der Verurteilten nach § 56c Abs. 3 Nr. 1 StGB (vgl. OLG München, Beschluss vom 08. April 2014 - 2 Ws 278/14; OLG München, Beschluss vom 06. Juli 2010 - 1 Ws 655/10, 1 Ws 656/10; ebenso OLG München, Beschluss vom 09. Juli 2010 - 2 Ws 571/10 m.w.N; a.A. OLG München, Beschluss vom 09. Juni 2010 - Az.: 3 Ws 457/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 1 Ws 551-552/11; jeweils juris).